Die Lex TenneT nimmt zunehmend Gestalt an: Kommt es zu Verzögerungen oder Schäden bei einem Netzanschluss für einen Offshore-Windpark, sollen die Netzbetreiber nach einer Meldung von Spiegel Online nur bis zu 20 Mio. Euro pro Projekt haften.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah eine „Eigenbeteiligung" der Netzbetreiber von bis zu 100 Mio. Euro vor. Für Brancheninsider hat sich damit insbesondere der Ãœbertragungsnetzbetreiber TenneT, der für den Netzanschluss aller maritimer Windfarmen in der Nordsee verantwortlich ist, bei der Bundesregierung durchgesetzt hat. TenneT hat dem Vernehmen nach gedroht, dass die bislang geplante
Montag, 19.11.2012, 14:06 Uhr
Ralf Köpke
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