Die Stadtwerke Aachen AG (Stawag) hat vor Gericht erwirkt, dass das Unternehmen nicht mehr verpflichtet ist, Strom von der Essener RWE Energie AG abzunehmen.
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Stawag rückwirkend zum 1. Januar 2000 ihren Strom von einem günstigeren Versorger beziehen könne. Für den Stromliefervertrag des RWE vom 1. Januar 1995 wäre nach Auffassung des Gerichts eine Laufzeit von fünf Jahren kartellrechtlich zulässig gewesen, nicht jedoch die im Wortlaut des Vertrags gena
Montag, 1.10.2001, 18:20 Uhr
Andreas Kögler
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