Bild: Fotolia.com, Thorsten Schier
Am 6. Dezember 2016 wird der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden der Kernkraftwerksbetreiber Eon, RWE und Vattenfall verkünden.
Die Unternehmen hatten gerügt, die Änderungen des Atomgesetzes im Jahr 2011 bedeuteten eine Enteignung verschiedener Rechtspositionen, die durch Art. 14 des Grundgesetzes geschützt sind. Vor allem die Streichung zuvor gewährter Strommengen und die gleichzeitige Festlegung fester Abschalttermine halten sie für verfassungswidrig. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 hatte die Bunde
Freitag, 28.10.2016, 17:18 Uhr
Fritz Wilhelm
© 2024 Energie & Management GmbH