Im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages findet am heutigen Montag, den 5. November, eine öffentliche Anhörung von Experten zur Kartellrechtsnovelle statt. Während unter anderem das Bundeskartellamt und der VIK die Verschärfung der Preisaufsicht begrüßen, hält die Mehrzahl der Gutachter den neuen, die Energiewirtschaft betreffenden § 29 für wettbewerbsschädlich.
So lautet die zusammenfassende Bewertung des Sachverständigen Dr. Wernhard Möschel von der Universität Tübingen: "Der Gesetzentwurf nutzt niemandem, er schadet aber der Glaubwürdigkeit der Wettbewerbspolitik. § 20 Abs. 4 S. 2 GWB n.F. (Lebensmittelhandel) ist auf dem Niveau eines Filserbriefes, § 29 GWB n.F. lässt sich als Abwehrgesetzgebung gegenüber unerwünschten, weitergehenden strukturellen
Montag, 5.11.2007, 09:43 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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