Wer an den Ausbau der Photovoltaik denkt, hat meist das Bild einer großen Freiflächenanlage vor Augen. Auch der Gedanke an die mit PV-Modulen bedeckten Einfamilienhausdächer einer Neubausiedlung liegt nahe. Dies ist jedoch nur die halbe Wahrheit der Wohnverhältnisse in Deutschland. Um genau zu sein, nicht einmal die halbe Wahrheit. Denn laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) haben Ende 2024 fast 53 Prozent der Bevölkerung hierzulande in Mehrfamilienhäusern gewohnt. Rund 3,5 Millionen Gebäude dieser Art mit mehr als 20 Millionen Wohnungen verzeichnet Destatis. Und in keinem anderen europäischen Land wohnen so viele Menschen zur Miete wie in Deutschland. Auch das sagt die amtliche Statistik.
Lange hielt sich das Narrativ, dass vor allem Eigenheimbesitzer an der Energiewende partizipieren und von ihr profitieren können. Fördermittel flössen denen zu, die ohnehin bereits bessergestellt sind und sich die Investitionen in PV-Anlage, E-Auto, Ladestation und Wärmepumpe leisten können. Im Jahr 2017 wurde dann im Rahmen des EEG die Förderung von Mieterstromprojekten eingeführt.
Wie viele Mieterstromprojekte tatsächlich umgesetzt wurden, ist nicht eindeutig zu bestimmen. Laut dem Marktstammdatenregister sind es etwa 5.000. Da allerdings seit Anfang 2023 das Kriterium „Mieterstrom“ nicht mehr im Marktstammdatenregister erfasst wird, geht Ralph Henger von einer deutlich höheren Zahl aus. Der Senior Economist für Wohnungspolitik und Immobilienökonomik am Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln gibt allerdings zu bedenken, auch wenn es mittlerweile 10.000, 15.000 oder gar 20.000 sein sollten, ist angesichts der 3,5 Millionen Mehrfamilienhäuser das Potenzial um ein Vielfaches höher. Und vor dem Hintergrund der fast 6 Millionen bei der Bundesnetzagentur registrierten PV-Anlagen in Haushalten und im Gewerbe mit einer Gesamtleistung von 121
GW (Stand: März 2026) fallen Mieterstromprojekte im fünfstelligen Bereich kaum ins Gewicht.
Sehr großes Mieterstrompotenzial In einer Studie hatten Henger und seine Kollegen vom IW bereits im vergangenen Jahr das Gesamtpotenzial bei einem Bestand von 3,09 Millionen Mehrfamilienhäusern mit 60,4
GW beziffert. Dies sei allerdings noch eine konservative Schätzung. „Denn wir haben mit durchschnittlichen Dachgrößen gerechnet“, so Henger im Rahmen einer Online-Veranstaltung der Berliner Energietage 2026. Außerdem sei eine Anlagengröße von 18,5
kWp angenommen worden, auch wenn zahlreiche Dachflächen noch höhere Kapazitäten ermöglichten. Das Ergebnis der Studie auf den Punkt gebracht: Gebäude- und Mieterstrommodelle bergen ein sehr großes Potenzial, sind aber regulatorisch sehr anspruchsvoll.
Genau an diesem Punkt setzt nun ein neues Gutachten des IW an − allerdings an einer regulatorischen Stellschraube, die gar nicht so komplex erscheint. Denn die anstehende EEG-Novelle − der berüchtigte geleakte Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium lieferte den Anstoß für die Analyse − könnte zur Streichung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen unter 25
kWp führen. Damit würden Mieterstrommodelle weitgehend unwirtschaftlich, so das Ergebnis der Untersuchung. Das Gutachten im Auftrag von Green Planet Energy hat deshalb die Auswirkungen für drei Fälle betrachtet. Der erste Fall bezieht sich auf ein Projekt mit 150 Wohneinheiten und fünf Hausanschlüssen, der zweite auf 30 Wohneinheiten und einen einzelnen Hausanschluss und der dritte auf acht Wohneinheiten und ebenfalls einen Hausanschluss.
Beim großen Projekt liegt der interne Zinsfuß mit EEG-Vergütung bei 5,4 Prozent. Beim mittleren Projekt ergeben sich 2,8 Prozent und für die acht Wohneinheiten beträgt die Rendite 1,1 Prozent. „Ohne die Einspeisevergütung sinkt die Rentabilität bei allen Projekten deutlich ab“, betonte Henger. Zwar wäre sie beim Projekt mit den 150 Wohneinheiten noch positiv. Kleine und mittlere Projekte rutschten dann aber ins Minus. Deshalb müsse man sich bei einer Streichung der Einspeisevergütung im Klaren darüber sein, dass ein gerade auf niedrigem Level in Fahrt kommender Markt ausgebremst werde.
In einer Sensitivitätsanalyse haben die Autoren die Annahmen variiert. Dabei zeigte sich das besondere Gewicht der Teilnehmerquote. Sofern sich nicht nur 60
Prozent der Bewohner, sondern 90 Prozent für den Mieterstrom entscheiden, steigt die Rendite beim mittleren Projekt (30 Wohneinheiten) mit Einspeisevergütung vom Mittelwert von 2,8 auf 4,6 Prozent. Darüber hinaus haben die Investitionskosten für die PV-Anlage einen wesentlichen Einfluss auf die Rentabilität des Projekts. „Die Realisierung von Skaleneffekten bei größeren Projekten gewinnt damit strategische Bedeutung“, heißt es wörtlich im IW-Gutachten.
Bei einem Wegfall der Einspeisevergütung sinkt der Mittelwert der Rendite beim mittleren Projekt auf -0,1
Prozent und erreicht bei günstiger Entwicklung der Parameter lediglich noch knapp über 2
Prozent. Beim kleinen Projekt mit acht Wohneinheiten würde den Wissenschaftlern zufolge einzig ein hoher Stromverbrauch von jeweils 5.000
kWh zu einer positiven Verzinsung führen. Sie betrüge allerdings nur 1,1 Prozent. Keine andere Variation würde zu einem positiven Ergebnis führen. Dagegen könnte dem 150-Wohneinheiten-Projekt lediglich durch eine niedrige Teilnehmerquote oder einen fehlenden Batteriespeicher die Wirtschaftlichkeit abhandenkommen.
In ihrem Gutachten gehen die Autoren auch der Frage nach, ob die entfallende Einspeisevergütung durch etwas anderes ersetzt werden kann, etwa durch die Direktvermarktung von überschüssigem PV-Strom. „Aber dafür ist natürlich der Smart Meter Rollout eine Grundvoraussetzung“, gibt Henger zu bedenken. Ein Anpassungszeitraum müsse daher in der Gesamtkonzeption berücksichtigt werden.
Im Ergebnis zeigt sich, dass die Direktvermarktung den Wegfall der Einspeisevergütung zumindest zum Teil kompensieren kann. Sofern man den mengengewichteten Jahresdurchschnitt der Marktwerte für Solarstrom von 2025 zugrunde legt, ergibt sich ein erzielbarer Preis von 4,58 Cent/kWh. Damit fiele beim kleinen Projekt die Verzinsung auf 0,1 Prozent. Beim mittleren und beim großen Projekt wären immerhin noch 2,3 Prozent beziehungsweise 4,8 Prozent zu erwarten.
Fände keine Netzeinspeisung statt, wäre nur das 150-Wohneinheiten-Projekt mit 2,6 Prozent im positiven Bereich. Kleine und mittlere Vorhaben würden dann aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit wohl nicht mehr umgesetzt werden.
„Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Wirtschaftlichkeit insbesondere kleinerer Vorhaben in erheblichem Maße von den Erlösen aus der Einspeisung von Überschussstrom abhängt, die bislang überwiegend über die Einspeisevergütung realisiert werden. Größere Projekte reagieren aufgrund ihrer Kostenvorteile weniger sensitiv auf Veränderungen dieser Einnahmekomponente“, schreiben die Wissenschaftler dazu in ihrem Gutachten.
Schließlich stellt die Studie auch Mieterstrom und die sogenannte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (Gebäudestrom) gegenüber. Letztere weist aufgrund geringerer regulatorischer Anforderungen − es besteht keine Pflicht zur vollständigen Stromversorgung − und damit geringerer Kosten spürbare Vorteile auf. Diese schlagen sich allerdings nur bei großen Projekten in einer höheren Rendite nieder.
o stehen dem Mieterstrommodell mit Einspeisevergütung (5,4 Prozent) die 5,9 Prozent des Gebäudestroms gegenüber. Im Fall ohne Einspeisung stehen beim Gebäudestrom immerhin noch 3,2
Prozent zu Buche, im Gegensatz zu 2,6
Prozent beim Mieterstrom. Bei kleinen und mittleren Projekten zeigen sich so gut wie keine Unterschiede.
Teilnehmerquote sehr bedeutsam Durch die gesamte Studie, die zum Download verfügbar ist, zieht sich die Erkenntnis, dass die Einspeisevergütung nicht nur eine Zusatzrendite für Mieterstromprojekte darstellt, sondern Bestandteil eines tragfähigen Erlösmodells ist. Dabei erkennen die Autoren an, dass die Förderung von vor Ort genutztem Strom eher dem Prinzip der dezentralen Energiewende entspricht als die der Förderung von Überschussstrom. Daher sei es überlegenswert, bei einer Reduktion der Einspeisevergütung beispielsweise den Mieterstromzuschlag zu erhöhen.
Aufgrund der großen Bedeutung der Teilnehmerquote könnte auch ein Opt-out-Ansatz das Wachstum des Mieterstromsegments unterstützen, wie Henger bei den Berliner Energietagen vorschlug. Entsprechend schlössen Mieter standardmäßig einen Vertrag mit dem Anlagenbetreiber ab und müssten dann aktiv werden, wenn sie einen anderen Versorger wünschen.
Der Weg zur EEG-Novelle ist noch weit. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Katrin Uhlig brachte bei den Energietagen ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass es noch zu Änderungen am Referentenentwurf kommen werde. Über die geleakte Version gebe es in der Koalition wohl längst noch keinen Konsens. Anlass zur Sorge sei dennoch gegeben. Was auch letztlich im Gesetz stehen wird − allemal erscheint es sinnvoll, grundlegende Zusammenhänge beim Mieterstrom zu kennen und mögliche Alternativen zu analysieren, um auch in urbanen Räumen die Energiewende voranzubringen.
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Interner Zinsfuß der betrachteten Mieterstromprojekte Quelle: IW |
Donnerstag, 7.05.2026, 09:15 Uhr
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