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Der Gesetzgeber hat (endlich) einen Beitrag geleistet, um das Laden von E-Fahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause rechtlich zu erleichtern, erläutern Simone Mühe und Christian de Wyl*.
Am 17. November 2016 ist das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2017 sind vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines Elektrofahrzeuges im Betrieb des Arbeitgebers von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt sowohl für private Fahrzeuge der Arbeitnehmer als auch für die private Nutzung von Dienstfah
Mittwoch, 30.11.2016, 09:16 Uhr
Redaktion
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