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Energie & Management > Gasnetz - Bundesnetzagentur konsultiert Festlegungsverfahren „BRÜCKEN“
Quelle: Fotolia / tomas
Gasnetz

Bundesnetzagentur konsultiert Festlegungsverfahren „BRÜCKEN“

Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat das Verfahren gestartet, das Bestimmungen zu Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen festlegt.
Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat gemäß „RAMEN Gas“ ein Verfahren eingeleitet. RAMEN Gas betrifft die Festlegung eines gesetzlichen Rahmens für die Gasnetzentgelte. Das Verfahren dient der Festlegung von Bestimmungen zu Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen. Zugrunde liegt § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21a Abs. 3 S. 3 Nr. 3 EnWG i.V.m. Tenorziffer 7.6 S. 1 der Festlegung GBK-25-01-2#1 vom 8.12.2025, wie die Behörde mitteilt. 

Zur Umsetzung des Regelbeispiels in Tenorziffer 7.6 S. 1 der Festlegung RAMEN Gas sollen in einem ersten Schritt Zuführungen zu und Auflösungen von entsprechenden Rückstellungen als Kostenanteile, die nicht dem Effizienzvergleich unterliegen (KAnEu), bereits mit Wirkung für 2025 anerkannt werden.

Hierbei soll die Anerkennung im Hinblick auf Ist-Kosten erfolgen (t-2-Ansatz). Die Berücksichtigung etwaiger Kosten im Basisjahr 2025 für die fünfte Regulierungsperiode Gas (2028 bis 2032) soll durch eine Übergangsregelung erfolgen. Dies bedeute laut Beschlusskammer eine Verteilung des Betrages auf die Jahre 2028 bis 2030 analog zu den Regelungen zum Regulierungskonto.

Die Kostenanerkennung soll auf notwendige Maßnahmen der Stilllegung und des insofern unvermeidbaren Rückbaus beschränkt werden. Es ist jedoch (auch mangels Rechtsgrundlage) nicht beabsichtigt, per Festlegung den Begriff des unvermeidbaren Rückbaus näher zu definieren. Diese Abgrenzung wird sich vielmehr aus § 48b EnWG-E zur Duldungspflicht von Grundstückseigentümern ergeben.
 
 
Konsultation eines Eckpunktepapiers

Die Beschlusskammer 9 hat ein Eckpunktepapier im Festlegungsverfahren „BRÜCKEN“ zur Konsultation veröffentlicht. Darin werden neben Detailregelungen auch Instrumente aufgezeigt, die ein möglichst effizientes Verhalten der Netzbetreiber anreizen sollen. Diese Anreizinstrumente sollen überhöhte Rückstellungsbildungen zu Lasten der Netznutzer vermeiden.

Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber sowie alle anderen Marktteilnehmer erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 6. Februar 2026. Stellungnahmen sind in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format ausschließlich per E-Mail unter dem Betreff „Konsultation Eckpunkte BRÜCKEN“ an konsultation.bk9@bnetza.de zu übersenden.

Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zur Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen enthält. Zusätzlich kann eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorgelegt werden. 

Der Entwurf des Eckpunktepapiers zum Gasnetz steht als PDF zum Download bereit.

Mittwoch, 21.01.2026, 12:53 Uhr
Susanne Harmsen
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Gasnetz
Bundesnetzagentur konsultiert Festlegungsverfahren „BRÜCKEN“
Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat das Verfahren gestartet, das Bestimmungen zu Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen festlegt.
Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat gemäß „RAMEN Gas“ ein Verfahren eingeleitet. RAMEN Gas betrifft die Festlegung eines gesetzlichen Rahmens für die Gasnetzentgelte. Das Verfahren dient der Festlegung von Bestimmungen zu Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen. Zugrunde liegt § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21a Abs. 3 S. 3 Nr. 3 EnWG i.V.m. Tenorziffer 7.6 S. 1 der Festlegung GBK-25-01-2#1 vom 8.12.2025, wie die Behörde mitteilt. 

Zur Umsetzung des Regelbeispiels in Tenorziffer 7.6 S. 1 der Festlegung RAMEN Gas sollen in einem ersten Schritt Zuführungen zu und Auflösungen von entsprechenden Rückstellungen als Kostenanteile, die nicht dem Effizienzvergleich unterliegen (KAnEu), bereits mit Wirkung für 2025 anerkannt werden.

Hierbei soll die Anerkennung im Hinblick auf Ist-Kosten erfolgen (t-2-Ansatz). Die Berücksichtigung etwaiger Kosten im Basisjahr 2025 für die fünfte Regulierungsperiode Gas (2028 bis 2032) soll durch eine Übergangsregelung erfolgen. Dies bedeute laut Beschlusskammer eine Verteilung des Betrages auf die Jahre 2028 bis 2030 analog zu den Regelungen zum Regulierungskonto.

Die Kostenanerkennung soll auf notwendige Maßnahmen der Stilllegung und des insofern unvermeidbaren Rückbaus beschränkt werden. Es ist jedoch (auch mangels Rechtsgrundlage) nicht beabsichtigt, per Festlegung den Begriff des unvermeidbaren Rückbaus näher zu definieren. Diese Abgrenzung wird sich vielmehr aus § 48b EnWG-E zur Duldungspflicht von Grundstückseigentümern ergeben.
 
 
Konsultation eines Eckpunktepapiers

Die Beschlusskammer 9 hat ein Eckpunktepapier im Festlegungsverfahren „BRÜCKEN“ zur Konsultation veröffentlicht. Darin werden neben Detailregelungen auch Instrumente aufgezeigt, die ein möglichst effizientes Verhalten der Netzbetreiber anreizen sollen. Diese Anreizinstrumente sollen überhöhte Rückstellungsbildungen zu Lasten der Netznutzer vermeiden.

Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber sowie alle anderen Marktteilnehmer erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 6. Februar 2026. Stellungnahmen sind in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format ausschließlich per E-Mail unter dem Betreff „Konsultation Eckpunkte BRÜCKEN“ an konsultation.bk9@bnetza.de zu übersenden.

Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zur Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen enthält. Zusätzlich kann eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorgelegt werden. 

Der Entwurf des Eckpunktepapiers zum Gasnetz steht als PDF zum Download bereit.

Mittwoch, 21.01.2026, 12:53 Uhr
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