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Am 15. und 16. März verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über die Klagen von Eon, RWE und Vattenfall gegen den nach Fukushima endgültig beschlossenen Atomausstieg.
Politisch ist die Kernenergie-Frage "durch", doch noch laufen juristische Gefechte in Sachen Atomausstieg: Die KKW-Betreiber wollen Entschädigungen dafür, dass ihnen im Sommer 2011 per Gesetz das Ende ihrer Atomstromproduktion oktroyiert wurde. Wenig Aussichten auf Erfolg hätten die Beschwerden in Karlsruhe, heißt es dazu bei Greenpeace. Laut einem Rechtsgutachten der Umweltorganisation sei der na
Montag, 14.03.2016, 17:08 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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