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Der EEG-Referentenentwurf sieht nicht nur drastische Einschnitte für Biogasanlagen vor. Die enthaltene Stichtagsregelung ist nach Ansicht des Fachverbandes Biogas zudem nicht verfassungskonform.
Der aktuelle EEG-Entwurf sieht vor, dass in 2013 und 2014 geplante Biogasanlagen nur dann ins aktuell geltende EEG 2012 fallen, wenn deren Genehmigungen bereits am 23. Januar 2014 vorlagen und die Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind. Anlagen, die zwar schon geplant, aber noch nicht genehmigt sind, würden laut EEG-Referentenentwurf ansonsten ins EEG 2014 fallen
Freitag, 14.03.2014, 11:45 Uhr
Michael Pecka
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