Die am 2. April erlassene Gebührenordnung zum KWK-Gesetz belaste kleine KWK-Anlagen unangemessen hoch, bemängelt der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK).
Die „Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ (KostenVO) sieht für die Bearbeitung eines Antrags auf Zulassung nach dem KWK-Gesetz einen nach Anlagengröße gestaffelten Gebührensatz vor. Für komplexen KWK-Anlagen (Gas- und Dampfturbinenanlagen sowie Dampfturbinenanlagen jeweils mit d
Dienstag, 7.05.2002, 11:31 Uhr
Jan Mühlstein
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