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Energie & Management > Gas - BDEW fordert Nachbesserungen bei Gesetzentwurf
Quelle: Shutterstock / Hamik
Gas

BDEW fordert Nachbesserungen bei Gesetzentwurf

Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor muss aus Sicht der Energiewirtschaft erheblich präzisiert werden.
„In seiner jetzigen Form ist der Gesetzentwurf zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor viel zu unbestimmt. Er regelt weder die Kriterien für den Eintritt einer Gasmangellage noch die Höhe möglicher Strafzahlungen. Dies hätte für viele Unternehmen der Energiewirtschaft unkalkulierbare Risiken zur Folge“, erklärte Marie-Luise Wolff, die Präsidentin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Vor allem eine Präzisierung in Bezug auf die Kraft-Wärme-Kopplung ist nach ihrer Ansicht erforderlich. „Wir müssen vermeiden, dass diese günstige, klimafreundliche Art der Wärmeversorgung an Vertrauen verliert“, so Wolff. Der Gesetzentwurf müsse der ohnehin sehr angespannten Lage am Gasmarkt und den daraus resultierenden hohen Preisen in der Wärmeversorgung Rechnung tragen.

Schon aufgrund weiter steigender Preise würden die Unternehmen aus Eigeninteresse nur unvermeidliche Strom- und Wärmemengen aus Gas erzeugen. Dies schließe die Nutzung von Ersatzbefeuerung in der Wärmeerzeugung ein. Gleichzeitig dürfe aber das Kostenrisiko für die Wärmekunden nicht weiter steigen, was durch Strafzahlungen aber zwangsläufig der Fall wäre.

Gerade die Fernwärme bedeute sowohl Klimafreundlichkeit als auch eine preisattraktive Versorgung gerade für sozial Schwächere. Hier dürfe die Preisstabilität für Kunden genauso wenig gefährdet werden wie die Investitionssicherheit für Unternehmen, betonte die BDEW-Präsidentin.

Freitag, 27.05.2022, 16:06 Uhr
Günter Drewnitzky
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Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor muss aus Sicht der Energiewirtschaft erheblich präzisiert werden.
„In seiner jetzigen Form ist der Gesetzentwurf zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor viel zu unbestimmt. Er regelt weder die Kriterien für den Eintritt einer Gasmangellage noch die Höhe möglicher Strafzahlungen. Dies hätte für viele Unternehmen der Energiewirtschaft unkalkulierbare Risiken zur Folge“, erklärte Marie-Luise Wolff, die Präsidentin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Vor allem eine Präzisierung in Bezug auf die Kraft-Wärme-Kopplung ist nach ihrer Ansicht erforderlich. „Wir müssen vermeiden, dass diese günstige, klimafreundliche Art der Wärmeversorgung an Vertrauen verliert“, so Wolff. Der Gesetzentwurf müsse der ohnehin sehr angespannten Lage am Gasmarkt und den daraus resultierenden hohen Preisen in der Wärmeversorgung Rechnung tragen.

Schon aufgrund weiter steigender Preise würden die Unternehmen aus Eigeninteresse nur unvermeidliche Strom- und Wärmemengen aus Gas erzeugen. Dies schließe die Nutzung von Ersatzbefeuerung in der Wärmeerzeugung ein. Gleichzeitig dürfe aber das Kostenrisiko für die Wärmekunden nicht weiter steigen, was durch Strafzahlungen aber zwangsläufig der Fall wäre.

Gerade die Fernwärme bedeute sowohl Klimafreundlichkeit als auch eine preisattraktive Versorgung gerade für sozial Schwächere. Hier dürfe die Preisstabilität für Kunden genauso wenig gefährdet werden wie die Investitionssicherheit für Unternehmen, betonte die BDEW-Präsidentin.

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