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Energie & Management > Windkraft Onshore - Ausschuss rechnet mit stagnierendem Genehmigungstempo
Quelle: Fotolia / Felix brönnimann
Windkraft Onshore

Ausschuss rechnet mit stagnierendem Genehmigungstempo

Der Bund-Länder-Kooperationsausschuss soll den Zubau vor allem von Onshore-Windrädern beschleunigen. Jetzt hat er seinen ersten Bericht vorgelegt. Die Zahlen sind ein Offenbarungseid.
Der Bund-Länder-Kooperationsausschuss war im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 installiert worden, um Planungshürden gegen Windkraft an Land und Photovoltaik (PV) zu ermitteln und zu überwinden. Am 24. Oktober hat er seinen ersten Jahresbericht vorgelegt: eine statistische Fundgrube für den Stand der Genehmigungspraxis im Gesamtjahr 2020 und teilweise im ersten Halbjahr 2021.

Laut dem Papier blieb der Bruttozubau von Windkraft an Land 2020 mit 1.400 MW um mehr als die Hälfte hinter dem Ziel aus dem EEG 2017 zurück. PV dagegen entwickelte sich mit 4.800 MW mehr Leistung fast doppelt so dynamisch als die Vorgabe.

Entsprechend gilt ein "besonderes Augenmerk" des Ausschusses den Windrädern an Land. Beim Nettozubau bestätigt er ein weitgehendes Nord-Süd-Gefälle: Mehr als 50 % kamen bei in drei Ländern zustande: NRW, Brandenburg und Niedersachsen. Bei PV stellten Bayern und Baden-Württemberg sowie ebenfalls NRW über die Hälfte.

Für 2030 fehlen weniger als 600 m2 - oder doch mehr

Gegenüber der "Flächenanalyse Windenergie an Land II", die das Umweltbundesamt (UBA) am 4. Oktober vorgelegt hatte, ergibt sich "ein etwas positiveres Bild" als die Ziellücke von 600 km2 oder von 20 % für das EEG-Ziel, 2030 auf 71.000 MW zu kommen. Der Ausschuss zog aber auch noch keine Randflächen ab, wenn sich der Rotorradius zur Gänze innerhalb des Vorranggebiets befinden muss.

Wichtige Daten aus Ländern fehlen

Der Ausschuss hält nur die Landes- und Regionalplanungs-Daten für "recht gut". Auf der Ebene der Bauleitplanung dagegen (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) zeigten sich "zum Teil erhebliche Lücken". Daher bewegte sich Ende 2020 die rechtswirksam für Windkraft ausgewiesene Landfläche irgendwo zwischen 2.488 und 3.057 km2 oder zwischen 0,7 und 0,85 % der deutschen Landfläche.

Das UBA war auf etwa 3.500 km2 oder 1 % Ist gekommen, hatte aber Entwürfe statt rechtsgültiger Pläne herangezogen. Davon müssten, so der Ausschuss, in der Bauleitplanung etwa 30 % abgezogen werden, vor allem wegen regionaler Rotorradius-Vorschriften. Zusammen mit der 10H-Regelung in Bayern, dem Waldgesetz in Thüringen und Höhenbeschränkungen landet der Ausschuss bei 0,7 % - einem Wert, der sich mit besseren Daten noch erhöhen, aber genauso durch Gerichtsurteile niedriger ausfallen könnte.

Von fünf Windrädern scheitern zwei

Auch in der Genehmigungspraxis ermittelte der Ausschuss ein "heterogenes" Bild: 2020 wurden 3.300 MW Onshore-Windleistung genehmigt, davon 75 % in Brandenburg, Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein. Zeitgleich wurden aber 2.000 MW abgelehnt oder zurückgezogen.

Der häufigste Ablehnungsgrund war ein entgegenstehendes Planungsrecht. Der Arten- und Naturschutz stand nach den Rücknahmen an dritter Stelle. Ende 2020 waren stattliche 10.500 MW im Genehmigungsverfahren. Der Ausschuss rechnet gleichwohl mit der bisherigen Misserfolgsquote.

Küstenland leistet sich gut 30 Monate

Die durchschnittlichen Genehmigungsdauern könnten sich kaum größer unterscheiden: Mecklenburg-Vorpommern berichtet von gut 30 Monaten, während Brandenburg angibt, binnen eines Monats fertig zu sein. Schleswig-Holstein behauptet nach wie vor, im Mittel sieben Monate zu benötigen. Die zuständige Landesanstalt LLUR hatte dies aber unserer Redaktion nur für die "nicht förmlichen" Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bestätigt. Für die anderen hatte die Fachagentur Windenergie an Land fast 20 Monate ermittelt.

Schmales Fenster für Repowering

Für das Repowering, also den Ersatz ausgeförderter Windräder durch neue, sieht es im Bundesschnitt schlecht aus: 45% der Ü20-Anlagenleistung von 3.359 MW von diesem Jahr oder 46 % der Windmühlen stehen auf planungsrechtlich unzulässig gewordenen Flächen. Zusätzlich genehmigungsrechtliche Hürden, wie etwa Interessen der Flugsicherung, sind noch gar nicht eingerechnet.

Weitere Statistiken im ersten Bericht des Kooperationsausschusses (wenn nicht anders angegeben, Gesamtjahr 2020 oder Ende 2020):
  • Netto-Zubau bei Wind, PV und Biomasse nach Ländern, auch im ersten Halbjahr 2021
  • installierte Leistung und Anzahl der Erneuerbaren-Anlagen nach Ländern
  • bundesweite installierte Leistung und Bruttostromerzeugung
  • Flächenziele der Länder
  • ausgewiesene Flächen für Windenergie in Regionalplänen und in der Bauleitplanung in Hektar und in Prozent der Landesfläche 
  • beklagte Windvorrangsfläche 
  • Anzahl und installierte Leistung der Windkraft-Genehmigungen und der Ablehnungen/Rücknahmen 
  • Verteilung der Ablehnungsgründe
  • installierte Leistung der Genehmigungen und im Genehmigungsverfahren sowie der Klagen dagegen
Der Bericht ist auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht.

Dienstag, 26.10.2021, 13:28 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Windkraft Onshore - Ausschuss rechnet mit stagnierendem Genehmigungstempo
Quelle: Fotolia / Felix brönnimann
Windkraft Onshore
Ausschuss rechnet mit stagnierendem Genehmigungstempo
Der Bund-Länder-Kooperationsausschuss soll den Zubau vor allem von Onshore-Windrädern beschleunigen. Jetzt hat er seinen ersten Bericht vorgelegt. Die Zahlen sind ein Offenbarungseid.
Der Bund-Länder-Kooperationsausschuss war im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 installiert worden, um Planungshürden gegen Windkraft an Land und Photovoltaik (PV) zu ermitteln und zu überwinden. Am 24. Oktober hat er seinen ersten Jahresbericht vorgelegt: eine statistische Fundgrube für den Stand der Genehmigungspraxis im Gesamtjahr 2020 und teilweise im ersten Halbjahr 2021.

Laut dem Papier blieb der Bruttozubau von Windkraft an Land 2020 mit 1.400 MW um mehr als die Hälfte hinter dem Ziel aus dem EEG 2017 zurück. PV dagegen entwickelte sich mit 4.800 MW mehr Leistung fast doppelt so dynamisch als die Vorgabe.

Entsprechend gilt ein "besonderes Augenmerk" des Ausschusses den Windrädern an Land. Beim Nettozubau bestätigt er ein weitgehendes Nord-Süd-Gefälle: Mehr als 50 % kamen bei in drei Ländern zustande: NRW, Brandenburg und Niedersachsen. Bei PV stellten Bayern und Baden-Württemberg sowie ebenfalls NRW über die Hälfte.

Für 2030 fehlen weniger als 600 m2 - oder doch mehr

Gegenüber der "Flächenanalyse Windenergie an Land II", die das Umweltbundesamt (UBA) am 4. Oktober vorgelegt hatte, ergibt sich "ein etwas positiveres Bild" als die Ziellücke von 600 km2 oder von 20 % für das EEG-Ziel, 2030 auf 71.000 MW zu kommen. Der Ausschuss zog aber auch noch keine Randflächen ab, wenn sich der Rotorradius zur Gänze innerhalb des Vorranggebiets befinden muss.

Wichtige Daten aus Ländern fehlen

Der Ausschuss hält nur die Landes- und Regionalplanungs-Daten für "recht gut". Auf der Ebene der Bauleitplanung dagegen (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) zeigten sich "zum Teil erhebliche Lücken". Daher bewegte sich Ende 2020 die rechtswirksam für Windkraft ausgewiesene Landfläche irgendwo zwischen 2.488 und 3.057 km2 oder zwischen 0,7 und 0,85 % der deutschen Landfläche.

Das UBA war auf etwa 3.500 km2 oder 1 % Ist gekommen, hatte aber Entwürfe statt rechtsgültiger Pläne herangezogen. Davon müssten, so der Ausschuss, in der Bauleitplanung etwa 30 % abgezogen werden, vor allem wegen regionaler Rotorradius-Vorschriften. Zusammen mit der 10H-Regelung in Bayern, dem Waldgesetz in Thüringen und Höhenbeschränkungen landet der Ausschuss bei 0,7 % - einem Wert, der sich mit besseren Daten noch erhöhen, aber genauso durch Gerichtsurteile niedriger ausfallen könnte.

Von fünf Windrädern scheitern zwei

Auch in der Genehmigungspraxis ermittelte der Ausschuss ein "heterogenes" Bild: 2020 wurden 3.300 MW Onshore-Windleistung genehmigt, davon 75 % in Brandenburg, Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein. Zeitgleich wurden aber 2.000 MW abgelehnt oder zurückgezogen.

Der häufigste Ablehnungsgrund war ein entgegenstehendes Planungsrecht. Der Arten- und Naturschutz stand nach den Rücknahmen an dritter Stelle. Ende 2020 waren stattliche 10.500 MW im Genehmigungsverfahren. Der Ausschuss rechnet gleichwohl mit der bisherigen Misserfolgsquote.

Küstenland leistet sich gut 30 Monate

Die durchschnittlichen Genehmigungsdauern könnten sich kaum größer unterscheiden: Mecklenburg-Vorpommern berichtet von gut 30 Monaten, während Brandenburg angibt, binnen eines Monats fertig zu sein. Schleswig-Holstein behauptet nach wie vor, im Mittel sieben Monate zu benötigen. Die zuständige Landesanstalt LLUR hatte dies aber unserer Redaktion nur für die "nicht förmlichen" Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bestätigt. Für die anderen hatte die Fachagentur Windenergie an Land fast 20 Monate ermittelt.

Schmales Fenster für Repowering

Für das Repowering, also den Ersatz ausgeförderter Windräder durch neue, sieht es im Bundesschnitt schlecht aus: 45% der Ü20-Anlagenleistung von 3.359 MW von diesem Jahr oder 46 % der Windmühlen stehen auf planungsrechtlich unzulässig gewordenen Flächen. Zusätzlich genehmigungsrechtliche Hürden, wie etwa Interessen der Flugsicherung, sind noch gar nicht eingerechnet.

Weitere Statistiken im ersten Bericht des Kooperationsausschusses (wenn nicht anders angegeben, Gesamtjahr 2020 oder Ende 2020):
  • Netto-Zubau bei Wind, PV und Biomasse nach Ländern, auch im ersten Halbjahr 2021
  • installierte Leistung und Anzahl der Erneuerbaren-Anlagen nach Ländern
  • bundesweite installierte Leistung und Bruttostromerzeugung
  • Flächenziele der Länder
  • ausgewiesene Flächen für Windenergie in Regionalplänen und in der Bauleitplanung in Hektar und in Prozent der Landesfläche 
  • beklagte Windvorrangsfläche 
  • Anzahl und installierte Leistung der Windkraft-Genehmigungen und der Ablehnungen/Rücknahmen 
  • Verteilung der Ablehnungsgründe
  • installierte Leistung der Genehmigungen und im Genehmigungsverfahren sowie der Klagen dagegen
Der Bericht ist auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht.

Dienstag, 26.10.2021, 13:28 Uhr
Georg Eble

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