In Baden-Württemberg greift zum 1. April erstmals das im November 2007 beschlossene Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie bei der Heizung und Warmwasserbereitung in Neubauten.
Bei Wohngebäuden, für die ab Anfang April das Genehmigungsverfahren eingeleitet wird, muss der Wärmebedarf künftig zu mindestens 20 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Das Gesetz sieht nach Angaben des baden-württembergischen Umweltministerium darüber hinaus vor, dass die Verpflichtung ersatzweise durch Wärmeschutzmaßnahmen erfüllt werden kann. Demnach genüge es auch, wenn abhängi
Dienstag, 1.04.2008, 10:30 Uhr
Michael Pecka
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