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Energie & Management > Regulierung - VKU kritisiert Netzentgeltmodell der Bundesnetzagentur
Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
Regulierung

VKU kritisiert Netzentgeltmodell der Bundesnetzagentur

Der VKU nimmt Stellung zum AgNes-Orientierungspapier der Bundesnetzagentur und fordert eine Reform der Netzentgelte mit Fokus auf Kapazitätsmanagement.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat Mitte Januar eine Stellungnahme zum Orientierungspapier „Netzentgeltkomponenten“ der Bundesnetzagentur eingereicht. Darin bewertet der VKU das von der Regulierungsbehörde vorgeschlagene Grundmodell für eine künftige Netzentgeltsystematik und formuliert eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung.

Laut VKU knüpft die Stellungnahme an frühere Beiträge im sogenannten „AgNes“-Prozess an. Bereits im Juni 2025 hatte der Verband seine grundsätzlichen Positionen zur Reform der Netzentgelte eingebracht. Der aktuelle Text bezieht sich insbesondere auf jene Teile des Orientierungspapiers, die Gegenstand eines Workshops der Bundesnetzagentur im Dezember 2025 waren. Im Fokus stehen Netzentgeltkomponenten für Kunden oberhalb der Niederspannungsebene sowie für Niederspannungskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh.

Effektive Netznutzung anreizen

Nach Darstellung des VKU verfolgt die Bundesnetzagentur mit dem vorgestellten Modell das Ziel, Netzentgelte stärker zur Steuerung von Engpässen einzusetzen. Die Behörde setze dabei auf marktorientierte Preissignale nach dem Prinzip der „Kupferplatte“, so der Verband. Dieser Ansatz greife zu kurz. Der VKU kritisiert, dass das Modell Anreize zur effizienten Nutzung physischer Netzkapazitäten nicht ausreichend berücksichtige. Stattdessen dominiere ein engpassorientierter Marktsignalansatz, der die tatsächlichen Netzkapazitäten nur unzureichend abbilde.

Konkret sieht das Modell der Bundesnetzagentur laut VKU einen Kapazitätspreis für eine vom Netznutzer frei wählbare Kapazität vor. Ergänzt wird dieser durch zwei Arbeitspreise: einen regulären Arbeitspreis innerhalb der bestellten Kapazität und einen höheren Arbeitspreis bei Überschreitungen. Hinzu kommt ein dynamischer Arbeitspreis, der laut Bundesnetzagentur eine Anreizfunktion übernehmen soll. Nach Auffassung des VKU erfüllen jedoch allein diese dynamischen Komponenten eine Steuerungsfunktion, während die übrigen Elemente primär der Finanzierung dienen.

Der VKU bemängelt, dass das Modell damit Fehlanreize setze. Es trage wenig zur optimalen Nutzung vorhandener Netzkapazitäten bei, orientiere sich nicht an den tatsächlichen Kosten der Netzplanung und könne zu strategischem Verhalten bei der Kapazitätsbestellung führen. Zudem verweist der Verband auf die hohe Komplexität des Ansatzes und den erheblichen Umsetzungsaufwand für Netzbetreiber und Netznutzer.

Kundengruppen besser zuschneiden

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Abgrenzung der betroffenen Kundengruppen. Die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagene Schwelle von 100.000 kWh Jahresverbrauch hält der VKU zwar für praktikabel, langfristig jedoch für nicht sachgerecht. Stattdessen plädiert der Verband für eine klare Definition auf Basis der Messsysteme. Maßgeblich sollte laut VKU sein, ob Kunden über eine registrierende Leistungsmessung verfügen.

Alle leistungsgemessenen Kunden sollten einbezogen werden. Perspektivisch könne das neue Netzentgeltmodell auch für Kunden mit intelligenten Messsystemen optional gelten, während für andere Kundengruppen bewährte Abrechnungslogiken beibehalten würden.

Kapazität stärker gewichten

Grundsätzlich begrüßt der VKU, dass die Bundesnetzagentur die Kapazität als Finanzierungsgröße stärker in den Blick nimmt. Eine neue Netzentgeltsystematik sei jedoch nur dann sinnvoll, wenn sie konsequent auf Kapazitätsmanagement ausgerichtet werde. Nach Ansicht des Verbands sollte der größte Teil der Netzentgelte verbrauchsunabhängig über Kapazitätsentgelte erhoben werden. Der VKU hält einen Anteil von mindestens 70 Prozent für erforderlich.

Zugleich fordert der Verband klare Vorgaben zur Mindestkapazität. Ohne solche Vorgaben bestehe die Gefahr, dass einzelne Netznutzer keine Kapazitätsentgelte zahlen und die Kosten der Netzvorhaltung auf andere Kunden verlagert würden. Auch Überschreitungen der bestellten Kapazität sollten nach Auffassung des VKU sanktioniert werden, vorzugsweise über zusätzliche Kapazitätspreise und nicht über stark erhöhte Arbeitspreise.

Abschließend spricht sich der VKU für eine schrittweise Einführung einer neuen Netzentgeltsystematik aus. Insbesondere für kleinere leistungsgemessene Kunden sollten vereinfachte Verfahren gelten. Ein regelmäßiges Monitoring sei notwendig, um die Wirkungen der Reform zu bewerten. Der Verband kündigt an, sich weiter konstruktiv in den AgNes-Prozess einzubringen und Vorschläge für eine aus seiner Sicht zukunftsfähige und effiziente Netzentgeltsystematik zu liefern.

Dienstag, 20.01.2026, 14:46 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Regulierung - VKU kritisiert Netzentgeltmodell der Bundesnetzagentur
Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
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VKU kritisiert Netzentgeltmodell der Bundesnetzagentur
Der VKU nimmt Stellung zum AgNes-Orientierungspapier der Bundesnetzagentur und fordert eine Reform der Netzentgelte mit Fokus auf Kapazitätsmanagement.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat Mitte Januar eine Stellungnahme zum Orientierungspapier „Netzentgeltkomponenten“ der Bundesnetzagentur eingereicht. Darin bewertet der VKU das von der Regulierungsbehörde vorgeschlagene Grundmodell für eine künftige Netzentgeltsystematik und formuliert eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung.

Laut VKU knüpft die Stellungnahme an frühere Beiträge im sogenannten „AgNes“-Prozess an. Bereits im Juni 2025 hatte der Verband seine grundsätzlichen Positionen zur Reform der Netzentgelte eingebracht. Der aktuelle Text bezieht sich insbesondere auf jene Teile des Orientierungspapiers, die Gegenstand eines Workshops der Bundesnetzagentur im Dezember 2025 waren. Im Fokus stehen Netzentgeltkomponenten für Kunden oberhalb der Niederspannungsebene sowie für Niederspannungskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh.

Effektive Netznutzung anreizen

Nach Darstellung des VKU verfolgt die Bundesnetzagentur mit dem vorgestellten Modell das Ziel, Netzentgelte stärker zur Steuerung von Engpässen einzusetzen. Die Behörde setze dabei auf marktorientierte Preissignale nach dem Prinzip der „Kupferplatte“, so der Verband. Dieser Ansatz greife zu kurz. Der VKU kritisiert, dass das Modell Anreize zur effizienten Nutzung physischer Netzkapazitäten nicht ausreichend berücksichtige. Stattdessen dominiere ein engpassorientierter Marktsignalansatz, der die tatsächlichen Netzkapazitäten nur unzureichend abbilde.

Konkret sieht das Modell der Bundesnetzagentur laut VKU einen Kapazitätspreis für eine vom Netznutzer frei wählbare Kapazität vor. Ergänzt wird dieser durch zwei Arbeitspreise: einen regulären Arbeitspreis innerhalb der bestellten Kapazität und einen höheren Arbeitspreis bei Überschreitungen. Hinzu kommt ein dynamischer Arbeitspreis, der laut Bundesnetzagentur eine Anreizfunktion übernehmen soll. Nach Auffassung des VKU erfüllen jedoch allein diese dynamischen Komponenten eine Steuerungsfunktion, während die übrigen Elemente primär der Finanzierung dienen.

Der VKU bemängelt, dass das Modell damit Fehlanreize setze. Es trage wenig zur optimalen Nutzung vorhandener Netzkapazitäten bei, orientiere sich nicht an den tatsächlichen Kosten der Netzplanung und könne zu strategischem Verhalten bei der Kapazitätsbestellung führen. Zudem verweist der Verband auf die hohe Komplexität des Ansatzes und den erheblichen Umsetzungsaufwand für Netzbetreiber und Netznutzer.

Kundengruppen besser zuschneiden

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Abgrenzung der betroffenen Kundengruppen. Die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagene Schwelle von 100.000 kWh Jahresverbrauch hält der VKU zwar für praktikabel, langfristig jedoch für nicht sachgerecht. Stattdessen plädiert der Verband für eine klare Definition auf Basis der Messsysteme. Maßgeblich sollte laut VKU sein, ob Kunden über eine registrierende Leistungsmessung verfügen.

Alle leistungsgemessenen Kunden sollten einbezogen werden. Perspektivisch könne das neue Netzentgeltmodell auch für Kunden mit intelligenten Messsystemen optional gelten, während für andere Kundengruppen bewährte Abrechnungslogiken beibehalten würden.

Kapazität stärker gewichten

Grundsätzlich begrüßt der VKU, dass die Bundesnetzagentur die Kapazität als Finanzierungsgröße stärker in den Blick nimmt. Eine neue Netzentgeltsystematik sei jedoch nur dann sinnvoll, wenn sie konsequent auf Kapazitätsmanagement ausgerichtet werde. Nach Ansicht des Verbands sollte der größte Teil der Netzentgelte verbrauchsunabhängig über Kapazitätsentgelte erhoben werden. Der VKU hält einen Anteil von mindestens 70 Prozent für erforderlich.

Zugleich fordert der Verband klare Vorgaben zur Mindestkapazität. Ohne solche Vorgaben bestehe die Gefahr, dass einzelne Netznutzer keine Kapazitätsentgelte zahlen und die Kosten der Netzvorhaltung auf andere Kunden verlagert würden. Auch Überschreitungen der bestellten Kapazität sollten nach Auffassung des VKU sanktioniert werden, vorzugsweise über zusätzliche Kapazitätspreise und nicht über stark erhöhte Arbeitspreise.

Abschließend spricht sich der VKU für eine schrittweise Einführung einer neuen Netzentgeltsystematik aus. Insbesondere für kleinere leistungsgemessene Kunden sollten vereinfachte Verfahren gelten. Ein regelmäßiges Monitoring sei notwendig, um die Wirkungen der Reform zu bewerten. Der Verband kündigt an, sich weiter konstruktiv in den AgNes-Prozess einzubringen und Vorschläge für eine aus seiner Sicht zukunftsfähige und effiziente Netzentgeltsystematik zu liefern.

Dienstag, 20.01.2026, 14:46 Uhr
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