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Energie & Management > Mobilität - Neue gesetzliche Regelungen für Erneuerbaren-Kraftstoffe
Quelle: Fotolia / lassedesignen
Mobilität

Neue gesetzliche Regelungen für Erneuerbaren-Kraftstoffe

Im neuen Jahr gibt es gesetzliche Änderungen im Kraftstoffbereich. Teurer wird es für Fahrzeughalter, die Methan in Form von CNG oder LNG nutzen − egal ob bio oder nicht.
Zum Jahreswechsel verschärfen sich die gesetzlichen Vorgaben für den Klimaschutz im Verkehr. Das betrifft sowohl die Zusammensetzung der Kraftstoffe als auch deren Preis. Darauf weist der Wirtschaftsverband Fuels und Energie „en2x“ hin.

Hintergrund ist eine Gesetzesnovelle, die höhere Anteile erneuerbarer Kraftstoffe vorschreibt. Gleichzeitig ändert sich die CO2-Bepreisung. Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird der nationale CO2-Aufschlag auf Benzin, Diesel und Heizöl im Jahr 2026 erstmals nicht mehr fest vorgegeben, sondern innerhalb eines Versteigerungskorridors ermittelt. Der Preis entsteht damit über Auktionen.

Erneuerbare Kraftstoffe sind von diesem CO2-Aufschlag ausgenommen, für sie müssen keine Emissionszertifikate gekauft werden. Nach Angaben von En2x sollen die Auktionen den Übergang zum europäischen Emissionshandel (ETS 2) vorbereiten, der ab 2027 für Verkehr und Wärme geplant ist.

Im Jahr 2026 und voraussichtlich 2027 werden die Zertifikate in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 versteigert. Das entspricht einem rechnerischen CO2-Aufschlag von bis zu 15,6 Cent je Liter Benzin und bis zu 17,4 Cent bei Diesel. 2025 verursacht der noch fix festgesetzte Preis für ein Zertifikat im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) einen CO2-Aufschlag von 13,2 Cent je Liter Benzin und 14,7 Cent für Diesel.

Treibhausgasminderungsquote soll erhöht werden

Parallel dazu steigen zum Jahreswechsel die Anforderungen bei der Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe. Diese Quote legt fest, wie stark Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen ihrer Produkte senken müssen. Erreicht wird das vor allem durch höhere Beimischungen von Biokraftstoffen oder durch den Zukauf von THG-Zertifikaten, etwa aus der Elektromobilität.

Die Treibhausgasminderungsquote soll 2026 von 10,6 auf 12 Prozent steigen. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine Gesetzesänderung vorgelegt. Das parlamentarische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, die Regelung könnte aber rückwirkend ab Jahresbeginn gelten.

Neu ist zudem eine verbindliche Beimischungsquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs. Diese RFNBO, etwa E-Fuels oder Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff, sollen ab 2026 mit mindestens 0,1 Prozent eingesetzt werden. In den Folgejahren ist eine schrittweise Erhöhung vorgesehen. Nach Einschätzung von En2x ist das ein Einstieg in den verpflichtenden Einsatz synthetischer Kraftstoffe im Straßenverkehr.
 
Quelle: En2x

Teurer wird es hingegen für erdgasbasierte Kraftstoffe, die vor allem im Nutzfahrzeugbereich genutzt werden. Zum 1. Januar steigt die Energiesteuer um knapp 6 Cent je Kilogramm auf 29,25 Cent je Kilogramm Erdgas in Form von CNG oder LNG. „Das betrifft in vollem Umfang auch die regenerativen Kraftstoffe Bio-CNG und Bio-LNG“, schreibt der Verband.

Die Steuererhöhung auf methanbetriebene Fahrzeuge geht auf einen Beschluss des Bundestages aus dem Jahr 2017 zurück. Damals war eine befristete Steuersenkung in Höhe von 17,79 Cent je Kilogramm beschlossen worden, die seit 2024 schrittweise wieder zurückgenommen wird.

Dienstag, 30.12.2025, 10:14 Uhr
Stefan Sagmeister
Energie & Management > Mobilität - Neue gesetzliche Regelungen für Erneuerbaren-Kraftstoffe
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Neue gesetzliche Regelungen für Erneuerbaren-Kraftstoffe
Im neuen Jahr gibt es gesetzliche Änderungen im Kraftstoffbereich. Teurer wird es für Fahrzeughalter, die Methan in Form von CNG oder LNG nutzen − egal ob bio oder nicht.
Zum Jahreswechsel verschärfen sich die gesetzlichen Vorgaben für den Klimaschutz im Verkehr. Das betrifft sowohl die Zusammensetzung der Kraftstoffe als auch deren Preis. Darauf weist der Wirtschaftsverband Fuels und Energie „en2x“ hin.

Hintergrund ist eine Gesetzesnovelle, die höhere Anteile erneuerbarer Kraftstoffe vorschreibt. Gleichzeitig ändert sich die CO2-Bepreisung. Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird der nationale CO2-Aufschlag auf Benzin, Diesel und Heizöl im Jahr 2026 erstmals nicht mehr fest vorgegeben, sondern innerhalb eines Versteigerungskorridors ermittelt. Der Preis entsteht damit über Auktionen.

Erneuerbare Kraftstoffe sind von diesem CO2-Aufschlag ausgenommen, für sie müssen keine Emissionszertifikate gekauft werden. Nach Angaben von En2x sollen die Auktionen den Übergang zum europäischen Emissionshandel (ETS 2) vorbereiten, der ab 2027 für Verkehr und Wärme geplant ist.

Im Jahr 2026 und voraussichtlich 2027 werden die Zertifikate in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 versteigert. Das entspricht einem rechnerischen CO2-Aufschlag von bis zu 15,6 Cent je Liter Benzin und bis zu 17,4 Cent bei Diesel. 2025 verursacht der noch fix festgesetzte Preis für ein Zertifikat im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) einen CO2-Aufschlag von 13,2 Cent je Liter Benzin und 14,7 Cent für Diesel.

Treibhausgasminderungsquote soll erhöht werden

Parallel dazu steigen zum Jahreswechsel die Anforderungen bei der Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe. Diese Quote legt fest, wie stark Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen ihrer Produkte senken müssen. Erreicht wird das vor allem durch höhere Beimischungen von Biokraftstoffen oder durch den Zukauf von THG-Zertifikaten, etwa aus der Elektromobilität.

Die Treibhausgasminderungsquote soll 2026 von 10,6 auf 12 Prozent steigen. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine Gesetzesänderung vorgelegt. Das parlamentarische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, die Regelung könnte aber rückwirkend ab Jahresbeginn gelten.

Neu ist zudem eine verbindliche Beimischungsquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs. Diese RFNBO, etwa E-Fuels oder Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff, sollen ab 2026 mit mindestens 0,1 Prozent eingesetzt werden. In den Folgejahren ist eine schrittweise Erhöhung vorgesehen. Nach Einschätzung von En2x ist das ein Einstieg in den verpflichtenden Einsatz synthetischer Kraftstoffe im Straßenverkehr.
 
Quelle: En2x

Teurer wird es hingegen für erdgasbasierte Kraftstoffe, die vor allem im Nutzfahrzeugbereich genutzt werden. Zum 1. Januar steigt die Energiesteuer um knapp 6 Cent je Kilogramm auf 29,25 Cent je Kilogramm Erdgas in Form von CNG oder LNG. „Das betrifft in vollem Umfang auch die regenerativen Kraftstoffe Bio-CNG und Bio-LNG“, schreibt der Verband.

Die Steuererhöhung auf methanbetriebene Fahrzeuge geht auf einen Beschluss des Bundestages aus dem Jahr 2017 zurück. Damals war eine befristete Steuersenkung in Höhe von 17,79 Cent je Kilogramm beschlossen worden, die seit 2024 schrittweise wieder zurückgenommen wird.

Dienstag, 30.12.2025, 10:14 Uhr
Stefan Sagmeister

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