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Energie & Management > Windkraft Offshore - Optimierung von Offshore-Flächen findet Zustimmung
Quelle: Shutterstock
Windkraft Offshore

Optimierung von Offshore-Flächen findet Zustimmung

Der Bundesverband Windenergie Offshore begrüßt die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie eingeleitete Änderungsverfahren zum Flächenentwicklungsplan.
Die geplanten Anpassungen sollen die Flächenplanung unter anderem durch geringere Leistungsdichten und optimierte Flächenzuschnitte stärker auf den tatsächlichen Stromertrag und die Wirtschaftlichkeit von Offshore-Windprojekten ausrichten. Die Änderungen betreffen auch die Flächen der erfolglosen Auktion 2025. Vorgesehen sind unter anderem geringere Leistungsdichten, wie vom Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) gefordert, deutlich unter 10 MW pro Quadratkilometer, und optimierte Flächenzuschnitte, die die gegenseitige Abschattung von Windenergieanlagen reduzieren. 

„Dass das BSH die Flächenplanung stärker am tatsächlichen Stromertrag ausrichten will, ist ein wichtiges Signal. Wer mehr Energie aus einer Fläche herausholt und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit der Projekte verbessert, schafft bessere Voraussetzungen für Investitionen in Offshore-Windenergie. Aber eine bessere Flächenplanung allein reicht nicht aus“, erklärt dazu BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm in einer Verbandsmitteilung.

Jetzt müsse die Politik das Windenergie-auf-See-Gesetz ebenso konstruktiv weiterentwickeln. Dazu gehörten ein indexiertes zweiseitiges CfD-only-Modell sowie ein gesetzlich geregelter Mechanismus, mit dem wirtschaftlich nicht mehr realisierbare Projekte der Ausschreibungsjahre 2023 bis 2025 freiwillig zurückgegeben und zügig neu ausgeschrieben werden könnten. Thimm: „Nur so bleibt die Projektpipeline verlässlich und die Lieferkette erhält die Planungssicherheit, die sie für Investitionen benötigt.“

Anpassungen ohne Gebote und Ausschreibung 

Für die 2025 ohne Gebote gebliebenen Flächen N-10.1 und N-10.2 schlägt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) drei Varianten für einen neuen Flächenzuschnitt vor, mit dem Ziel, die Leistungsdichte zu verringern und damit die Wirtschaftlichkeit der Projekte zu verbessern. So sollen die Flächen für die erneute Ausschreibung im Jahr 2027 attraktiver werden. „Die Ideen für eine Aufwertung der 2025 gescheiterten Flächen zeigen, dass die Bundesregierung aus dem Scheitern richtige Konsequenzen zieht. Dabei muss sorgfältig geprüft werden, welche Auswirkungen die verschiedenen Optionen auf die bislang vorgesehene Fläche für Offshore-Wasserstoff haben“, so Thimm. 

Entscheidend ist aus Sicht des BWO, dass die gewählte Lösung den größtmöglichen Stromertrag ermöglicht, wirtschaftlich tragfähige Projekte schafft und langfristig den größten Nutzen für das Energiesystem bietet. Für die Ausschreibung 2027 sind laut Änderungsantrag insgesamt vier Offshore-Windflächen mit einer Leistung von 4.000 MW vorgesehen: N-10.1 und N-10.2 mit zusammen 2.500 MW sowie N-13.1 mit 500 MW und N-13.2 mit 1.000 MW. Für die Flächen N-12.4 und N-12.5, deren Ausschreibung für 2026 ausgesetzt wurde, sieht der Änderungsentwurf dagegen zunächst keine neue Ausschreibung im Jahr 2027 vor. Das BSH will den Zeitpunkt der Ausschreibung zu einem späteren Zeitpunkt festlegen. 

Der BWO fordert in seiner Mitteilung auch, dass die Anpassungen des Flächenentwicklungsplans den gesetzlich festgelegten Ausbaupfad der Offshore-Windenergie auf 70.000 MW bis 2045 unterstützen müssten. Nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz sollen ab 2027 jährlich mindestens 4.000 MW Offshore-Windleistung ausgeschrieben werden. „Ein verlässliches Ausschreibungsvolumen ist entscheidend, damit die Lieferkette langfristig mit einer planbaren Projektpipeline rechnen kann. Nur ein kontinuierlicher Ausbau der Offshore-Windenergie schafft die Grundlage für nachhaltige Wertschöpfung und sichere Beschäftigung“, so der BWO-Geschäftsführer. Deshalb sollten die 2026 nicht ausgeschriebenen Kapazitäten umgehend nachgeholt werden.

Dienstag, 23.06.2026, 11:36 Uhr
Günter Drewnitzky
Energie & Management > Windkraft Offshore - Optimierung von Offshore-Flächen findet Zustimmung
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Windkraft Offshore
Optimierung von Offshore-Flächen findet Zustimmung
Der Bundesverband Windenergie Offshore begrüßt die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie eingeleitete Änderungsverfahren zum Flächenentwicklungsplan.
Die geplanten Anpassungen sollen die Flächenplanung unter anderem durch geringere Leistungsdichten und optimierte Flächenzuschnitte stärker auf den tatsächlichen Stromertrag und die Wirtschaftlichkeit von Offshore-Windprojekten ausrichten. Die Änderungen betreffen auch die Flächen der erfolglosen Auktion 2025. Vorgesehen sind unter anderem geringere Leistungsdichten, wie vom Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) gefordert, deutlich unter 10 MW pro Quadratkilometer, und optimierte Flächenzuschnitte, die die gegenseitige Abschattung von Windenergieanlagen reduzieren. 

„Dass das BSH die Flächenplanung stärker am tatsächlichen Stromertrag ausrichten will, ist ein wichtiges Signal. Wer mehr Energie aus einer Fläche herausholt und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit der Projekte verbessert, schafft bessere Voraussetzungen für Investitionen in Offshore-Windenergie. Aber eine bessere Flächenplanung allein reicht nicht aus“, erklärt dazu BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm in einer Verbandsmitteilung.

Jetzt müsse die Politik das Windenergie-auf-See-Gesetz ebenso konstruktiv weiterentwickeln. Dazu gehörten ein indexiertes zweiseitiges CfD-only-Modell sowie ein gesetzlich geregelter Mechanismus, mit dem wirtschaftlich nicht mehr realisierbare Projekte der Ausschreibungsjahre 2023 bis 2025 freiwillig zurückgegeben und zügig neu ausgeschrieben werden könnten. Thimm: „Nur so bleibt die Projektpipeline verlässlich und die Lieferkette erhält die Planungssicherheit, die sie für Investitionen benötigt.“

Anpassungen ohne Gebote und Ausschreibung 

Für die 2025 ohne Gebote gebliebenen Flächen N-10.1 und N-10.2 schlägt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) drei Varianten für einen neuen Flächenzuschnitt vor, mit dem Ziel, die Leistungsdichte zu verringern und damit die Wirtschaftlichkeit der Projekte zu verbessern. So sollen die Flächen für die erneute Ausschreibung im Jahr 2027 attraktiver werden. „Die Ideen für eine Aufwertung der 2025 gescheiterten Flächen zeigen, dass die Bundesregierung aus dem Scheitern richtige Konsequenzen zieht. Dabei muss sorgfältig geprüft werden, welche Auswirkungen die verschiedenen Optionen auf die bislang vorgesehene Fläche für Offshore-Wasserstoff haben“, so Thimm. 

Entscheidend ist aus Sicht des BWO, dass die gewählte Lösung den größtmöglichen Stromertrag ermöglicht, wirtschaftlich tragfähige Projekte schafft und langfristig den größten Nutzen für das Energiesystem bietet. Für die Ausschreibung 2027 sind laut Änderungsantrag insgesamt vier Offshore-Windflächen mit einer Leistung von 4.000 MW vorgesehen: N-10.1 und N-10.2 mit zusammen 2.500 MW sowie N-13.1 mit 500 MW und N-13.2 mit 1.000 MW. Für die Flächen N-12.4 und N-12.5, deren Ausschreibung für 2026 ausgesetzt wurde, sieht der Änderungsentwurf dagegen zunächst keine neue Ausschreibung im Jahr 2027 vor. Das BSH will den Zeitpunkt der Ausschreibung zu einem späteren Zeitpunkt festlegen. 

Der BWO fordert in seiner Mitteilung auch, dass die Anpassungen des Flächenentwicklungsplans den gesetzlich festgelegten Ausbaupfad der Offshore-Windenergie auf 70.000 MW bis 2045 unterstützen müssten. Nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz sollen ab 2027 jährlich mindestens 4.000 MW Offshore-Windleistung ausgeschrieben werden. „Ein verlässliches Ausschreibungsvolumen ist entscheidend, damit die Lieferkette langfristig mit einer planbaren Projektpipeline rechnen kann. Nur ein kontinuierlicher Ausbau der Offshore-Windenergie schafft die Grundlage für nachhaltige Wertschöpfung und sichere Beschäftigung“, so der BWO-Geschäftsführer. Deshalb sollten die 2026 nicht ausgeschriebenen Kapazitäten umgehend nachgeholt werden.

Dienstag, 23.06.2026, 11:36 Uhr
Günter Drewnitzky

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