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Energie & Management > Recht - Preisgarantie gilt auch bei gestiegenen Beschaffungskosten
Quelle: Shutterstpck / sergign
Recht

Preisgarantie gilt auch bei gestiegenen Beschaffungskosten

Der Energieversorger "ExtraEnergie" muss einem Gerichtsbeschluss zufolge trotz gestiegener Strombeschaffungskosten weiter zu garantierten Preisen liefern.
Wenn ein Strom- oder Gasliefervertrag eine Preisgarantie enthält, dann darf der Anbieter – im aktuellen Fall die "ExtraEnergie GmbH" – die Preise auch dann nicht erhöhen, wenn die Beschaffungskosten auf dem Großhandelsmarkt steigen. Das hat das Landgericht Düsseldorf am 26. August. festgestellt. Der Beschluss liegt der Redaktion vor.

Der Energieanbieter Extraenergie mit Sitz in Monheim am Rhein, 22 Kilometer südlich von Düsseldorf, vertreibt Strom und Gas unter anderem unter den Markennamen "prioenergie" und "hitenergie". Er hatte seinen Kundinnen und Kunden Verträge mit sogenannter "eingeschränkter Preisgarantie" verkauft. Zum 1. September kündigte der Versorger dennoch eine Preiserhöhung an und berief sich dabei angesichts der gestiegenen eigenen Beschaffungskosten auf Paragraf 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches ("Störung der Geschäftsgrundlage").

Dies hat das Landgericht Düsseldorf nun per einstweiliger Verfügung untersagt. Dem vorausgegangen war ein entsprechender Antrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Das ist ein deutliches Signal an die gesamte Branche: Preisgarantien dürfen wegen steigender Beschaffungskosten nicht einfach außer Kraft gesetzt werden", sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Im Fall einer Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Verbot, heißt es in dem Beschluss, wird Extraenergie ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro angedroht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Dienstag, 30.08.2022, 14:59 Uhr
Katia Meyer-Tien
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Preisgarantie gilt auch bei gestiegenen Beschaffungskosten
Der Energieversorger "ExtraEnergie" muss einem Gerichtsbeschluss zufolge trotz gestiegener Strombeschaffungskosten weiter zu garantierten Preisen liefern.
Wenn ein Strom- oder Gasliefervertrag eine Preisgarantie enthält, dann darf der Anbieter – im aktuellen Fall die "ExtraEnergie GmbH" – die Preise auch dann nicht erhöhen, wenn die Beschaffungskosten auf dem Großhandelsmarkt steigen. Das hat das Landgericht Düsseldorf am 26. August. festgestellt. Der Beschluss liegt der Redaktion vor.

Der Energieanbieter Extraenergie mit Sitz in Monheim am Rhein, 22 Kilometer südlich von Düsseldorf, vertreibt Strom und Gas unter anderem unter den Markennamen "prioenergie" und "hitenergie". Er hatte seinen Kundinnen und Kunden Verträge mit sogenannter "eingeschränkter Preisgarantie" verkauft. Zum 1. September kündigte der Versorger dennoch eine Preiserhöhung an und berief sich dabei angesichts der gestiegenen eigenen Beschaffungskosten auf Paragraf 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches ("Störung der Geschäftsgrundlage").

Dies hat das Landgericht Düsseldorf nun per einstweiliger Verfügung untersagt. Dem vorausgegangen war ein entsprechender Antrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Das ist ein deutliches Signal an die gesamte Branche: Preisgarantien dürfen wegen steigender Beschaffungskosten nicht einfach außer Kraft gesetzt werden", sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Im Fall einer Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Verbot, heißt es in dem Beschluss, wird Extraenergie ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro angedroht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Dienstag, 30.08.2022, 14:59 Uhr
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