Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) der Bundesregierung zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung in geänderter Fassung angenommen.
Dies teilte der Deutsche Bundestag am 14. November mit. Das Gesetz soll am 15. November vom Bundestag verabschiedet werden. Die Novelle sieht vor, den Kartellbehörden effektivere Möglichkeiten gegen Preismissbrauch und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung an die Hand zu geben. Energieversorger dürfen künftig keine Entgelte fordern oder sonstigen Geschäftsbedingungen au
Mittwoch, 14.11.2007, 16:38 Uhr
Marlen Ristola
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