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Energie & Management > Gas - Volatiles Marktumfeld: THE senkt handelsnahe Gasumlagen
Quelle: Pixabay / Mimzy
Gas

Volatiles Marktumfeld: THE senkt handelsnahe Gasumlagen

Das deutsche Gas-Marktgebiet hat die bundesweiten Umlagen und -Entgelte per 1. Oktober veröffentlicht. Derweil können Gasnetzbetreiber ihre Kosten bei Biomethan und L-Gas einreichen.
Im nächsten Gaswirtschaftsjahr werden weder Gas-Bilanzierungsumlagen noch L-Gas-Umstellungsumlage erhoben und weitere Umlagen gesenkt. Umgekehrt gibt es aber auch keine Ausschüttungen aus irgendeinem der dafür angelegten Konten.

Das Marktgebiet Trading Hub Europe GmbH (THE) teilte am 17. August im Zusammenhang mit der Veröffentlichung mit, dass das durch das Drosseln der russischen Erdgas-Exporte geänderte Marktumfeld sich nicht einfach fortschreiben lasse. Auch durch die Einsparungen der Verbraucher bleibe es volatil. Kleinere Schwankungen der Gasflüsse könnten sich stärker auswirken als früher. Vom 1. Oktober an liegen die beiden Bilanzierungsumlagen für Standardlastprofile (SLP) und für registrierende Leistungsmessung (RLM) vorerst zwölf Monate lang bei null.

Auch für die Umstellung des nordwestdeutschen L-Gas-Versorgungsgebiets auf H-Gas wird vom 1. Oktober 2023 bis 1. Oktober 2024 von den Händlern keine Konvertierungsumlage erhoben. Die voraussichtlichen Kosten ließen sich aus dem entsprechenden Kontoguthaben decken, hieß es. 2023 kostete die Umstellung laut THE 233 Millionen Euro.

Längst fürs Kalenderjahr 2023 festgelegt, sind die direkt auf die Großverbraucher oder zunächst auf die nachgelagerten Netzbetreiber gewälzte Biogasumlage von 0,6983 Euro/kWh/h/a und die Marktraumumstellungsumlage von 0,7547 Euro/kWh/h/a. Die Sätze für 2024 sind noch nicht veröffentlicht (siehe auch unten).

Das Konvertierungsentgelt, ein anderes Finanzierungsinstrument, wird auf 21 Cent/kWh gesenkt. Zur Begründung hieß es, in den vergangenen Monaten habe des Gasmarktes deutlich mehr L-Gas zur Verfügung gestellt als früher. Die Händler hätten auch künftig genügend Anreize zum gasqualitätsübergreifenden Handel, ohne dass THE selbst zum größten Beschaffer physischer L-Gas-Mengen werde. Dieses Ziel hatte die Netzagentur in ihrer Festlegung "Konni Gas 2.0" definiert.

Das VHP Entgelt für die Nutzung des Virtuellen Handelspunktes der THE reduziert sich im nächsten Gaswirtschaftsjahr leicht auf 0,00142 Euro/MWh.
 
Art der handelsnahen Umlagevom 1.10.23 anbis 1.10.23
SLP-Bilanzierungsumlage05,70 Euro/MWh
RLM-Bilanzierungsumlage03,90 Euro/MWh
Konvertierungsentgelt0,21 Euro/MWh0,45 Euro/MWh
Konvertierungsumlage00,38 Euro/MWh
VHP-Entgelt0,00142 Euro/MWh0,00148 Euro/MWh

Quelle: THE

Excel-Formulare zur Erstattung sind da

Derweil können Gasnetzbetreiber von sofort an mit dem richtigen Formular ihre Kosten im Zusammenhang mit dem Anschluss und dem erweiterten Bilanzausgleich von Biomethan-Anlagen sowie der Marktraumumstellung zur Erstattung melden. Die Istkosten von 2022 und die Plankosten für 2024 werden jeweils in der Biogasumlage und der Marktraumumstellungsumlage auf alle Gasverbraucher gewälzt. 

Die Beschlusskammer 9 stellte am 17. August zwei Excel-Dateien zum Herunterladen zur Verfügung. Zum Teil sind darin bereits Summenformeln hinterlegt. Gasnetzbetreiber können die tatsächlichen Kosten von 2022 und die geplanten Kosten von 2024 in den beiden Zusammenhängen geltend machen. Dazu zählen etwa die Beschaffung von Verlustenergie, Treibgas, Kosten aus dem Emissionshandelsgesetz, Personalkosten, aufgeschlüsselte Fremdkapitalzinsen, Steuern, weitere Betriebskosten, kalkulatorische Abschreibungen und Umsätze sowie Erträge aus einschlägigen regulierten Netzdienstleistungen.

In diesem Kalenderjahr beträgt die auch "Biogas-Wälzungsbetrag" genannte Biogasumlage bundesweit 0,6983 Euro/kWh/h/a. 2022 waren es noch 0,5740 Euro/kWh/h/a, so die THE-Website

Donnerstag, 17.08.2023, 12:38 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Gas - Volatiles Marktumfeld: THE senkt handelsnahe Gasumlagen
Quelle: Pixabay / Mimzy
Gas
Volatiles Marktumfeld: THE senkt handelsnahe Gasumlagen
Das deutsche Gas-Marktgebiet hat die bundesweiten Umlagen und -Entgelte per 1. Oktober veröffentlicht. Derweil können Gasnetzbetreiber ihre Kosten bei Biomethan und L-Gas einreichen.
Im nächsten Gaswirtschaftsjahr werden weder Gas-Bilanzierungsumlagen noch L-Gas-Umstellungsumlage erhoben und weitere Umlagen gesenkt. Umgekehrt gibt es aber auch keine Ausschüttungen aus irgendeinem der dafür angelegten Konten.

Das Marktgebiet Trading Hub Europe GmbH (THE) teilte am 17. August im Zusammenhang mit der Veröffentlichung mit, dass das durch das Drosseln der russischen Erdgas-Exporte geänderte Marktumfeld sich nicht einfach fortschreiben lasse. Auch durch die Einsparungen der Verbraucher bleibe es volatil. Kleinere Schwankungen der Gasflüsse könnten sich stärker auswirken als früher. Vom 1. Oktober an liegen die beiden Bilanzierungsumlagen für Standardlastprofile (SLP) und für registrierende Leistungsmessung (RLM) vorerst zwölf Monate lang bei null.

Auch für die Umstellung des nordwestdeutschen L-Gas-Versorgungsgebiets auf H-Gas wird vom 1. Oktober 2023 bis 1. Oktober 2024 von den Händlern keine Konvertierungsumlage erhoben. Die voraussichtlichen Kosten ließen sich aus dem entsprechenden Kontoguthaben decken, hieß es. 2023 kostete die Umstellung laut THE 233 Millionen Euro.

Längst fürs Kalenderjahr 2023 festgelegt, sind die direkt auf die Großverbraucher oder zunächst auf die nachgelagerten Netzbetreiber gewälzte Biogasumlage von 0,6983 Euro/kWh/h/a und die Marktraumumstellungsumlage von 0,7547 Euro/kWh/h/a. Die Sätze für 2024 sind noch nicht veröffentlicht (siehe auch unten).

Das Konvertierungsentgelt, ein anderes Finanzierungsinstrument, wird auf 21 Cent/kWh gesenkt. Zur Begründung hieß es, in den vergangenen Monaten habe des Gasmarktes deutlich mehr L-Gas zur Verfügung gestellt als früher. Die Händler hätten auch künftig genügend Anreize zum gasqualitätsübergreifenden Handel, ohne dass THE selbst zum größten Beschaffer physischer L-Gas-Mengen werde. Dieses Ziel hatte die Netzagentur in ihrer Festlegung "Konni Gas 2.0" definiert.

Das VHP Entgelt für die Nutzung des Virtuellen Handelspunktes der THE reduziert sich im nächsten Gaswirtschaftsjahr leicht auf 0,00142 Euro/MWh.
 
Art der handelsnahen Umlagevom 1.10.23 anbis 1.10.23
SLP-Bilanzierungsumlage05,70 Euro/MWh
RLM-Bilanzierungsumlage03,90 Euro/MWh
Konvertierungsentgelt0,21 Euro/MWh0,45 Euro/MWh
Konvertierungsumlage00,38 Euro/MWh
VHP-Entgelt0,00142 Euro/MWh0,00148 Euro/MWh

Quelle: THE

Excel-Formulare zur Erstattung sind da

Derweil können Gasnetzbetreiber von sofort an mit dem richtigen Formular ihre Kosten im Zusammenhang mit dem Anschluss und dem erweiterten Bilanzausgleich von Biomethan-Anlagen sowie der Marktraumumstellung zur Erstattung melden. Die Istkosten von 2022 und die Plankosten für 2024 werden jeweils in der Biogasumlage und der Marktraumumstellungsumlage auf alle Gasverbraucher gewälzt. 

Die Beschlusskammer 9 stellte am 17. August zwei Excel-Dateien zum Herunterladen zur Verfügung. Zum Teil sind darin bereits Summenformeln hinterlegt. Gasnetzbetreiber können die tatsächlichen Kosten von 2022 und die geplanten Kosten von 2024 in den beiden Zusammenhängen geltend machen. Dazu zählen etwa die Beschaffung von Verlustenergie, Treibgas, Kosten aus dem Emissionshandelsgesetz, Personalkosten, aufgeschlüsselte Fremdkapitalzinsen, Steuern, weitere Betriebskosten, kalkulatorische Abschreibungen und Umsätze sowie Erträge aus einschlägigen regulierten Netzdienstleistungen.

In diesem Kalenderjahr beträgt die auch "Biogas-Wälzungsbetrag" genannte Biogasumlage bundesweit 0,6983 Euro/kWh/h/a. 2022 waren es noch 0,5740 Euro/kWh/h/a, so die THE-Website

Donnerstag, 17.08.2023, 12:38 Uhr
Georg Eble

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