Die ums Überleben kämpfende Babcock Borsig AG, Oberhausen, durfte eine erste Tranche von 25 % der Anteile der Howaldtswerke-Deutsche Werft AG (HDW) ohne die Zustimmung einer Hauptversammlung verkaufen, entschied das Amtsgericht Oberhausen.
Laut Mitteilung der Babcock Borsig AG habe das Amtsgericht Oberhausen als das zuständige Registergericht einen Antrag des Aktionärs Wyser-Pratte und anderer auf die Einberufung einer Hauptversammlung abgewiesen und ihn als rechtsmissbräuchlich bezeichnet. Alle gewünschten Informationen seien den Aktionären bereits auf der Babcock-Hauptversammlung am 19. März gegeben worden.Durch die Entscheidu
Montag, 1.07.2002, 16:13 Uhr
Jan Mühlstein
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