Bild: E&M
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat auf seiner Internetseite aktuelle Informationen zur Besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2014 veröffentlicht.
Für stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen, die Anspruch auf die Besondere Ausgleichsregelung gemäß §§ 63 ff. des EEG 2014 haben, stellt das BAFA auf seiner
Montag, 25.08.2014, 15:31 Uhr
Jan Mühlstein
© 2024 Energie & Management GmbH