E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitung - Alles fürs Klima
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitung

Alles fürs Klima

Große Verteilnetzbetreiber müssen künftig Netzausbaupläne erstellen. Schon bei den Vorbereitungen dafür haben sie Neuland betreten.
Pauschal, plakativ und dennoch zutreffend: „Die Energiewende findet in den Verteilnetzen statt.“ Die Digitalisierung kann helfen, mehr Intelligenz ins Netz zu bringen und den Betrieb zu optimieren. Konkreten Ausbaubedarf wird es allerdings trotzdem geben.

Noch brennt es in den Verteilnetzen nicht an allen Ecken und Enden. Doch die Zulassungszahlen für E-Autos steigen und in Neubaugebieten sind Wärmepumpen mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme. Die Bundesregierung mag es freuen, zahlen diese Entwicklung und der Ausbau regenerativer Erzeugungskapazitäten doch auf ihre Klimaziele ein. Über Zwischenschritte 2030 und 2040 soll Deutschland nämlich 2045 „treibhausgasneutral“ sein. Den Verteilnetzbetreibern bereiten die Ambitionen der Politik aber durchaus Kopfzerbrechen.

„Wir alle wissen, dass die Veränderungen im Energiesystem es mehr denn je notwendig machen, dass wir Netzbetreiber abgestimmt und in einem vereinbarten Rahmen vorgehen. Das ist entscheidend, denn die Basis für eine erfolgreiche Energiewende ist und bleibt das Verteilnetz“, sagt Patrick Wittenberg. Auf dem Weg zur Treibhausgas- beziehungsweise Klimaneutralität trete gerade auf den unteren Spannungsebenen zutage, welche Auswirkungen die signifikanten Veränderungen in der Erzeugungslandschaft und die deutlichen Verschiebungen im Verbrauch mit sich bringen, so der Geschäftsführer der Westnetz.

Sechs Planungsregionen definiert

Um sich, der Politik und der Öffentlichkeit ein Bild davon zu machen, in welchen Dimensionen sich Last und Einspeisung künftig bewegen werden, hat das Unternehmen aus dem Eon-Konzern gemeinsam mit 28 weiteren Verteilnetzbetreibern das „Regionalszenario West“ entwickelt. Von den Verteilnetzbetreibern des Eon-Konzerns initiiert und vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unterstützt, haben einem Sprecher der Bayernwerk Netz AG zufolge etwa 80 große Verteilnetzbetreiber insgesamt sechs Planungsregionen definiert. Neben dem West-Szenario gibt es entsprechende Prognosen noch für die Regionen Bayern, Süd-West, Mitte, Nord und Ost. Sie dienen als Grundlage für die Netzausbaupläne, die der Gesetzgeber in den kommenden Jahren jeweils von den großen Verteilnetzbetreibern verlangt.

Gemeinsame Szenarien für individuelle Netzausbaupläne − das ist die Formel, mit der der Gesetzgeber den Blick aller Beteiligten für die Erfordernisse der Energiezukunft hierzulande schärfen möchte. Heruntergebrochen auf Bayern − die Planungsregion wurde im März 2022 unter Federführung des Bayernwerks geschaffen − bedeutet das: Ein Ziel für die „politische und gesellschaftliche Anforderung der Klimaneutralität“ des Freistaats gemeinsam formulieren und dann auf dieser Basis konkrete Netzausbaupläne erstellen.

Mit dieser Vorgehensweise habe man Neuland betreten, sagte ein Bayernwerk-Sprecher zu E&M. Neuland in fast jeder Hinsicht. Denn bislang waren nur die vier Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, Netzausbaupläne vorzulegen. Eine ganz neue Erfahrung für den bayerischen Infrastruktur-Platzhirsch war aber auch, dass Netzbetreiber ohne direkte technische Schnittstellen und mit sehr unterschiedlichen Netzstrukturen zusammengearbeitet haben.

„Hierbei waren die Entwicklungen in nachgelagerten Verteilnetzen ebenso wie die Anforderungen an die vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber zu berücksichtigen, um eine ganzheitliche, Spannungsebenen übergreifende Ausbauplanung zu ermöglichen“, so der Bayernwerk-Sprecher.

„Für alle Verteilnetzbetreiber war die gemeinsame Arbeit an den Szenarien Neuland“, betont Westnetz-Chef Wittenberg. Man sei jedoch schnell in einen „konstruktiven Austausch“ gekommen. Die Zusammenarbeit insgesamt hat er als „sehr gut“ empfunden. Aus seiner Sicht ein lohnendes Unterfangen: „Jetzt bietet das Regionalszenario für alle Verteilnetzbetreiber eine gemeinsame und einheitliche Basis für die Netzplanung. Und wir alle wissen, dass die Veränderungen im Energiesystem es mehr denn je notwendig machen, dass wir Netzbetreiber abgestimmt und in einem vereinbarten Rahmen vorgehen.“

Die gemeinsame und einheitliche Basis bedeutet allerdings, dass die Annahmen, Ansätze und Modelle nicht nur von allen Verteilnetzbetreibern mitgetragen werden müssen, sondern dass auch jedes der Unternehmen in diesem Rahmen agieren und ein klimawirksames Ausbauszenario abbilden können muss. Der Gedanke an den kleinsten gemeinsamen Nenner liegt nahe.

Bei der Stromnetz Hamburg GmbH, die an der Erarbeitung des Regionalszenarios Nord beteiligt war, und bei EWE Netz − die Oldenburger habe das Regionalszenario Mitte mitentwickelt − sehen die Verantwortlichen die Erstellung der Planungsgrundlagen ebenfalls als Neuland. Auch wenn in Hamburg schon seit den 1960er-Jahren Szenarien für die Stromnetzplanung herangezogen werden, wie eine Sprecherin gegenüber E&M erklärte, habe die aktuelle Herangehensweise noch einmal eine ganz andere Qualität, weil nun beispielsweise nicht nur die Ziele der jeweiligen Länder oder gar Kreise für die Planungen der Verteilnetzbetreiber maßgeblich sind, sondern vor allem ein gemeinsames bundesweites Klimaziel.

Zahlreiche gesetzliche Vorgaben sollen dabei helfen, mehr Transparenz und damit mehr Akzeptanz für die Maßnahmen herbeizuführen“, so die Sprecherin von Stromnetz Hamburg. Auch das ist eine neue Qualität in der Netzplanung.

Transparenz für mehr Akzeptanz

„Wir haben unseren Netzausbau zwar schon immer an unserer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ausgerichtet“, betont auch Ulrich vom Felde. Die Anforderungen aus § 14d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) seien aber wirklich etwas Neues, so der Leiter Netzentwicklung Strom bei EWE Netz, und bringen Herausforderungen mit sich. Als Beispiel nennt er den intensiven Austausch mit den anderen Verteilnetzbetreibern der jeweiligen Planungsregion, der strukturiert und abgestimmt werden müsse.

Neu sei auch die Veröffentlichung des Netzausbauplans in der geforderten Detailtiefe. „Hierbei wird abzuwägen sein zwischen den geforderten Plandetails und dem Schutz der kritischen Infrastruktur, da die Planunterlagen öffentlich zugänglich sind“, gibt vom Felde zu bedenken. Und schließlich verweist er auf die für die Veröffentlichung der Netzausbaupläne geltenden Stichtage: „Die Fristen einzuhalten und den weiteren Anforderungen aus Paragraf 14d EnWG zu genügen, bringt intern neue Anforderungen mit sich, zum Beispiel an die Prozesse.“

Dennoch, so sagt vom Felde, halte EWE Netz einen gesamtdeutschen Netzausbauplan der Verteilnetzbetreiber in Verbindung mit dem Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber für ein wertvolles Instrument, um die politischen Zielvorgaben in Konsequenzen für die Infrastruktur zu übersetzen.
 

Solide Grundlage

In insgesamt sechs Regionalszenarien haben die Verteilnetzbetreiber in Deutschland Prognosen über die Entwicklung des Stromverbrauchs und der Stromerzeugung erstellt und dabei noch eine Reihe weiterer Einflussfaktoren auf den Netzbetrieb und den Netzausbau thematisiert.
Die Verteilnetzbetreiber haben selbst − so hat es der Gesetzgeber vorgesehen − das Gebiet der Bundesrepublik „in geografisch abgrenzbare und räumlich zusammenhängende Gebiete (Planungsregionen)“ aufgeteilt. „Innerhalb einer Planungsregion haben sich die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen zu den Grundlagen ihrer Netzausbauplanung abzustimmen“, heißt es in § 14d Abs. 2 EnWG weiter.
Die gesetzliche Grundlage geht zurück auf das sogenannte Osterpaket 2022, mit dem den Verteilnetzbetreibern mit mehr als 100.000 Kunden die Pflicht auferlegt wurde, auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter Regionalszenarien jeweils eigene Netzausbaupläne zu erstellen. Erstmals zum 30. April 2024 und dann alle zwei Jahre zum 30. April eines Kalenderjahres müssen die Verteilnetzbetreiber einen Netzausbauplan vorlegen.
 

 

Mittwoch, 13.12.2023, 09:00 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitung - Alles fürs Klima
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitung
Alles fürs Klima
Große Verteilnetzbetreiber müssen künftig Netzausbaupläne erstellen. Schon bei den Vorbereitungen dafür haben sie Neuland betreten.
Pauschal, plakativ und dennoch zutreffend: „Die Energiewende findet in den Verteilnetzen statt.“ Die Digitalisierung kann helfen, mehr Intelligenz ins Netz zu bringen und den Betrieb zu optimieren. Konkreten Ausbaubedarf wird es allerdings trotzdem geben.

Noch brennt es in den Verteilnetzen nicht an allen Ecken und Enden. Doch die Zulassungszahlen für E-Autos steigen und in Neubaugebieten sind Wärmepumpen mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme. Die Bundesregierung mag es freuen, zahlen diese Entwicklung und der Ausbau regenerativer Erzeugungskapazitäten doch auf ihre Klimaziele ein. Über Zwischenschritte 2030 und 2040 soll Deutschland nämlich 2045 „treibhausgasneutral“ sein. Den Verteilnetzbetreibern bereiten die Ambitionen der Politik aber durchaus Kopfzerbrechen.

„Wir alle wissen, dass die Veränderungen im Energiesystem es mehr denn je notwendig machen, dass wir Netzbetreiber abgestimmt und in einem vereinbarten Rahmen vorgehen. Das ist entscheidend, denn die Basis für eine erfolgreiche Energiewende ist und bleibt das Verteilnetz“, sagt Patrick Wittenberg. Auf dem Weg zur Treibhausgas- beziehungsweise Klimaneutralität trete gerade auf den unteren Spannungsebenen zutage, welche Auswirkungen die signifikanten Veränderungen in der Erzeugungslandschaft und die deutlichen Verschiebungen im Verbrauch mit sich bringen, so der Geschäftsführer der Westnetz.

Sechs Planungsregionen definiert

Um sich, der Politik und der Öffentlichkeit ein Bild davon zu machen, in welchen Dimensionen sich Last und Einspeisung künftig bewegen werden, hat das Unternehmen aus dem Eon-Konzern gemeinsam mit 28 weiteren Verteilnetzbetreibern das „Regionalszenario West“ entwickelt. Von den Verteilnetzbetreibern des Eon-Konzerns initiiert und vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unterstützt, haben einem Sprecher der Bayernwerk Netz AG zufolge etwa 80 große Verteilnetzbetreiber insgesamt sechs Planungsregionen definiert. Neben dem West-Szenario gibt es entsprechende Prognosen noch für die Regionen Bayern, Süd-West, Mitte, Nord und Ost. Sie dienen als Grundlage für die Netzausbaupläne, die der Gesetzgeber in den kommenden Jahren jeweils von den großen Verteilnetzbetreibern verlangt.

Gemeinsame Szenarien für individuelle Netzausbaupläne − das ist die Formel, mit der der Gesetzgeber den Blick aller Beteiligten für die Erfordernisse der Energiezukunft hierzulande schärfen möchte. Heruntergebrochen auf Bayern − die Planungsregion wurde im März 2022 unter Federführung des Bayernwerks geschaffen − bedeutet das: Ein Ziel für die „politische und gesellschaftliche Anforderung der Klimaneutralität“ des Freistaats gemeinsam formulieren und dann auf dieser Basis konkrete Netzausbaupläne erstellen.

Mit dieser Vorgehensweise habe man Neuland betreten, sagte ein Bayernwerk-Sprecher zu E&M. Neuland in fast jeder Hinsicht. Denn bislang waren nur die vier Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, Netzausbaupläne vorzulegen. Eine ganz neue Erfahrung für den bayerischen Infrastruktur-Platzhirsch war aber auch, dass Netzbetreiber ohne direkte technische Schnittstellen und mit sehr unterschiedlichen Netzstrukturen zusammengearbeitet haben.

„Hierbei waren die Entwicklungen in nachgelagerten Verteilnetzen ebenso wie die Anforderungen an die vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber zu berücksichtigen, um eine ganzheitliche, Spannungsebenen übergreifende Ausbauplanung zu ermöglichen“, so der Bayernwerk-Sprecher.

„Für alle Verteilnetzbetreiber war die gemeinsame Arbeit an den Szenarien Neuland“, betont Westnetz-Chef Wittenberg. Man sei jedoch schnell in einen „konstruktiven Austausch“ gekommen. Die Zusammenarbeit insgesamt hat er als „sehr gut“ empfunden. Aus seiner Sicht ein lohnendes Unterfangen: „Jetzt bietet das Regionalszenario für alle Verteilnetzbetreiber eine gemeinsame und einheitliche Basis für die Netzplanung. Und wir alle wissen, dass die Veränderungen im Energiesystem es mehr denn je notwendig machen, dass wir Netzbetreiber abgestimmt und in einem vereinbarten Rahmen vorgehen.“

Die gemeinsame und einheitliche Basis bedeutet allerdings, dass die Annahmen, Ansätze und Modelle nicht nur von allen Verteilnetzbetreibern mitgetragen werden müssen, sondern dass auch jedes der Unternehmen in diesem Rahmen agieren und ein klimawirksames Ausbauszenario abbilden können muss. Der Gedanke an den kleinsten gemeinsamen Nenner liegt nahe.

Bei der Stromnetz Hamburg GmbH, die an der Erarbeitung des Regionalszenarios Nord beteiligt war, und bei EWE Netz − die Oldenburger habe das Regionalszenario Mitte mitentwickelt − sehen die Verantwortlichen die Erstellung der Planungsgrundlagen ebenfalls als Neuland. Auch wenn in Hamburg schon seit den 1960er-Jahren Szenarien für die Stromnetzplanung herangezogen werden, wie eine Sprecherin gegenüber E&M erklärte, habe die aktuelle Herangehensweise noch einmal eine ganz andere Qualität, weil nun beispielsweise nicht nur die Ziele der jeweiligen Länder oder gar Kreise für die Planungen der Verteilnetzbetreiber maßgeblich sind, sondern vor allem ein gemeinsames bundesweites Klimaziel.

Zahlreiche gesetzliche Vorgaben sollen dabei helfen, mehr Transparenz und damit mehr Akzeptanz für die Maßnahmen herbeizuführen“, so die Sprecherin von Stromnetz Hamburg. Auch das ist eine neue Qualität in der Netzplanung.

Transparenz für mehr Akzeptanz

„Wir haben unseren Netzausbau zwar schon immer an unserer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ausgerichtet“, betont auch Ulrich vom Felde. Die Anforderungen aus § 14d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) seien aber wirklich etwas Neues, so der Leiter Netzentwicklung Strom bei EWE Netz, und bringen Herausforderungen mit sich. Als Beispiel nennt er den intensiven Austausch mit den anderen Verteilnetzbetreibern der jeweiligen Planungsregion, der strukturiert und abgestimmt werden müsse.

Neu sei auch die Veröffentlichung des Netzausbauplans in der geforderten Detailtiefe. „Hierbei wird abzuwägen sein zwischen den geforderten Plandetails und dem Schutz der kritischen Infrastruktur, da die Planunterlagen öffentlich zugänglich sind“, gibt vom Felde zu bedenken. Und schließlich verweist er auf die für die Veröffentlichung der Netzausbaupläne geltenden Stichtage: „Die Fristen einzuhalten und den weiteren Anforderungen aus Paragraf 14d EnWG zu genügen, bringt intern neue Anforderungen mit sich, zum Beispiel an die Prozesse.“

Dennoch, so sagt vom Felde, halte EWE Netz einen gesamtdeutschen Netzausbauplan der Verteilnetzbetreiber in Verbindung mit dem Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber für ein wertvolles Instrument, um die politischen Zielvorgaben in Konsequenzen für die Infrastruktur zu übersetzen.
 

Solide Grundlage

In insgesamt sechs Regionalszenarien haben die Verteilnetzbetreiber in Deutschland Prognosen über die Entwicklung des Stromverbrauchs und der Stromerzeugung erstellt und dabei noch eine Reihe weiterer Einflussfaktoren auf den Netzbetrieb und den Netzausbau thematisiert.
Die Verteilnetzbetreiber haben selbst − so hat es der Gesetzgeber vorgesehen − das Gebiet der Bundesrepublik „in geografisch abgrenzbare und räumlich zusammenhängende Gebiete (Planungsregionen)“ aufgeteilt. „Innerhalb einer Planungsregion haben sich die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen zu den Grundlagen ihrer Netzausbauplanung abzustimmen“, heißt es in § 14d Abs. 2 EnWG weiter.
Die gesetzliche Grundlage geht zurück auf das sogenannte Osterpaket 2022, mit dem den Verteilnetzbetreibern mit mehr als 100.000 Kunden die Pflicht auferlegt wurde, auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter Regionalszenarien jeweils eigene Netzausbaupläne zu erstellen. Erstmals zum 30. April 2024 und dann alle zwei Jahre zum 30. April eines Kalenderjahres müssen die Verteilnetzbetreiber einen Netzausbauplan vorlegen.
 

 

Mittwoch, 13.12.2023, 09:00 Uhr
Fritz Wilhelm

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.