Die künftige Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasmarkt soll auch die gesetzeskonforme Kennzeichnung des Strommixes überwachen.
Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt Unternehmen eine detaillierte Kennzeichnungspflicht für den verkauften Strommix vor. Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit haben die Regierungsfraktionen am Ende des Jahres 2004 im Abschnitt “Stromkennzeichnung” eine Einigung herbeigeführt, die weit über die von der Deutschen Energie Agentur (dena) und dem Verband der Elektrizitäts
Montag, 3.01.2005, 15:14 Uhr
Cerstin Gammelin
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