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Energie & Management > Politik - Kabinett beschließt Entlastungen für Energiekosten
Quelle: Fotolia / JFL Photography
Politik

Kabinett beschließt Entlastungen für Energiekosten

Das Bundeskabinett hat steuerliche Erleichterungen beschlossen, die Bürger und Unternehmen angesichts der hohen Energiepreise entlasten sollen. Der Heizkostenzuschuss wird verdoppelt.
Am 16. März hat das Bundeskabinett steuerliche Erleichterungen beschlossen, um Haushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Rückwirkend zum 1. Januar wird die Pendlerpauschale für Fernpendlerinnen und -pendler erhöht. Außerdem steigt der Grundfreibetrag in der Steuererklärung. Die Werbungskostenpauschale in der Steuererklärung wird von 1.000 auf 1.200 Euro angehoben. Finanzminister Christian Lindner (FDP) beziffert die Entlastungen auf 4,5 Mrd. Euro. Weitere Maßnahmen würden folgen.

Lindner legte dem Kabinett den Haushaltsentwurf für 2022 sowie Eckwerte für 2023 vor. Im laufenden Jahr plant der Bundesfinanzminister demnach mit neuen Krediten in Höhe von 99,7 Mrd. Euro. Zudem kündigte er einen Ergänzungshaushalt an, um die Folgen des Krieges in der Ukraine abzumildern. Im kommenden Jahr will Lindner nur 7,5 Mrd. Euro neue Kredite aufnehmen und damit die Schuldenbremse wieder einhalten.

Christian Haase, haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, nannte den Haushalt "geschönt und auf Sand gebaut". "Statt 60 Milliarden Euro verfassungswidrig in den Energie- und Klimafonds für Klimazwecke zu stecken, sollte lieber Geld zur Bekämpfung einer aufziehenden Rezession, zur Stimulierung der Wirtschaft sowie zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen aufgewendet werden", sagte er.

Heizkostenzuschuss im Bundestag

Bei den Entlastungen ist vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche in Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, ab Juli 20 Euro mehr im Monat erhalten. Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, sollen einen einmaligen Heizkostenzuschuss ohne Antragstellung bekommen. Dieser wurde im Bundestagsausschuss für Wohnen für einen Ein-Personen-Haushalt auf 270 Euro erhöht. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sollen 350 Euro und 70 Euro für jedes weitere Familienmitglied fließen. Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, sollen demnach einmalig 230 Euro erhalten. Das Gesetz wird am 17. März im Plenum beraten und soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten und bis zum 31. Mai 2023 gültig bleiben.

Der AfD-Fraktion ging der Entwurf nicht weit genug, weil nur sehr wenige Menschen eine Berechtigung auf den Heizkostenzuschuss hätten. Die AfD-Fraktion halte eine Senkung der Steuern und Abgaben auf Energie für notwendig. Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte den Umgang der Bundesregierung mit den steigenden Energiekosten, und forderte eine Senkung der Mehrwertsteuer, die alle Bürger entlasten würde.

Rund 2,1 Mio. Bürger sollen den Heizkostenzuschuss erhalten. Der Grünen-Sozialexperte Andreas Audretsch forderte weitere Unterstützung für Bedürftige. Auch die Regelsätze der Grundsicherung seien anzupassen, um das Existenzminimum zu sichern. Damit die neuen Regelungen in Kraft treten können, müssen der Bundestag und teilweise der Bundesrat zustimmen.

Mittwoch, 16.03.2022, 14:26 Uhr
Susanne Harmsen
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Kabinett beschließt Entlastungen für Energiekosten
Das Bundeskabinett hat steuerliche Erleichterungen beschlossen, die Bürger und Unternehmen angesichts der hohen Energiepreise entlasten sollen. Der Heizkostenzuschuss wird verdoppelt.
Am 16. März hat das Bundeskabinett steuerliche Erleichterungen beschlossen, um Haushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Rückwirkend zum 1. Januar wird die Pendlerpauschale für Fernpendlerinnen und -pendler erhöht. Außerdem steigt der Grundfreibetrag in der Steuererklärung. Die Werbungskostenpauschale in der Steuererklärung wird von 1.000 auf 1.200 Euro angehoben. Finanzminister Christian Lindner (FDP) beziffert die Entlastungen auf 4,5 Mrd. Euro. Weitere Maßnahmen würden folgen.

Lindner legte dem Kabinett den Haushaltsentwurf für 2022 sowie Eckwerte für 2023 vor. Im laufenden Jahr plant der Bundesfinanzminister demnach mit neuen Krediten in Höhe von 99,7 Mrd. Euro. Zudem kündigte er einen Ergänzungshaushalt an, um die Folgen des Krieges in der Ukraine abzumildern. Im kommenden Jahr will Lindner nur 7,5 Mrd. Euro neue Kredite aufnehmen und damit die Schuldenbremse wieder einhalten.

Christian Haase, haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, nannte den Haushalt "geschönt und auf Sand gebaut". "Statt 60 Milliarden Euro verfassungswidrig in den Energie- und Klimafonds für Klimazwecke zu stecken, sollte lieber Geld zur Bekämpfung einer aufziehenden Rezession, zur Stimulierung der Wirtschaft sowie zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen aufgewendet werden", sagte er.

Heizkostenzuschuss im Bundestag

Bei den Entlastungen ist vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche in Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, ab Juli 20 Euro mehr im Monat erhalten. Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, sollen einen einmaligen Heizkostenzuschuss ohne Antragstellung bekommen. Dieser wurde im Bundestagsausschuss für Wohnen für einen Ein-Personen-Haushalt auf 270 Euro erhöht. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sollen 350 Euro und 70 Euro für jedes weitere Familienmitglied fließen. Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, sollen demnach einmalig 230 Euro erhalten. Das Gesetz wird am 17. März im Plenum beraten und soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten und bis zum 31. Mai 2023 gültig bleiben.

Der AfD-Fraktion ging der Entwurf nicht weit genug, weil nur sehr wenige Menschen eine Berechtigung auf den Heizkostenzuschuss hätten. Die AfD-Fraktion halte eine Senkung der Steuern und Abgaben auf Energie für notwendig. Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte den Umgang der Bundesregierung mit den steigenden Energiekosten, und forderte eine Senkung der Mehrwertsteuer, die alle Bürger entlasten würde.

Rund 2,1 Mio. Bürger sollen den Heizkostenzuschuss erhalten. Der Grünen-Sozialexperte Andreas Audretsch forderte weitere Unterstützung für Bedürftige. Auch die Regelsätze der Grundsicherung seien anzupassen, um das Existenzminimum zu sichern. Damit die neuen Regelungen in Kraft treten können, müssen der Bundestag und teilweise der Bundesrat zustimmen.

Mittwoch, 16.03.2022, 14:26 Uhr
Susanne Harmsen

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