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Energie & Management > Regulierung - Stellungnahmen zu GeLi Gas 2.0 liegen vor
Bundesnetzsagentur, Hauptsitz Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
Regulierung

Stellungnahmen zu GeLi Gas 2.0 liegen vor

Die Bundesnetzagentur hat die Beteiligten zu ihrer Meinung zur Fortschreibung der Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas befragt.
Die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur hat die Stellungnahmen zur 2. Konsultationsrunde zur Fortschreibung der Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas, kurz „GeLi Gas 2.0“, veröffentlicht. Mit GeLi Gas wird sichergestellt, dass die Unternehmen bei einem Lieferantenwechsel einheitliche Datenformate und Prozesse verwenden, um eine reibungslose und diskriminierungsfreie Abwicklung des Wechsels zu ermöglichen.

Die Behörde hatte die GeLi Gas überarbeitet und den betroffenen Verbänden und Unternehmen zur Konsultation gestellt. Nach einer ersten Runde wurde ein zweiter Entwurf verschickt, Stellungnahmen waren bis zum 28. Januar 2022 möglich. Vor allem die Anbindung intelligenter Zähler an Smart-Meter-Gateways soll damit möglich werden. GeLi Gas 2.0 soll zum 1. Oktober 2023 in Kraft treten.

Stellungnahmen haben unter anderem die Energieverbände BDEW, VKU und BNE, aber auch Unternehmen wie Eon, EnBW, Sachsen Energie oder die Softwarehersteller SAP und Aktif Technology GmbH eingereicht.

So schreibt letztere, dass das Unternehmen grundsätzliche das Ziel begrüße, die Verschlüsselung beziehungsweise Signatur und die technische Datenübermittlung einheitlich für die Sektoren Gas und Strom zu regeln. Doch sollte beispielsweise bei den Vorgaben zur Übermittlung von Edifact-Nachrichten nachgebessert werden.

„Die in der konsultierten Fassung des Beschlusses aufgenommenen Vorgaben werden diesem Ziel nicht gerecht.“ Es fehlten nach Angaben von Aktif konkrete Vorgaben der Beschlusskammer für die Ausgestaltung von eindeutigen und unmissverständlichen Marktregeln.

Aktif sehe Spielraum für abweichende Regelungen durch die Gremien der Netzbetreiber und damit für unterschiedliche Implementierungen in den Sektoren. Fazit: „Aktif hält deshalb den Konsultationsentwurf für nicht ausreichend.“

Ähnlich äußert sich der Bundesverband neuer Energiewirtschaft zum Thema Nachrichtenübermittlung über Edifact. „Die in der konsultierten Fassung des Beschlusses aufgenommenen Vorgaben werden diesem Ziel jedoch nicht gerecht.“ Auch halte der BNE an seiner grundsätzlichen Kritik an der reduzierten Darstellung der Geschäftsprozesse fest.

Die "Stellungnahmen zu GeLi Gas 2.0" können auf der Seite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.
 

Montag, 7.08.2023, 16:48 Uhr
Stefan Sagmeister
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Stellungnahmen zu GeLi Gas 2.0 liegen vor
Die Bundesnetzagentur hat die Beteiligten zu ihrer Meinung zur Fortschreibung der Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas befragt.
Die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur hat die Stellungnahmen zur 2. Konsultationsrunde zur Fortschreibung der Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas, kurz „GeLi Gas 2.0“, veröffentlicht. Mit GeLi Gas wird sichergestellt, dass die Unternehmen bei einem Lieferantenwechsel einheitliche Datenformate und Prozesse verwenden, um eine reibungslose und diskriminierungsfreie Abwicklung des Wechsels zu ermöglichen.

Die Behörde hatte die GeLi Gas überarbeitet und den betroffenen Verbänden und Unternehmen zur Konsultation gestellt. Nach einer ersten Runde wurde ein zweiter Entwurf verschickt, Stellungnahmen waren bis zum 28. Januar 2022 möglich. Vor allem die Anbindung intelligenter Zähler an Smart-Meter-Gateways soll damit möglich werden. GeLi Gas 2.0 soll zum 1. Oktober 2023 in Kraft treten.

Stellungnahmen haben unter anderem die Energieverbände BDEW, VKU und BNE, aber auch Unternehmen wie Eon, EnBW, Sachsen Energie oder die Softwarehersteller SAP und Aktif Technology GmbH eingereicht.

So schreibt letztere, dass das Unternehmen grundsätzliche das Ziel begrüße, die Verschlüsselung beziehungsweise Signatur und die technische Datenübermittlung einheitlich für die Sektoren Gas und Strom zu regeln. Doch sollte beispielsweise bei den Vorgaben zur Übermittlung von Edifact-Nachrichten nachgebessert werden.

„Die in der konsultierten Fassung des Beschlusses aufgenommenen Vorgaben werden diesem Ziel nicht gerecht.“ Es fehlten nach Angaben von Aktif konkrete Vorgaben der Beschlusskammer für die Ausgestaltung von eindeutigen und unmissverständlichen Marktregeln.

Aktif sehe Spielraum für abweichende Regelungen durch die Gremien der Netzbetreiber und damit für unterschiedliche Implementierungen in den Sektoren. Fazit: „Aktif hält deshalb den Konsultationsentwurf für nicht ausreichend.“

Ähnlich äußert sich der Bundesverband neuer Energiewirtschaft zum Thema Nachrichtenübermittlung über Edifact. „Die in der konsultierten Fassung des Beschlusses aufgenommenen Vorgaben werden diesem Ziel jedoch nicht gerecht.“ Auch halte der BNE an seiner grundsätzlichen Kritik an der reduzierten Darstellung der Geschäftsprozesse fest.

Die "Stellungnahmen zu GeLi Gas 2.0" können auf der Seite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.
 

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