Es ist wie einst bei Radio Eriwan. Auf die Frage, ob das neue KWK-Gesetz BHKW-Anlagen bis 50 kWel wie Brennstoffzellen-Anlagen zehn Jahre lang einen Zuschlag zur Einspeisevergütung von 5,11 Ct/kWh garantiert, können wir nur antworten: Im Prinzip ja, aber...
Die erste Einschränkung des KWK-Gesetzes ist offensichtlich: Für BHKW bis 50 kWel gibt es den erhöhten Zuschlag nur dann, wenn sie bis Ende 2005 den Dauerbetrieb aufnehmen. Doch auch dann können ihre Betreiber nicht sicher sein, den Zuschlag tatsächlich zehn Jahre lang zu bekommen, denn dies gilt „vorbehaltlich des § 5 Abs. 2 Satz 2 und 3“.Der § 5 Abs. 2, der sich auf alle „k
Dienstag, 5.03.2002, 14:50 Uhr
Jan Mühlstein
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