Die von KWK-Anlagen erreichten CO2-Minderungen kommen im Allokationsvorschlag des Bundesumweltministeriums (BMU) der Gesamtheit der Emittenten zu Gute, statt sie den einzelnen Anlagen als Vorleistungen gutzuschreiben, kritisieren die Münchner Energy & Commodity Services und die Sozietät Noerr Stiefenhofer Lutz.
Während für Vorleistungen durch Ersatzanlagen oder Effizienzsteigerungen („Early Action“) im Nationalen Allokationsplan (NAP) Sonderzuteilungen von Emissionsberechtigungen vorgesehen sind, blieben die durch Substitution von Fremdbezug erreichten CO2-Einsparungen unberücksichtigt. Dies sei mit dem Verfassungsgebot der Gleichbehandlung kaum vereinbar.Als Beispiel für die Benachte
Mittwoch, 11.02.2004, 11:28 Uhr
Jan Mühlstein
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