Während die schwarz-rote Koalition frühestens zum Jahresende einen Entwurf für ein Regenerative-Wärme-Gesetz vorlegen will, geht die baden-württembergische Landesregierung einen Schritt weiter: Ab 2008 soll ein Pflichtanteil von 20 % erneuerbarer Energien zur Heizung und Warmwasserbereitung in Neubauten, für bestehende Gebäude ab 2010 ein Anteil von 10 % festgeschrieben werden.
Als bundesweit erstes Land hat Baden-Württemberg den Entwurf eines Wärmegesetzes beschlossen und zur Anhörung freigegeben. "In der Wärmeversorgung besteht auch gegenüber der Stromerzeugung ein erheblicher Nachholbedarf. Diese Lücke wollen wir im Interesse des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung, aber auch mit Blick auf die immer weiter steigenden Energiekosten für Wohnungseigentümer und Miete
Mittwoch, 11.07.2007, 15:16 Uhr
Michael Pecka
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