Quelle: Jonas Rosenberger
Mehr als 25 Verbände fordern von der Bundesregierung eine rechtssichere Regelung für Kundenanlagen, um Investitionen von Industrie und Immobilienwirtschaft zu sichern.
Die Rechtsfigur der Kundenanlage steht nach Einschätzung zahlreicher Wirtschaftsverbände unter Druck. In einem gemeinsamen Schreiben wenden sich der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) und 25 weitere Organisationen an die Politik. Sie fordern eine dauerhafte Absicherung der Regelung auf nationaler und europäischer Ebene.
Kundenanlagen sind Energieinfrastrukturen auf räumlich zusammenhängenden Arealen wie Industrieparks, Werksgeländen oder Gebäudekomplexen. Sie dienen der Versorgung angeschlossener Verbraucher mit Strom oder Gas und sind mit dem öffentlichen Netz oder Erzeugungsanlagen verbunden. Nach bisherigem Verständnis gelten sie nicht als klassische Verteilnetze, da sie keine eigenständige Rolle im Wettbewerb spielen.
Hintergrund der Verbandsinitiative ist eine veränderte Rechtsprechung. Ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom Mai 2025, das auf einer Entscheidung des Europäischer Gerichtshof basiert, stellt die bisherige Einordnung von Kundenanlagen infrage. Demnach könnten solche Infrastrukturen künftig als regulierte Netze gelten – entweder als geschlossenes Verteilernetz oder als Netz der allgemeinen Versorgung.
Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK, warnt vor weitreichenden Folgen: „Es geht nicht um ein Detail des Energierechts, sondern um die Investitionsfähigkeit der industriellen Wertschöpfung in Deutschland.“
Teure Folgen für Unternehmen
Für betroffene Unternehmen hätte der Wegfall der Kundenanlage laut den Verbänden spürbare Konsequenzen. Sie müssten zusätzliche regulatorische Vorgaben erfüllen und ihre Infrastruktur anpassen. Neben steigenden administrativen Anforderungen erwarten die Organisationen auch höhere Kosten, etwa für Fachpersonal und die Umrüstung von Messsystemen.
Zwar hat der Gesetzgeber Ende 2025 eine Übergangsregelung geschaffen. Diese gilt jedoch nur für Bestandsanlagen und ist bis Ende 2028 befristet. Aus Sicht der Verbände fehlt damit eine langfristige Perspektive. Neue Projekte könnten ins Stocken geraten oder ganz ausbleiben, da Unternehmen keine verlässliche Planungsgrundlage hätten. Zudem müssten einzelne Anlagen in aufwendigen Verfahren mit Netzbetreibern geprüft werden.
Auch Gebäudewirtschaft betroffen
Auch die Immobilienwirtschaft sieht Handlungsbedarf. Der Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) fordert gemeinsam mit weiteren Akteuren eine europarechtskonforme Lösung. Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan erklärt laut Mitteilung, die bestehende Übergangsregelung sei ein erster Schritt, reiche aber für neue Projekte nicht aus.
Besonders betroffen sind demnach Mieterstrom- und Quartiersmodelle. Ohne rechtliche Klarstellung droht laut ZIA, dass interne Stromverteilungen in Gebäuden als regulierte Netze eingestuft werden. Dies könnte zusätzliche Bürokratie und steigende Kosten für Eigentümer und Mieter nach sich ziehen. Auch Investitionen in dezentrale Energieanlagen wie Photovoltaik oder Wärmetechnik könnten an Wirtschaftlichkeit verlieren.
Die Verbände betonen, dass Kundenanlagen bislang eine wichtige Rolle für Energieeffizienz, Versorgungssicherheit und Klimaschutz spielen. Sie fordern daher von der Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen einzusetzen. Nur so lasse sich ein rechtssicherer Weiterbetrieb gewährleisten und Planungssicherheit für neue Projekte schaffen.
Mittwoch, 18.03.2026, 11:25 Uhr
Susanne Harmsen
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