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Energie & Management > Verbände - BDEW schlägt reduzierte Mehrwertsteuer auf Strom und Gas vor
Quelle: Fotolia / Stauke
Verbände

BDEW schlägt reduzierte Mehrwertsteuer auf Strom und Gas vor

Der BDEW hält eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas für den besten Weg, die Belastungen für Bevölkerung und Wirtschaft zu reduzieren.
Angesichts der explodierenden Energiepreise fordert die Energiewirtschaft eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Strom. Die Abgabe auf den Gas- und Strompreis solle ab dem 1. Januar 2023 von 19 % auf den ermäßigten Satz von 7 % gesenkt werden, fordert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in sozialen Medien. Der ermäßigte Satz solle zunächst für mindestens zwei Jahre gelten, so der Vorschlag.

„Steigende Preise für Gas und Strom aufgrund höherer Beschaffungskosten belasten Haushalte und Unternehmen und machen Instrumente mit einer preisdämpfenden Wirkung unabdingbar“, sagte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae. Die Streichung der EEG-Umlage habe seit Juli eine gewisse dämpfende Wirkung beim Strompreis erreichen können. Diese würde jedoch von den immer weiter steigenden Beschaffungskosten zunehmend egalisiert. Außerdem müssten direkte Entlastungen für einkommensschwache Haushalte kommen, so Andreae.

Höhere Staatseinnahmen trotz reduzierter Steuer

Wegen der enorm gestiegenen Beschaffungskosten und der Gasspeicherumlage wären weitere stark ansteigende Preise zu erwarten, so die BDEW-Chefin. Damit stiegen auch die staatlichen Einnahmen durch die Mehrwertsteuer. Daher könnten durch eine Reduzierung der Abgabe von 19 % auf 7 % alle Haushalte entlastet werden, ohne den Staatshaushalt zu schwächen. „Die Einnahmen des Staates würden mit einer Senkung der Mehrwertsteuer immer noch (leicht) über dem Niveau der Einnahmen von einem „Vor-Coronajahr“ wie 2019 liegen“, meinte Andreae.

Eine Streichung oder Senkung der Mehrwertsteuer auf die Gasumlagen allein hält sie für eine zu geringe Entlastung bei zu hohem bürokratischen Aufwand. Diesen Wegfall der Mehrwertsteuer auf die Gasumlagen hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) zuletzt bei der EU-Kommission beantragt, mit der Begründung, den sozialen Frieden zu erhalten.

Spürbare Entlastungen für Haushalte möglich

Den Berechnungen des BDEW zufolge läge die Entlastungswirkung beim Gaspreis für ein Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.000 kWh Erdgas im Jahr zwischen 356 Euro und 516 Euro pro Jahr. Bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einem Verbrauch von 13.333 kWh wären es zwischen 237 Euro und 344 Euro.

Mit einer Streichung oder Senkung der Mehrwertsteuer nur auf die neue Gasumlage beliefe sich die Entlastung dem BDEW zufolge auf zwischen 57 Euro und 190 Euro pro Jahr für ein Einfamilienhaus, 38 Euro und 127 Euro pro Jahr für eine Wohnung. Die BDEW Berechnungen basieren auf der Annahme eines leichten und eines deutlichen Preisanstiegs und einer Gasumlage von 1,5 bis 5 ct/kWh.

Gassparen trotzdem forcieren

Gleichzeitig appellierte der BDEW an alle Gasverbraucher, beim Gassparen nicht nachzulassen. Laut Bundesnetzagentur lag der Gasverbrauch in Deutschland in den ersten sieben Monaten knapp 14 % unter dem des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Hauptgründe dafür sind nach Angaben des BDEW die milde Witterung und das hohe Gaspreisniveau.

Die Stromerzeugung aus Gas ist laut BDEW seit Mitte des Jahres 2021 rückläufig. Im ersten Halbjahr 2022 seien in Gaskraftwerken rund 12 % weniger Strom erzeugt worden als im Vorjahreszeitraum. Um gut durch den Winter zu kommen, nannte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) 20 % Einsparung beim Gasverbrauch als Ziel.

Montag, 15.08.2022, 11:27 Uhr
Susanne Harmsen
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BDEW schlägt reduzierte Mehrwertsteuer auf Strom und Gas vor
Der BDEW hält eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas für den besten Weg, die Belastungen für Bevölkerung und Wirtschaft zu reduzieren.
Angesichts der explodierenden Energiepreise fordert die Energiewirtschaft eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Strom. Die Abgabe auf den Gas- und Strompreis solle ab dem 1. Januar 2023 von 19 % auf den ermäßigten Satz von 7 % gesenkt werden, fordert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in sozialen Medien. Der ermäßigte Satz solle zunächst für mindestens zwei Jahre gelten, so der Vorschlag.

„Steigende Preise für Gas und Strom aufgrund höherer Beschaffungskosten belasten Haushalte und Unternehmen und machen Instrumente mit einer preisdämpfenden Wirkung unabdingbar“, sagte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae. Die Streichung der EEG-Umlage habe seit Juli eine gewisse dämpfende Wirkung beim Strompreis erreichen können. Diese würde jedoch von den immer weiter steigenden Beschaffungskosten zunehmend egalisiert. Außerdem müssten direkte Entlastungen für einkommensschwache Haushalte kommen, so Andreae.

Höhere Staatseinnahmen trotz reduzierter Steuer

Wegen der enorm gestiegenen Beschaffungskosten und der Gasspeicherumlage wären weitere stark ansteigende Preise zu erwarten, so die BDEW-Chefin. Damit stiegen auch die staatlichen Einnahmen durch die Mehrwertsteuer. Daher könnten durch eine Reduzierung der Abgabe von 19 % auf 7 % alle Haushalte entlastet werden, ohne den Staatshaushalt zu schwächen. „Die Einnahmen des Staates würden mit einer Senkung der Mehrwertsteuer immer noch (leicht) über dem Niveau der Einnahmen von einem „Vor-Coronajahr“ wie 2019 liegen“, meinte Andreae.

Eine Streichung oder Senkung der Mehrwertsteuer auf die Gasumlagen allein hält sie für eine zu geringe Entlastung bei zu hohem bürokratischen Aufwand. Diesen Wegfall der Mehrwertsteuer auf die Gasumlagen hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) zuletzt bei der EU-Kommission beantragt, mit der Begründung, den sozialen Frieden zu erhalten.

Spürbare Entlastungen für Haushalte möglich

Den Berechnungen des BDEW zufolge läge die Entlastungswirkung beim Gaspreis für ein Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.000 kWh Erdgas im Jahr zwischen 356 Euro und 516 Euro pro Jahr. Bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einem Verbrauch von 13.333 kWh wären es zwischen 237 Euro und 344 Euro.

Mit einer Streichung oder Senkung der Mehrwertsteuer nur auf die neue Gasumlage beliefe sich die Entlastung dem BDEW zufolge auf zwischen 57 Euro und 190 Euro pro Jahr für ein Einfamilienhaus, 38 Euro und 127 Euro pro Jahr für eine Wohnung. Die BDEW Berechnungen basieren auf der Annahme eines leichten und eines deutlichen Preisanstiegs und einer Gasumlage von 1,5 bis 5 ct/kWh.

Gassparen trotzdem forcieren

Gleichzeitig appellierte der BDEW an alle Gasverbraucher, beim Gassparen nicht nachzulassen. Laut Bundesnetzagentur lag der Gasverbrauch in Deutschland in den ersten sieben Monaten knapp 14 % unter dem des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Hauptgründe dafür sind nach Angaben des BDEW die milde Witterung und das hohe Gaspreisniveau.

Die Stromerzeugung aus Gas ist laut BDEW seit Mitte des Jahres 2021 rückläufig. Im ersten Halbjahr 2022 seien in Gaskraftwerken rund 12 % weniger Strom erzeugt worden als im Vorjahreszeitraum. Um gut durch den Winter zu kommen, nannte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) 20 % Einsparung beim Gasverbrauch als Ziel.

Montag, 15.08.2022, 11:27 Uhr
Susanne Harmsen

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