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Energie & Management > Windkraft Onshore - Saarland und Thüringen wollen Windprofite für Kommunen
Quelle: Pixabay / Sebastian Ganso
Windkraft Onshore

Saarland und Thüringen wollen Windprofite für Kommunen

Immer mehr Bundesländer gießen die Vorgabe des Bundes, Kommunen an den Erlösen aus Windkraftanlagen direkt zu beteiligen, in Landesrecht. Nun auch das Saarland und Thüringen.
Die Landesregierungen des Saarlands und Thüringens haben konkrete Vorstellungen, wie sie die Kommunen an den Erlösen von Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet oder in deren Umgebung beteiligen wollen. Die Regelungen sollen als Hebel dienen, die Akzeptanz für Turbinen rund um den Standort der Anlagen zu erhöhen.

Die Beteiligung von Kommunen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundsätzlich vorgegeben, fußt jedoch auch auf Freiwilligkeit der Windkraftentwickler. Die Länder müssen die Art der Beteiligung in eigenen Regeln umsetzen.

Für das Saarland schwebt Wirtschaftsminister Jürgen Barke (SPD) vor, ein Beteiligungsmodell nur für die jeweiligen Kommunen zu entwickeln. Grundsätzlich lässt Paragraf 6 des EEG auch Regelungen zu, die Bürger an den Erlösen teilhaben lassen. Während einer Medienrunde in Saarbrücken sagte Barke, für eine Konzentration auf Kommunen spreche, dass letztlich alle Bürger profitierten. Menschen mit geringen Einkommen hätten demnach wenig Aussichten, sich an Anlagen zu beteiligen.

Thüringens Regierung denkt auch an Geld für die Bevölkerung

Im Saarland ist das entsprechende Gesetz noch in Vorbereitung. Es soll zeitgleich mit dem Gesetz in den Landtag kommen, das den Windkraftausbau regelt. Nach der Vorgabe der Bundesregierung muss das Saarland 2 Prozent der Fläche für diese Zwecke ausweisen. In Thüringen ist die Politik einen Schritt weiter, zumindest in der Frage der Beteiligungsmodelle. Das entsprechende Gesetz ist hier bereits in der Beratung.

Wie im Saarland möchten auch Thüringen festschreiben, dass je erzeugter Kilowattstunde Strom 0,2 Cent an die Standortkommune gehen – beziehungsweise an jede Kommune, die im Umkreis von 2.500 Metern zu der Windkraftanlage liegt. Eine Durchschnittsrechnung geht so: Bei einer jährlich produzierten Menge Strom von etwa 12 Millionen kWh würden je Anlage etwa 24.000 Euro für die Kommunen abfallen.

Anders als im Südwesten Deutschlands denkt die thüringische Landesregierung nach Auskunft von Energieminister Bernhard Stengele (Grüne) ferner daran, die Bürger direkt mitverdienen zu lassen. Der auszuschüttende Betrag solle hier bei 0,1 Cent/kWh liegen. Details über die Ausschüttung dazu sind nicht bekannt.

Die Ideen der thüringischen Regierung stehen immer unter dem Vorbehalt, dass es sich beim Bündnis von Linken, SPD und Grünen um eine Minderheitsregierung handelt. Ob die CDU für das Gesetz zu gewinnen ist, muss sich erst noch herausstellen. Das Land ist auf dem Gebiet der Windkraft traditionell unterentwickelt. Nach Auskunft des Ministers befänden sich aktuell jedoch 80 weitere Anlagen in Genehmigungsverfahren.

Im Falle der Realisierung wäre das ein Ausbau von 10 Prozent bei aktuell etwas mehr als 800 Windkraftanlagen im Land. Die Kapazität würde sich vervielfachen, weil moderne Turbinen über eine Kapazität von mindestens 5 MW verfügen. Der überalterte thüringische Bestand kommt lediglich auf rund 1.800 MW (etwa 2 MW je Anlage).

In Mecklenburg-Vorpommern existiert bereits seit 2016 ein "Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz". Die Bevölkerung und die Kommunen im Umkreis von sogar fünf Kilometern um eine neue Windturbine sollen demnach ein Angebot zur Beteiligung erhalten. Das kann über Investitionsmöglichkeiten in die Betreibergesellschaft, durch eine Ausgleichsabgabe an die Kommunen oder durch Angebote wie günstigere Strompreise erfolgen.

Nicht zu den Möglichkeiten der Beteiligung, die das EEG und die daraus zu entwickelnden Landesgesetze vorsehen, zählen übrigens jüngste Forderungen aus Ostwestfalen. Dort hatten die Bürgermeister der Kommunen des Landkreises Höxter samt Landrat von NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) einen direkten finanziellen Ausgleich gefordert, sollten sie auch beim kommenden Ausbau der Windkraft weitere Flächen zur Verfügung stellen.

Hans-Josef Vogel, Vorsitzender des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE NRW), bekräftigte nun, dass Kommunen die Windkraft nicht als Belastung sehen dürften. "Sie sind eine Chance für die heimische Wirtschaft und alle Privathaushalte auf sicher planbare, preiswerte Strompreise, was auch der bundes- und landesweiten Versorgungssicherheit nutzt", so Vogel bei einem Ortstermin in Lichtenau-Asseln. Dort erkundigte NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) sich am 11. August auch über die Akzeptanz der Windenergie in der 12.000-Einwohner-Gemeinde, die Platz für rund 190 Windenergieanlagen geschaffen hat.

Freitag, 11.08.2023, 18:00 Uhr
Volker Stephan
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Saarland und Thüringen wollen Windprofite für Kommunen
Immer mehr Bundesländer gießen die Vorgabe des Bundes, Kommunen an den Erlösen aus Windkraftanlagen direkt zu beteiligen, in Landesrecht. Nun auch das Saarland und Thüringen.
Die Landesregierungen des Saarlands und Thüringens haben konkrete Vorstellungen, wie sie die Kommunen an den Erlösen von Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet oder in deren Umgebung beteiligen wollen. Die Regelungen sollen als Hebel dienen, die Akzeptanz für Turbinen rund um den Standort der Anlagen zu erhöhen.

Die Beteiligung von Kommunen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundsätzlich vorgegeben, fußt jedoch auch auf Freiwilligkeit der Windkraftentwickler. Die Länder müssen die Art der Beteiligung in eigenen Regeln umsetzen.

Für das Saarland schwebt Wirtschaftsminister Jürgen Barke (SPD) vor, ein Beteiligungsmodell nur für die jeweiligen Kommunen zu entwickeln. Grundsätzlich lässt Paragraf 6 des EEG auch Regelungen zu, die Bürger an den Erlösen teilhaben lassen. Während einer Medienrunde in Saarbrücken sagte Barke, für eine Konzentration auf Kommunen spreche, dass letztlich alle Bürger profitierten. Menschen mit geringen Einkommen hätten demnach wenig Aussichten, sich an Anlagen zu beteiligen.

Thüringens Regierung denkt auch an Geld für die Bevölkerung

Im Saarland ist das entsprechende Gesetz noch in Vorbereitung. Es soll zeitgleich mit dem Gesetz in den Landtag kommen, das den Windkraftausbau regelt. Nach der Vorgabe der Bundesregierung muss das Saarland 2 Prozent der Fläche für diese Zwecke ausweisen. In Thüringen ist die Politik einen Schritt weiter, zumindest in der Frage der Beteiligungsmodelle. Das entsprechende Gesetz ist hier bereits in der Beratung.

Wie im Saarland möchten auch Thüringen festschreiben, dass je erzeugter Kilowattstunde Strom 0,2 Cent an die Standortkommune gehen – beziehungsweise an jede Kommune, die im Umkreis von 2.500 Metern zu der Windkraftanlage liegt. Eine Durchschnittsrechnung geht so: Bei einer jährlich produzierten Menge Strom von etwa 12 Millionen kWh würden je Anlage etwa 24.000 Euro für die Kommunen abfallen.

Anders als im Südwesten Deutschlands denkt die thüringische Landesregierung nach Auskunft von Energieminister Bernhard Stengele (Grüne) ferner daran, die Bürger direkt mitverdienen zu lassen. Der auszuschüttende Betrag solle hier bei 0,1 Cent/kWh liegen. Details über die Ausschüttung dazu sind nicht bekannt.

Die Ideen der thüringischen Regierung stehen immer unter dem Vorbehalt, dass es sich beim Bündnis von Linken, SPD und Grünen um eine Minderheitsregierung handelt. Ob die CDU für das Gesetz zu gewinnen ist, muss sich erst noch herausstellen. Das Land ist auf dem Gebiet der Windkraft traditionell unterentwickelt. Nach Auskunft des Ministers befänden sich aktuell jedoch 80 weitere Anlagen in Genehmigungsverfahren.

Im Falle der Realisierung wäre das ein Ausbau von 10 Prozent bei aktuell etwas mehr als 800 Windkraftanlagen im Land. Die Kapazität würde sich vervielfachen, weil moderne Turbinen über eine Kapazität von mindestens 5 MW verfügen. Der überalterte thüringische Bestand kommt lediglich auf rund 1.800 MW (etwa 2 MW je Anlage).

In Mecklenburg-Vorpommern existiert bereits seit 2016 ein "Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz". Die Bevölkerung und die Kommunen im Umkreis von sogar fünf Kilometern um eine neue Windturbine sollen demnach ein Angebot zur Beteiligung erhalten. Das kann über Investitionsmöglichkeiten in die Betreibergesellschaft, durch eine Ausgleichsabgabe an die Kommunen oder durch Angebote wie günstigere Strompreise erfolgen.

Nicht zu den Möglichkeiten der Beteiligung, die das EEG und die daraus zu entwickelnden Landesgesetze vorsehen, zählen übrigens jüngste Forderungen aus Ostwestfalen. Dort hatten die Bürgermeister der Kommunen des Landkreises Höxter samt Landrat von NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) einen direkten finanziellen Ausgleich gefordert, sollten sie auch beim kommenden Ausbau der Windkraft weitere Flächen zur Verfügung stellen.

Hans-Josef Vogel, Vorsitzender des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE NRW), bekräftigte nun, dass Kommunen die Windkraft nicht als Belastung sehen dürften. "Sie sind eine Chance für die heimische Wirtschaft und alle Privathaushalte auf sicher planbare, preiswerte Strompreise, was auch der bundes- und landesweiten Versorgungssicherheit nutzt", so Vogel bei einem Ortstermin in Lichtenau-Asseln. Dort erkundigte NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) sich am 11. August auch über die Akzeptanz der Windenergie in der 12.000-Einwohner-Gemeinde, die Platz für rund 190 Windenergieanlagen geschaffen hat.

Freitag, 11.08.2023, 18:00 Uhr
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