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Energie & Management > Wasserstoff - Verbände bieten Mustervertrag für H2-Lieferung an
Quelle: Shutterstock / r.classen
Wasserstoff

Verbände bieten Mustervertrag für H2-Lieferung an

Eine Verhandlungsdelegation mehrerer Energieverbände hat einen Mustervertrag für die Reservierung von Wasserstoffkapazitäten erstellt. Dieser steht im Internet bereit.
Ein Verhandlerteam der Energieverbände BDEW, VKU und Geode hat den deutschen Mustervertrag für die Reservierung von Wasserstoffkapazitäten (RV) erstellt. Für Anfang 2026 haben europäische Netzbetreiber erste „User-Commitment-Prozesse“ zur Vermarktung von Wasserstoffkapazitäten angekündigt. In Deutschland soll parallel dazu nun ebenfalls die Vermarktung entsprechender Kapazitäten ermöglicht werden.

Mit dem RV soll dem Markt und den Netzbetreibern bereits im Vorfeld zur Kooperationsvereinbarung Wasserstoff (KoV H2) eine Vorlage zur Verfügung stehen. Mit dem Inkrafttreten der KoV H2 I zum 1. Januar 2028 soll der RV dann in diese integriert werden. Der Vertragsentwurf wurde durch die wertschöpfungsstufenübergreifend besetzte Vertragsdelegation sowie den BDEW/VKU-Juristenkreis Standardverträge Gas umfassend diskutiert und geprüft, so die Verbände. Zudem seien Rückmeldungen aus den Fachgremien der drei Verbände, von Netznutzerverbänden sowie von der Bundesnetzagentur berücksichtigt worden.

Kompromiss erzielt

Im Rahmen der Arbeiten wurden insbesondere auch Fragen zu Kündigungsmöglichkeiten, zu Verzögerungsfolgen sowie zur Verbindlichkeit reservierter Kapazitäten intensiv erörtert. „Der Vertragsentwurf stellt deshalb in den wesentlichen Punkten einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen der betroffenen Wertschöpfungsstufen dar“, erläutert die Verhandlerdelegation.

Jedoch sei die Aufnahme eines unbedingten, verbindlichen Anspruchs auf die reservierte Kapazität zu einem im RV festgelegten fixen Zeitpunkt aufgrund des geltenden Rechts- und Regulierungsrahmens nicht möglich gewesen. Dies würde insbesondere im Konflikt mit der in §§ 15b und 15c i. V. m. § 28q EnWG vorgesehenen Überprüfung des Szenariorahmens und des Netzentwicklungsplans durch die Bundesnetzagentur stehen.

Die Kapazitätsreservierung nach dem vorliegenden Mustervertrag stelle unter diesen Rahmenbedingungen das größtmögliche „Commitment“ der beteiligten Parteien dar. Dies schaffe auch im Netzentwicklungsplanprozess die besten Voraussetzungen, die dafür notwendigen Infrastrukturmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur zu bestätigen, so die Verbände.

„Der Mustervertrag ermöglicht den Betroffenen die einheitliche Anwendung von Reservierungsbestimmungen und setzt ein weiteres Signal für den Hochlauf des deutschen Wasserstoffmarktes“, schreiben die Autoren.

Der Mustervertrag für H2-Kapazitäten steht im Download-Bereich des BDEW bereit.

Donnerstag, 8.01.2026, 13:01 Uhr
Susanne Harmsen
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Verbände bieten Mustervertrag für H2-Lieferung an
Eine Verhandlungsdelegation mehrerer Energieverbände hat einen Mustervertrag für die Reservierung von Wasserstoffkapazitäten erstellt. Dieser steht im Internet bereit.
Ein Verhandlerteam der Energieverbände BDEW, VKU und Geode hat den deutschen Mustervertrag für die Reservierung von Wasserstoffkapazitäten (RV) erstellt. Für Anfang 2026 haben europäische Netzbetreiber erste „User-Commitment-Prozesse“ zur Vermarktung von Wasserstoffkapazitäten angekündigt. In Deutschland soll parallel dazu nun ebenfalls die Vermarktung entsprechender Kapazitäten ermöglicht werden.

Mit dem RV soll dem Markt und den Netzbetreibern bereits im Vorfeld zur Kooperationsvereinbarung Wasserstoff (KoV H2) eine Vorlage zur Verfügung stehen. Mit dem Inkrafttreten der KoV H2 I zum 1. Januar 2028 soll der RV dann in diese integriert werden. Der Vertragsentwurf wurde durch die wertschöpfungsstufenübergreifend besetzte Vertragsdelegation sowie den BDEW/VKU-Juristenkreis Standardverträge Gas umfassend diskutiert und geprüft, so die Verbände. Zudem seien Rückmeldungen aus den Fachgremien der drei Verbände, von Netznutzerverbänden sowie von der Bundesnetzagentur berücksichtigt worden.

Kompromiss erzielt

Im Rahmen der Arbeiten wurden insbesondere auch Fragen zu Kündigungsmöglichkeiten, zu Verzögerungsfolgen sowie zur Verbindlichkeit reservierter Kapazitäten intensiv erörtert. „Der Vertragsentwurf stellt deshalb in den wesentlichen Punkten einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen der betroffenen Wertschöpfungsstufen dar“, erläutert die Verhandlerdelegation.

Jedoch sei die Aufnahme eines unbedingten, verbindlichen Anspruchs auf die reservierte Kapazität zu einem im RV festgelegten fixen Zeitpunkt aufgrund des geltenden Rechts- und Regulierungsrahmens nicht möglich gewesen. Dies würde insbesondere im Konflikt mit der in §§ 15b und 15c i. V. m. § 28q EnWG vorgesehenen Überprüfung des Szenariorahmens und des Netzentwicklungsplans durch die Bundesnetzagentur stehen.

Die Kapazitätsreservierung nach dem vorliegenden Mustervertrag stelle unter diesen Rahmenbedingungen das größtmögliche „Commitment“ der beteiligten Parteien dar. Dies schaffe auch im Netzentwicklungsplanprozess die besten Voraussetzungen, die dafür notwendigen Infrastrukturmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur zu bestätigen, so die Verbände.

„Der Mustervertrag ermöglicht den Betroffenen die einheitliche Anwendung von Reservierungsbestimmungen und setzt ein weiteres Signal für den Hochlauf des deutschen Wasserstoffmarktes“, schreiben die Autoren.

Der Mustervertrag für H2-Kapazitäten steht im Download-Bereich des BDEW bereit.

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Susanne Harmsen

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