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Energie & Management > Emissionshandel - Brüssel erhebt Daten für den Klimazoll
Quelle: Fotolia / frenta
Emissionshandel

Brüssel erhebt Daten für den Klimazoll

Die EU-Kommission hat die Regeln für den Übergangszeitraum zur Einführung des Klimazolls (CBAM) beschlossen. Sie gelten vom 1. Oktober 2023 bis Ende 2025.
Die EU-Kommission hat die Regeln für den Ãœbergangszeitraum zur Einführung des Klimazolls (CBAM) beschlossen. Sie gelten vom 1. Oktober bis Ende 2025.

In der am 17. August veröffentlichten Durchführungsverordnung sind die Berichtspflichten für die Importeure von Waren kodifiziert, die von 2026 an dem Carbon Border Adjustment Mechanism unterliegen. Es handelt sich um folgende Produktgruppen: Aluminium, Eisen und Stahl, Zement, Dünger, Wasserstoff und Strom.

Auf diese Produkte will die EU 2026 eine Abgabe erheben, die sich nach den bei ihrer Produktion ausgestoßenen Treibhausgas-Mengen richtet. Die Kommission muss diese Mengen festlegen, ist dabei aber auf die Angaben und die Zusammenarbeit mit den Herstellern und Importeuren angewiesen.

Der Klimazoll ergibt sich aus den von der Kommisssion festgestellten Mengen CO2 pro importierter Einheit und dem Preis pro Tonne CO2, der im europäischen Emissionshandelssystem (ETS) notiert wird. Dies soll ausstoßbezogene Kostenvorteile der Produktion in Ländern ohne verpflichtendes ETS ausgleichen. Die endgültige Methode der Berechnung werde "bis 2026 nachjustiert", heißt es in einer Mitteilung der Kommission.

Um die europäischen Importeure und die Hersteller in den Herkunftsländern zu unterstützen, hat die Kommission außerdem Leitlinien für die praktische Umsetzung der neuen Vorschriften veröffentlicht. In Brüssel werden darüber hinaus Schulungsmateriaien und IT-Instrumente entwickelt, um bei der Berechnung und Meldung der Kohlenstoff-Belastung einzelner Produkte zu helfen. 

Donnerstag, 17.08.2023, 15:24 Uhr
Tom Weingärtner
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Brüssel erhebt Daten für den Klimazoll
Die EU-Kommission hat die Regeln für den Übergangszeitraum zur Einführung des Klimazolls (CBAM) beschlossen. Sie gelten vom 1. Oktober 2023 bis Ende 2025.
Die EU-Kommission hat die Regeln für den Ãœbergangszeitraum zur Einführung des Klimazolls (CBAM) beschlossen. Sie gelten vom 1. Oktober bis Ende 2025.

In der am 17. August veröffentlichten Durchführungsverordnung sind die Berichtspflichten für die Importeure von Waren kodifiziert, die von 2026 an dem Carbon Border Adjustment Mechanism unterliegen. Es handelt sich um folgende Produktgruppen: Aluminium, Eisen und Stahl, Zement, Dünger, Wasserstoff und Strom.

Auf diese Produkte will die EU 2026 eine Abgabe erheben, die sich nach den bei ihrer Produktion ausgestoßenen Treibhausgas-Mengen richtet. Die Kommission muss diese Mengen festlegen, ist dabei aber auf die Angaben und die Zusammenarbeit mit den Herstellern und Importeuren angewiesen.

Der Klimazoll ergibt sich aus den von der Kommisssion festgestellten Mengen CO2 pro importierter Einheit und dem Preis pro Tonne CO2, der im europäischen Emissionshandelssystem (ETS) notiert wird. Dies soll ausstoßbezogene Kostenvorteile der Produktion in Ländern ohne verpflichtendes ETS ausgleichen. Die endgültige Methode der Berechnung werde "bis 2026 nachjustiert", heißt es in einer Mitteilung der Kommission.

Um die europäischen Importeure und die Hersteller in den Herkunftsländern zu unterstützen, hat die Kommission außerdem Leitlinien für die praktische Umsetzung der neuen Vorschriften veröffentlicht. In Brüssel werden darüber hinaus Schulungsmateriaien und IT-Instrumente entwickelt, um bei der Berechnung und Meldung der Kohlenstoff-Belastung einzelner Produkte zu helfen. 

Donnerstag, 17.08.2023, 15:24 Uhr
Tom Weingärtner

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