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Energie & Management > Recht - Waldeigentümer wollen an Öko-Leitungen stärker mitverdienen
Quelle: Fotolia / vege
Recht

Waldeigentümer wollen an Öko-Leitungen stärker mitverdienen

Im Gesetzgebungsverfahren zum Solarpaket I drängen Waldeigentümer-Verbände auf eine höhere Entschädigung für den Fall, dass Leitungen von Erneuerbaren-Anlagen ihre Flächen durchziehen.
Waldeigentümer sind mit den sie betreffenden Regelungen des Solarpakets I nicht einverstanden. Das von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eingebrachte Gesetzespaket will grundsätzlich den Ausbau von Solarenergie auf Dächern und Freiflächen beschleunigen und das Gesamtsystem der Energieversorgung optimieren. Die darin vorgesehenen Entschädigungszahlungen an Flächeneigentümer halten Forsteigentümer-Verbände allerdings für nicht ausreichend.

Die Bundesregierung will Flächeneigentümer, deren Gebiete Leitungen von Ökokraftwerken durchziehen, künftig so entschädigen: Entweder einmalig mit 5 Prozent des Verkehrswerts der in Anspruch genommenen Schutzstreifenfläche (Paragraf 11a Absatz 2 Satz 1) oder mit monatlich 28 Euro je betroffenem Hektar (Paragraf 11b Absatz 2 Satz 1). Diese Vorgaben haben die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW – Die Waldeigentümer) und die Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) per Rechtsgutachten prüfen lassen. Dessen Ergebnis: Die Regelungen seien verfassungswidrig.
 

Verbände pochen auf frei auszuhandelnde Zahlungen

Die angesetzten 5 Prozent des Verkehrswerts sind den Waldeigentümern schlicht zu wenig. „Hier sind marktübliche Vergütungen anzusetzen, die auch das Ertragspotenzial der zu bauenden Anlage berücksichtigen sollten“, sagt AGDW-Präsident Andreas Bitter laut einer Verbandsmitteilung. Die Entschädigungssätze sind eingebettet in den Passus zur Duldungspflicht, also zur Erlaubnis, Leitungen von Windkraft- und Solaranlagen in fremde Grundstücke legen zu dürfen.

Wegen der unzureichenden Ausgleichszahlungen sei mithin die Duldungspflicht unrechtmäßig, argumentieren die Verbände. Die beauftragte Berliner Kanzlei Heinichen Laudien vertritt in ihrem Gutachten die Auffassung, dass Leitungen von Erneuerbaren-Kraftwerken nicht mit Telefonkabeln gleichzusetzen seien. Für Telekommunikationsunternehmen gelten die niedrigen Summen, diese dienten jedoch „der öffentlichen Daseinsvorsorge“.

Die Projektierer von Ökoenergien seien dagegen „private Dritte“, die ihre Leitungen „gewinnbringend“ betreiben wollten. Das Solarpaket I sei mithin ein „Investitionsanreiz für private Investoren“. Entsprechend wollen die Waldeigentümer sich nicht mit pauschalen Zahlungen zufrieden geben, sondern über den Preis der Flächennutzung im jeweiligen Fall mitentscheiden. „Eine Verhandlungslösung ist dem dirigistischen Eingriff allemal vorzuziehen“, sagt Karl-Joachim von Brandenstein, Sprecher der AGDW-Betriebsleiterkonferenz.

Ob die Waldeigentümer-Verbände ihrer Rechtsauffassung eine Klage gegen das Solarpaket-Gesetz folgen lassen werden, ist nicht ausgemacht. Ein Sprecher der AGDW sagte auf Anfrage unserer Redaktion, die Hoffnungen richteten sich zunächst auf eine entsprechende Änderung des Gesetzestextes im laufenden parlamentarischen Verfahren. Der Verband werde das letztlich verabschiedete Gesetz allerdings „abermals auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen“.

Das Rechtsgutachten zum Solarpaket I haben die Waldeigentümer-Verbände zur Einsicht ins Internet gestellt.

Dienstag, 24.10.2023, 15:28 Uhr
Volker Stephan
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Waldeigentümer wollen an Öko-Leitungen stärker mitverdienen
Im Gesetzgebungsverfahren zum Solarpaket I drängen Waldeigentümer-Verbände auf eine höhere Entschädigung für den Fall, dass Leitungen von Erneuerbaren-Anlagen ihre Flächen durchziehen.
Waldeigentümer sind mit den sie betreffenden Regelungen des Solarpakets I nicht einverstanden. Das von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eingebrachte Gesetzespaket will grundsätzlich den Ausbau von Solarenergie auf Dächern und Freiflächen beschleunigen und das Gesamtsystem der Energieversorgung optimieren. Die darin vorgesehenen Entschädigungszahlungen an Flächeneigentümer halten Forsteigentümer-Verbände allerdings für nicht ausreichend.

Die Bundesregierung will Flächeneigentümer, deren Gebiete Leitungen von Ökokraftwerken durchziehen, künftig so entschädigen: Entweder einmalig mit 5 Prozent des Verkehrswerts der in Anspruch genommenen Schutzstreifenfläche (Paragraf 11a Absatz 2 Satz 1) oder mit monatlich 28 Euro je betroffenem Hektar (Paragraf 11b Absatz 2 Satz 1). Diese Vorgaben haben die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW – Die Waldeigentümer) und die Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) per Rechtsgutachten prüfen lassen. Dessen Ergebnis: Die Regelungen seien verfassungswidrig.
 

Verbände pochen auf frei auszuhandelnde Zahlungen

Die angesetzten 5 Prozent des Verkehrswerts sind den Waldeigentümern schlicht zu wenig. „Hier sind marktübliche Vergütungen anzusetzen, die auch das Ertragspotenzial der zu bauenden Anlage berücksichtigen sollten“, sagt AGDW-Präsident Andreas Bitter laut einer Verbandsmitteilung. Die Entschädigungssätze sind eingebettet in den Passus zur Duldungspflicht, also zur Erlaubnis, Leitungen von Windkraft- und Solaranlagen in fremde Grundstücke legen zu dürfen.

Wegen der unzureichenden Ausgleichszahlungen sei mithin die Duldungspflicht unrechtmäßig, argumentieren die Verbände. Die beauftragte Berliner Kanzlei Heinichen Laudien vertritt in ihrem Gutachten die Auffassung, dass Leitungen von Erneuerbaren-Kraftwerken nicht mit Telefonkabeln gleichzusetzen seien. Für Telekommunikationsunternehmen gelten die niedrigen Summen, diese dienten jedoch „der öffentlichen Daseinsvorsorge“.

Die Projektierer von Ökoenergien seien dagegen „private Dritte“, die ihre Leitungen „gewinnbringend“ betreiben wollten. Das Solarpaket I sei mithin ein „Investitionsanreiz für private Investoren“. Entsprechend wollen die Waldeigentümer sich nicht mit pauschalen Zahlungen zufrieden geben, sondern über den Preis der Flächennutzung im jeweiligen Fall mitentscheiden. „Eine Verhandlungslösung ist dem dirigistischen Eingriff allemal vorzuziehen“, sagt Karl-Joachim von Brandenstein, Sprecher der AGDW-Betriebsleiterkonferenz.

Ob die Waldeigentümer-Verbände ihrer Rechtsauffassung eine Klage gegen das Solarpaket-Gesetz folgen lassen werden, ist nicht ausgemacht. Ein Sprecher der AGDW sagte auf Anfrage unserer Redaktion, die Hoffnungen richteten sich zunächst auf eine entsprechende Änderung des Gesetzestextes im laufenden parlamentarischen Verfahren. Der Verband werde das letztlich verabschiedete Gesetz allerdings „abermals auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen“.

Das Rechtsgutachten zum Solarpaket I haben die Waldeigentümer-Verbände zur Einsicht ins Internet gestellt.

Dienstag, 24.10.2023, 15:28 Uhr
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