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Energie & Management > Klimaschutz - Baden-Württemberg fordert neues Gebäude-Energiegesetz
Quelle: Fotolia/Dario Sabljak
Klimaschutz

Baden-Württemberg fordert neues Gebäude-Energiegesetz

Die baden-württembergische Landesregierung mahnt ein neues Gebäude-Energiegesetz an. Was im November 2020 vom Bund beschlossen wurde, verfehle die Klimaziele bei weitem.
Landesumweltministerin Thekla Walker (Grüne) verweist in dem Zusammenhang auf jetzt veröffentlichte Studie, die aufzeigt, was passieren muss, damit der Gebäudebereich bis 2045 klimaneutral werden kann. Vor dem Hintergrund, dass Gebäude rund 30 % der Treibhausgas-Emissionen verursachen, war die Untersuchung im vergangenen Jahr von ihrem Ministerium in Auftrag gegeben worden. Mit dem Ziel, Elemente für ein neues Gebäude-Energiegesetz 2.0 zu entwickeln. 

Walker: „Schon lange fordern wir vom Bund bessere gesetzliche Regelungen für mehr Energie-Effizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor. Wir brauchen umgehend ein GEG 2.0.“ Wie das aussehen müsse, habe die aktuelle Studie aufgezeigt. „Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren“, erklärte Walker im Hinblick auf die Tatsache, dass Häuser, die heute gebaut oder saniert werden, noch in 25 Jahren stehen.

Wenn man bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand wolle, dann müsse das ab sofort richtig und mit den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben angegangen werden. „Ansonsten verschwenden wir viel Geld für Baumaßnahmen, die wir in den kommenden Jahrzehnten noch einmal anpacken müssen“, erklärte die Umweltministerin.

Bei der Schaffung eines klimaneutralen Gebäudebestands gelte es, so das Expertengremium, auf eine angemessene Balance aus erneuerbaren Energien und Energie-Effizienz zu achten. Die sogenannte graue Energie – also der Energieaufwand, der etwa für Abbau, Transport oder Entsorgung von Materialien benötigt wird –, müsse ebenfalls dargestellt werden. Wichtiger Punkt sei auch die soziale Abpufferung – etwa durch attraktive Förderung oder gerechte Kostenverteilung.

Die Eckpunkte für das GEG 2.0:
  • Ein langfristiger und wirksamer CO2-Mindestpreis als wichtige Rahmenbedingung
  • Förderung von Eigentümerinnen und Eigentümer auch für gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen (Grundsatz „Fordern und Fördern“)
  • Höhere Mindeststandards für Neubauten, die deutlich über das aktuelle Niveau hinausgehen und dem Ziel der Klimaneutralität entsprechen (unter anderem Photovoltaik-Pflicht)
  • Ambitionierte Anforderungen an Bestandsgebäude mit vorgegebenen Klimaklassen, die stufenweise erreicht werden müssen
  • Eine zielorientierte, einfachere und robuste Regelungssystematik erleichtert das Erreichen der Anforderungen: Dazu werden – als neue Anforderungsgrößen – Treibhausgas-Emissionen als eigentliche Zielgröße eines klimaneutralen Gebäudebestandes eingeführt sowie der Heizwärmebedarf als Effizienzmaßstab.
  • Das Aus für fossile Heizkessel
  • Mehr Effizienz im Betrieb: Neue Heizanlagen müssen mit einer digitalen Echtzeit-Messeinrichtung ausgestattet sein („Effizienz-Cockpit“)
  • Bessere Energieausweise bei Neubauten sowie bei Bestandsmaßnahmen
  • Vollzug: Die Behörden werden in die Lage versetzt, das Einhalten der Anforderungen besser zu überwachen. Energieausweise werden in einer Datenbank gespeichert.
Mit der Erstellung der Studie hatte das Umweltministerium ein Konsortium aus ifeu-Institut, Energie Effizienz Institut und dem Architekturbüro Schulze Darup beauftragt.

Mittwoch, 22.09.2021, 10:31 Uhr
Günter Drewnitzky
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Quelle: Fotolia/Dario Sabljak
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Baden-Württemberg fordert neues Gebäude-Energiegesetz
Die baden-württembergische Landesregierung mahnt ein neues Gebäude-Energiegesetz an. Was im November 2020 vom Bund beschlossen wurde, verfehle die Klimaziele bei weitem.
Landesumweltministerin Thekla Walker (Grüne) verweist in dem Zusammenhang auf jetzt veröffentlichte Studie, die aufzeigt, was passieren muss, damit der Gebäudebereich bis 2045 klimaneutral werden kann. Vor dem Hintergrund, dass Gebäude rund 30 % der Treibhausgas-Emissionen verursachen, war die Untersuchung im vergangenen Jahr von ihrem Ministerium in Auftrag gegeben worden. Mit dem Ziel, Elemente für ein neues Gebäude-Energiegesetz 2.0 zu entwickeln. 

Walker: „Schon lange fordern wir vom Bund bessere gesetzliche Regelungen für mehr Energie-Effizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor. Wir brauchen umgehend ein GEG 2.0.“ Wie das aussehen müsse, habe die aktuelle Studie aufgezeigt. „Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren“, erklärte Walker im Hinblick auf die Tatsache, dass Häuser, die heute gebaut oder saniert werden, noch in 25 Jahren stehen.

Wenn man bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand wolle, dann müsse das ab sofort richtig und mit den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben angegangen werden. „Ansonsten verschwenden wir viel Geld für Baumaßnahmen, die wir in den kommenden Jahrzehnten noch einmal anpacken müssen“, erklärte die Umweltministerin.

Bei der Schaffung eines klimaneutralen Gebäudebestands gelte es, so das Expertengremium, auf eine angemessene Balance aus erneuerbaren Energien und Energie-Effizienz zu achten. Die sogenannte graue Energie – also der Energieaufwand, der etwa für Abbau, Transport oder Entsorgung von Materialien benötigt wird –, müsse ebenfalls dargestellt werden. Wichtiger Punkt sei auch die soziale Abpufferung – etwa durch attraktive Förderung oder gerechte Kostenverteilung.

Die Eckpunkte für das GEG 2.0:
  • Ein langfristiger und wirksamer CO2-Mindestpreis als wichtige Rahmenbedingung
  • Förderung von Eigentümerinnen und Eigentümer auch für gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen (Grundsatz „Fordern und Fördern“)
  • Höhere Mindeststandards für Neubauten, die deutlich über das aktuelle Niveau hinausgehen und dem Ziel der Klimaneutralität entsprechen (unter anderem Photovoltaik-Pflicht)
  • Ambitionierte Anforderungen an Bestandsgebäude mit vorgegebenen Klimaklassen, die stufenweise erreicht werden müssen
  • Eine zielorientierte, einfachere und robuste Regelungssystematik erleichtert das Erreichen der Anforderungen: Dazu werden – als neue Anforderungsgrößen – Treibhausgas-Emissionen als eigentliche Zielgröße eines klimaneutralen Gebäudebestandes eingeführt sowie der Heizwärmebedarf als Effizienzmaßstab.
  • Das Aus für fossile Heizkessel
  • Mehr Effizienz im Betrieb: Neue Heizanlagen müssen mit einer digitalen Echtzeit-Messeinrichtung ausgestattet sein („Effizienz-Cockpit“)
  • Bessere Energieausweise bei Neubauten sowie bei Bestandsmaßnahmen
  • Vollzug: Die Behörden werden in die Lage versetzt, das Einhalten der Anforderungen besser zu überwachen. Energieausweise werden in einer Datenbank gespeichert.
Mit der Erstellung der Studie hatte das Umweltministerium ein Konsortium aus ifeu-Institut, Energie Effizienz Institut und dem Architekturbüro Schulze Darup beauftragt.

Mittwoch, 22.09.2021, 10:31 Uhr
Günter Drewnitzky

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