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Energie & Management > Erdgas - Neue Ideen zur Gasspeicherung
Die Speicheranlage in Bernburg (Sachsen-Anhalt) gilt ist eine der größten in Europa. Quelle: VNG
Erdgas

Neue Ideen zur Gasspeicherung

Der Speicherverband „INES“ hat eine Evaluation zum Gasspeichergesetz vorgelegt. Sie favorisiert die Ausschreibung von Gas-Optionen. Die Politik macht sich ebenfalls weitere Gedanken.
In ihrer Veröffentlichung beschreibt die „Initiative Energien Speichern“ die Erfahrungen der Speicherwirtschaft mit den im Jahr 2022 per Gesetz eingeführten Regelungen und leitet Handlungsempfehlungen für die erneute Befüllung der Gasspeicher im Jahr 2023 ab.

Bei der Befüllung der Gasspeicher im Jahr 2022 kamen, wie es bei Ines heißt, die mit dem Gasspeichergesetz eingeführten Maßnahmen umfangreich zur Anwendung. Ãœber Ausschreibungen von Gas-Optionen (Strategic Storage Based Options, SSBO) schuf der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) Anreize für Gashändler, um Gasspeicherkapazitäten im Umfang von 84 Milliarden kWh zu befüllen. Darüber hinaus sorgte THE auf Basis eigener Gaseinkäufe für Speicherkapazitäten im Umfang von rund 50 Milliarden kWh.

Gesetzliche Vorgaben deutlich übertroffen

Am 14. November 2022 lag der Füllstand der Gasspeicher in Deutschland erstmals bei 100 Prozent und übertraf damit die gesetzlichen Vorgaben deutlich. Die konkreten Füllstandsziele konnten jeweils mehrere Wochen vor dem Zieldatum erreicht werden: Das 85-Prozent-Ziel für 1. Oktober am 3. September, das 95-Prozent-Ziel für 1. November am 13. Oktober.

„Rückblickend konnte die Befüllung der Gasspeicher vor dem Winter 2022/2023 mit dem Gasspeichergesetz im gewünschten Umfang sichergestellt und die Gasversorgungssicherheit abgesichert werden“, zieht man bei Ines Bilanz. Bei der Anwendung des im Gesetz vorgesehenen Verfahrens habe sich allerdings deutlich gezeigt, dass die Ausschreibung von Gas-Optionen Kostenvorteile gegenüber der direkten Befüllung durch den Marktgebietsverantwortlichen aufweist. Für das Ausschreibungsdesign der Gas-Optionen gebe es dabei auch noch „Optimierungsmöglichkeiten“.

Für die erneute Befüllung der Gasspeicher vor dem nächsten Winter empfiehlt der Verband, das existierende dreistufige Verfahren weiterzuentwickeln. Dazu sollten:
  • die initialen Ausschreibungen (zu Beginn des Speicherjahres) von Gas-Optionen (Stufe 1) auf die Schaffung einer Gasreserve für Industriekunden begrenzt werden,
  • die Sonderausschreibungen (während des Speicherjahres) von Gas-Optionen (Stufe 2) zu regelmäßigen Ausschreibungen weiterentwickelt und so verstärkt genutzt werden und
  • die Speicherbefüllungen durch THE selbst nur als „Ultima-Ratio“ verbleiben.
Um kostengünstige Angebote im Rahmen der Ausschreibungen von Gas-Optionen der Stufe 2 sicherzustellen, sollte darüber hinaus das Ausschreibungsdesign optimiert werden. Der Ines-Vorschlag favorisiert dabei ein Ausschreibungsdesign, das
  • regelmäßige Ausschreibungen im Rahmen eines Auktionskalenders vorsieht,
  • einen breiten Kreis an Ausschreibungsteilnehmern zulässt und
  • die Anreize zur Speicherbefüllung in Abhängigkeit der tatsächlichen Marktsituation dynamisiert.
Ines-Geschäftsführer Sebastian Bleschke erklärte zu den Vorschlägen: „Mit der vorgelegten Evaluation wollen wir den politischen Entscheidungsträgern Lösungen anbieten, die ein gesichertes, aber zeitgleich kosteneffizientes Erreichen der Füllstandsvorgaben vor dem nächsten Winter ermöglichen. Eine Weiterentwicklung des Instrumentariums zur Sicherstellung der Gasversorgungssicherheit kann dazu beitragen, aus dem Krisenmodus herauszukommen.“

Auch die Bundesregierung hat neue Ideen

Zur Verbesserung der Krisenbewältigung in der Gasversorgung wurde in einem Referentenentwurf der Bundesregierung aktuell auch eine Änderung der Gassicherungsverordnung vorgeschlagen. Im vergangenen Jahr wurde eine gesetzliche Regelung eingeführt, nach der die Marktteilnehmer Daten an eine digitale Plattform melden müssen, damit die Lastverteilung nachvollziehbar ist. Jetzt sollen auch die Speicherbetreiber zur Meldung verpflichtet werden.

Wie Ines-Geschäftsführer Bleschke gegenüber der Redaktion erklärte, könne er das grundsätzlich nachvollziehen. Allerdings sollte der administrative Aufwand möglichst klein bleiben. So sollten die Daten erst im Fall einer drohenden Mangellage gemeldet werden und nicht schon im Vorfeld. Auch sollten keine redundanten Strukturen zur Datenmeldung gefordert werden und es müsse klargestellt werden, dass Speicherbetreiber ihren eigenen Gasverbrauch im Sinne eines Endkunden nicht angeben brauchen.

Die Initiative Energien Speichern ist ein Zusammenschluss von Betreibern deutscher Gas- und Wasserstoffspeicher und hat ihren Sitz in Berlin. Mit derzeit 14 Mitgliedern repräsentiert die Ines mehr als 90 Prozent der deutschen Gasspeicherkapazitäten und etwa 25 Prozent aller Gasspeicherkapazitäten in der EU.

Montag, 30.01.2023, 12:07 Uhr
Günter Drewnitzky
Energie & Management > Erdgas - Neue Ideen zur Gasspeicherung
Die Speicheranlage in Bernburg (Sachsen-Anhalt) gilt ist eine der größten in Europa. Quelle: VNG
Erdgas
Neue Ideen zur Gasspeicherung
Der Speicherverband „INES“ hat eine Evaluation zum Gasspeichergesetz vorgelegt. Sie favorisiert die Ausschreibung von Gas-Optionen. Die Politik macht sich ebenfalls weitere Gedanken.
In ihrer Veröffentlichung beschreibt die „Initiative Energien Speichern“ die Erfahrungen der Speicherwirtschaft mit den im Jahr 2022 per Gesetz eingeführten Regelungen und leitet Handlungsempfehlungen für die erneute Befüllung der Gasspeicher im Jahr 2023 ab.

Bei der Befüllung der Gasspeicher im Jahr 2022 kamen, wie es bei Ines heißt, die mit dem Gasspeichergesetz eingeführten Maßnahmen umfangreich zur Anwendung. Ãœber Ausschreibungen von Gas-Optionen (Strategic Storage Based Options, SSBO) schuf der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) Anreize für Gashändler, um Gasspeicherkapazitäten im Umfang von 84 Milliarden kWh zu befüllen. Darüber hinaus sorgte THE auf Basis eigener Gaseinkäufe für Speicherkapazitäten im Umfang von rund 50 Milliarden kWh.

Gesetzliche Vorgaben deutlich übertroffen

Am 14. November 2022 lag der Füllstand der Gasspeicher in Deutschland erstmals bei 100 Prozent und übertraf damit die gesetzlichen Vorgaben deutlich. Die konkreten Füllstandsziele konnten jeweils mehrere Wochen vor dem Zieldatum erreicht werden: Das 85-Prozent-Ziel für 1. Oktober am 3. September, das 95-Prozent-Ziel für 1. November am 13. Oktober.

„Rückblickend konnte die Befüllung der Gasspeicher vor dem Winter 2022/2023 mit dem Gasspeichergesetz im gewünschten Umfang sichergestellt und die Gasversorgungssicherheit abgesichert werden“, zieht man bei Ines Bilanz. Bei der Anwendung des im Gesetz vorgesehenen Verfahrens habe sich allerdings deutlich gezeigt, dass die Ausschreibung von Gas-Optionen Kostenvorteile gegenüber der direkten Befüllung durch den Marktgebietsverantwortlichen aufweist. Für das Ausschreibungsdesign der Gas-Optionen gebe es dabei auch noch „Optimierungsmöglichkeiten“.

Für die erneute Befüllung der Gasspeicher vor dem nächsten Winter empfiehlt der Verband, das existierende dreistufige Verfahren weiterzuentwickeln. Dazu sollten:
  • die initialen Ausschreibungen (zu Beginn des Speicherjahres) von Gas-Optionen (Stufe 1) auf die Schaffung einer Gasreserve für Industriekunden begrenzt werden,
  • die Sonderausschreibungen (während des Speicherjahres) von Gas-Optionen (Stufe 2) zu regelmäßigen Ausschreibungen weiterentwickelt und so verstärkt genutzt werden und
  • die Speicherbefüllungen durch THE selbst nur als „Ultima-Ratio“ verbleiben.
Um kostengünstige Angebote im Rahmen der Ausschreibungen von Gas-Optionen der Stufe 2 sicherzustellen, sollte darüber hinaus das Ausschreibungsdesign optimiert werden. Der Ines-Vorschlag favorisiert dabei ein Ausschreibungsdesign, das
  • regelmäßige Ausschreibungen im Rahmen eines Auktionskalenders vorsieht,
  • einen breiten Kreis an Ausschreibungsteilnehmern zulässt und
  • die Anreize zur Speicherbefüllung in Abhängigkeit der tatsächlichen Marktsituation dynamisiert.
Ines-Geschäftsführer Sebastian Bleschke erklärte zu den Vorschlägen: „Mit der vorgelegten Evaluation wollen wir den politischen Entscheidungsträgern Lösungen anbieten, die ein gesichertes, aber zeitgleich kosteneffizientes Erreichen der Füllstandsvorgaben vor dem nächsten Winter ermöglichen. Eine Weiterentwicklung des Instrumentariums zur Sicherstellung der Gasversorgungssicherheit kann dazu beitragen, aus dem Krisenmodus herauszukommen.“

Auch die Bundesregierung hat neue Ideen

Zur Verbesserung der Krisenbewältigung in der Gasversorgung wurde in einem Referentenentwurf der Bundesregierung aktuell auch eine Änderung der Gassicherungsverordnung vorgeschlagen. Im vergangenen Jahr wurde eine gesetzliche Regelung eingeführt, nach der die Marktteilnehmer Daten an eine digitale Plattform melden müssen, damit die Lastverteilung nachvollziehbar ist. Jetzt sollen auch die Speicherbetreiber zur Meldung verpflichtet werden.

Wie Ines-Geschäftsführer Bleschke gegenüber der Redaktion erklärte, könne er das grundsätzlich nachvollziehen. Allerdings sollte der administrative Aufwand möglichst klein bleiben. So sollten die Daten erst im Fall einer drohenden Mangellage gemeldet werden und nicht schon im Vorfeld. Auch sollten keine redundanten Strukturen zur Datenmeldung gefordert werden und es müsse klargestellt werden, dass Speicherbetreiber ihren eigenen Gasverbrauch im Sinne eines Endkunden nicht angeben brauchen.

Die Initiative Energien Speichern ist ein Zusammenschluss von Betreibern deutscher Gas- und Wasserstoffspeicher und hat ihren Sitz in Berlin. Mit derzeit 14 Mitgliedern repräsentiert die Ines mehr als 90 Prozent der deutschen Gasspeicherkapazitäten und etwa 25 Prozent aller Gasspeicherkapazitäten in der EU.

Montag, 30.01.2023, 12:07 Uhr
Günter Drewnitzky

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