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Die Bundesnetzagentur hat sich beim Effizienzvergleich Gas schlichtweg vertan. Nun gibt es dazu ein erstes Gerichtsurteil, erläutert Rechtsanwalt Stefan Wollschläger*.
Dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) sich bei der Bestimmung des Effizienzvergleichs Gas vertan hat, ist seit mehr als einem Jahr hinlänglich bekannt. In geradezu masochistischer Art und Weise hat die Behörde eingeräumt, dass die von ihr mit der Durchführung des Effizienzvergleichs beauftragten Gutachter in wissenschaftlich nicht vertretbarer Art und Weise vorgegangen sind - ohne dass dieser Fehler
Montag, 12.12.2016, 09:20 Uhr
Redaktion
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