Keine Einwände gegen Steuerentlastung
Ohne Einwände unterstützte die Länderkammer den Regierungsentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022. Angesichts erheblicher Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, will die Bundesregierung die Bevölkerung finanziell und durch Steuervereinfachung entlasten. So soll Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022 steigen.
Auch der Grundfreibetrag für 2022 steige rückwirkend von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro. Und die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent vorgezogen gemeinsam mit einer Anhebung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener. Dieser Gesetzentwurf muss noch im Bundestag beraten werden.
Keine Einwände gegen Steuerentlastung
Ohne Einwände unterstützte die Länderkammer den Regierungsentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022. Angesichts erheblicher Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, will die Bundesregierung die Bevölkerung finanziell und durch Steuervereinfachung entlasten. So soll Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022 steigen.
Auch der Grundfreibetrag für 2022 steige rückwirkend von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro. Und die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent vorgezogen gemeinsam mit einer Anhebung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener. Dieser Gesetzentwurf muss noch im Bundestag beraten werden.