Der Bundesrat hat die Änderungen der Energiepreisbremsengesetze und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes des Bundestages bestätigt. Die Regelungen können noch im Juli 2023 in Kraft treten.
Am 23. Juni beschloss der Bundestag umfangreiche Gesetzesänderungen. Betroffen waren Anpassungen im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und im Strompreisbremsengesetz sowie im Erneuerbare-Energien-Gesetz, im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Energiefinanzierungsgesetz, im Windenergieflächenbedarfsgesetz sowie im Energiewirtschaftsgesetz.
Die eilbedürftigen Regelungen haben einen Bezug zur Energiekrise und dienen der Verfahrensvereinfachung oder -beschleunigung. Mit der Zustimmung des Bundesrates vom 7. Juli können die Gesetzesänderungen noch in diesem Monat in Kraft treten.
Details der AnpassungenKunden mit Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpen bekommen für Netzentnahmestellen, die weniger als 30.000 kWh im Jahr verbrauchen und über einen zeitvariablen Tarif beliefert werden, einen verringerten Preis von 28 Cent/kWh. Die Auszahlung der zusätzlichen Entlastung erfolgt bis spätestens 31. Dezember 2023, wobei das Elektrizitätsversorgungsunternehmen zwischen einer monatlichen Entlastung oder einer einmaligen Entlastung bis Ende Dezember 2023 wählen kann.
Eine zusätzliche Entlastungsregelung greift für Unternehmen, die 2021 mindestens 40 Prozent weniger Energie verbraucht haben, die auf staatliche Corona-Maßnahmen oder die Flutkatastrophen des Jahres zurückgehen. Für solche Härtefälle wird ein Korrekturmechanismus in den Preisbremsen eingeführt. Dabei sind die beihilferechtlichen Vorgaben zu beachten.
Die
Gesetzesänderungen stehen detailliert im Internet bereit.
Freitag, 7.07.2023, 15:02 Uhr
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