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Energie & Management > Emissionshandel - Polen klagt gegen den Klimazoll
Quelle: Fotolia / Oliver Boehmer
Emissionshandel

Polen klagt gegen den Klimazoll

Die polnische Regierung sieht im Klimazoll und der Marktstabilitätsreserve eine Steuer. Die Verabschiedung von Steuern verlangt aber das Einstimmigkeitsprinzip in der EU.
Die polnische Regierung klagt gegen die Einführung des Klimazolls (CBAM) an den EU-Außengrenzen und gegen die Marktstabilitätsreserve (MSR) im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems (ETS). Das hat die polnische Ministerin für Klima und Umwelt, Anna Moskwa, in Warschau mitgeteilt.

Nach einer Pressemitteilung des Ministeriums sind die Rechtsakte zur Einführung der beiden Maßnahmen im Rahmen des Klimapaketes „Fit-for-55“ nicht rechtmäßig zustande gekommen. Polen macht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geltend, dass es sich bei beiden Maßnahmen um die Einführung einer Steuer handelt, die im Ministerrat einstimmig hätte beschlossen werden müssen. Die Kommission habe den Vorschlag auf einer fehlerhaften Rechtsgrundlage gemacht.

Im Verfahren wurde mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt

In dem anschließenden Gesetzgebungs-Verfahren wurden die entsprechenden Richtlinien und Verordnungen im Europäischen Parlament mit Mehrheit, im Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Die Einführung einer Steuer sei nach diesem Verfahren nicht möglich und erfordere einen einstimmigen Beschluss des Ministerrates.

Der im Rahmen des CBAM zu erhebende Klimazoll sei im Kern eine Gebühr auf die Treibhausgas-Emissionen, die bei der Herstellung importierter Waren entstünden. Auch wenn die Importeure die Gebühr in Form von Zertifikaten begleichen müssten, deren Preis sich an den Notierungen im ETS orientierten.

Auch die Marktstabilitätsreserve kann nach Ansicht der Regierung in Warschau nicht nach dem normalen Gesetzgebungsverfahren, sondern nur mit einem einstimmigen Votum des Ministerrates eingeführt werden. Mit der Änderung der MSR-Richtlinie wird die Reserve von 100 auf 200 Millionen Zertifikate verdoppelt. Dem Markt werden diese zusätzlichen Zertifikate entzogen, so dass die Preise im ETS wie geplant steigen.

Brüssel bleibt gelassen

Die kritisierten Rechtsakte verstießen außerdem gegen den Grundsatz der Energiesolidarität. Die Kommission habe es versäumt, die Folgen der beiden Maßnahmen detailliert zu analysieren. Es sei deswegen möglich, dass sie die Energiesicherheit Polens und anderer Mitgliedsstaaten negativ beeinflussen. Eine Analyse, die das ausschließe, sei auch von den anderen, am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Institutionen, nicht angefertigt worden.

Der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki hatte bereits im Rahmen der Beratungen des Klimapaketes kritisiert, der CBAM schaffe zwar mehr Wettbewerbsgleichheit für die betroffene Industrie, könne aber die Wettbewerbsfähigkeit der Sektoren beeinträchtigen, die auf Zulieferungen, beispielsweise von Stahl, dieser Branchen angewiesen seien. Polen hatte im Ministerrat gegen den CBAM gestimmt.

Es ist nicht das erste Mal, dass die polnische Regierung gerichtlich gegen Maßnahmen vorgeht, die im Rahmen des Klimapaketes „Fit-for-55“ beschlossen wurden. Bereits anhängige Beschwerden betreffen das Verbot von Verbrennerfahrzeugen ab 2035, die Anhebung des EU-Ziels zur Senkung der Treibhausgase, die Reduzierung der Zahl der kostenlosen ETS-Zertifikate und die Eingriffe in die Waldwirtschaft.

Die EU-Kommission wollte die Klagen nicht kommentieren. Es sei auch nicht entschieden, ob sie sich an den Verfahren beteiligen werde, teilte ein Sprecher in Brüssel mit.

Donnerstag, 10.08.2023, 15:55 Uhr
Tom Weingärtner
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Die polnische Regierung sieht im Klimazoll und der Marktstabilitätsreserve eine Steuer. Die Verabschiedung von Steuern verlangt aber das Einstimmigkeitsprinzip in der EU.
Die polnische Regierung klagt gegen die Einführung des Klimazolls (CBAM) an den EU-Außengrenzen und gegen die Marktstabilitätsreserve (MSR) im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems (ETS). Das hat die polnische Ministerin für Klima und Umwelt, Anna Moskwa, in Warschau mitgeteilt.

Nach einer Pressemitteilung des Ministeriums sind die Rechtsakte zur Einführung der beiden Maßnahmen im Rahmen des Klimapaketes „Fit-for-55“ nicht rechtmäßig zustande gekommen. Polen macht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geltend, dass es sich bei beiden Maßnahmen um die Einführung einer Steuer handelt, die im Ministerrat einstimmig hätte beschlossen werden müssen. Die Kommission habe den Vorschlag auf einer fehlerhaften Rechtsgrundlage gemacht.

Im Verfahren wurde mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt

In dem anschließenden Gesetzgebungs-Verfahren wurden die entsprechenden Richtlinien und Verordnungen im Europäischen Parlament mit Mehrheit, im Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Die Einführung einer Steuer sei nach diesem Verfahren nicht möglich und erfordere einen einstimmigen Beschluss des Ministerrates.

Der im Rahmen des CBAM zu erhebende Klimazoll sei im Kern eine Gebühr auf die Treibhausgas-Emissionen, die bei der Herstellung importierter Waren entstünden. Auch wenn die Importeure die Gebühr in Form von Zertifikaten begleichen müssten, deren Preis sich an den Notierungen im ETS orientierten.

Auch die Marktstabilitätsreserve kann nach Ansicht der Regierung in Warschau nicht nach dem normalen Gesetzgebungsverfahren, sondern nur mit einem einstimmigen Votum des Ministerrates eingeführt werden. Mit der Änderung der MSR-Richtlinie wird die Reserve von 100 auf 200 Millionen Zertifikate verdoppelt. Dem Markt werden diese zusätzlichen Zertifikate entzogen, so dass die Preise im ETS wie geplant steigen.

Brüssel bleibt gelassen

Die kritisierten Rechtsakte verstießen außerdem gegen den Grundsatz der Energiesolidarität. Die Kommission habe es versäumt, die Folgen der beiden Maßnahmen detailliert zu analysieren. Es sei deswegen möglich, dass sie die Energiesicherheit Polens und anderer Mitgliedsstaaten negativ beeinflussen. Eine Analyse, die das ausschließe, sei auch von den anderen, am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Institutionen, nicht angefertigt worden.

Der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki hatte bereits im Rahmen der Beratungen des Klimapaketes kritisiert, der CBAM schaffe zwar mehr Wettbewerbsgleichheit für die betroffene Industrie, könne aber die Wettbewerbsfähigkeit der Sektoren beeinträchtigen, die auf Zulieferungen, beispielsweise von Stahl, dieser Branchen angewiesen seien. Polen hatte im Ministerrat gegen den CBAM gestimmt.

Es ist nicht das erste Mal, dass die polnische Regierung gerichtlich gegen Maßnahmen vorgeht, die im Rahmen des Klimapaketes „Fit-for-55“ beschlossen wurden. Bereits anhängige Beschwerden betreffen das Verbot von Verbrennerfahrzeugen ab 2035, die Anhebung des EU-Ziels zur Senkung der Treibhausgase, die Reduzierung der Zahl der kostenlosen ETS-Zertifikate und die Eingriffe in die Waldwirtschaft.

Die EU-Kommission wollte die Klagen nicht kommentieren. Es sei auch nicht entschieden, ob sie sich an den Verfahren beteiligen werde, teilte ein Sprecher in Brüssel mit.

Donnerstag, 10.08.2023, 15:55 Uhr
Tom Weingärtner

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