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Energie & Management > Politik - Habeck: „Muss dann eben anders gehen“
Quelle: E&M / Harmsen
Politik

Habeck: „Muss dann eben anders gehen“

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will an der geplanten Industrie-Förderungfesthalten, trotz des Urteil des Verfassungsgerichts.
Auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichts will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) weiter an der von ihm geplanten Förderung für den klimafreundlichen Umbau der deutschen Industrie festhalten. „Ja, okay, das Urteil des Verfassungsgerichtes sagt ‚So geht es nicht, wie ihr es euch gedacht habt.‘ Aber es muss dann eben anders gehen“, sagte der Grünen-Politiker am 16. November in Berlin.

„Es kann nicht so sein, dass wir sagen: ‚Dann machen wir es eben nicht‘. Jedenfalls ich bin nicht bereit, das zu akzeptieren und das einfach so hinzunehmen, dass dann diese Arbeitsplätze jetzt unter Druck geraten oder aus Deutschland verschwinden“, erklärte Habeck. „Also müssen wir das Geld an anderer Stelle finden beziehungsweise aufbringen.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte untersagt, Corona-Kredite nachträglich für Klimaschutz und die Modernisierung der Industrie umzuwidmen. Es fehlen daher 60 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds, einem wirtschaftlich vom Kernhaushalt getrennten Sondervermögen.

Das Urteil bedeute nicht, wie teils dargestellt, dass nun 60 Milliarden Euro für den Klimaschutz fehlten, sagte Habeck. Das sei „nur in einem ganz kleinen Teil“ die Konsequenz. Denn nun fehle der deutschen Industrie eine große Summe, um die Umstellung zu bewältigen. Es gehe unter anderem darum, die energieintensive Stahlproduktion sowie die chemische Industrie klimafreundlich zu machen und Solartechnologien zu fördern.

Klimaschutz darf nicht zur Vernichtung von Industrie führen

„Natürlich gehen die CO2-Emissionen auch runter, wenn diese Industrien aus Deutschland und Europa verschwinden“, sagte Habeck. „Aber das kann ja nicht der Sinn von Politik sein. Das wäre ja geradezu zynisch, wenn man Klimaschutz mit der Vernichtung von Industrie gleichsetzt.“ Es gehe darum, das Wohlstandsversprechen für Deutschland zu erneuern durch den klimafreundlichen Umbau der Industrie. „Und insofern ist die Konsequenz des Urteils erst einmal ein verschärftes Nachdenken, wie wir dieses Versprechen einhalten können.“

Habeck sagte, es seien mehrere sogenannte Klimaschutzverträge ausgehandelt worden mit der Brüsseler EU-Kommission, die Staatsbeihilfen genehmigen muss. Der Minister nannte in diesem Zusammenhang die Papierindustrie, die Keramikindustrie, die Glas-, Stahl- und Aluminiumindustrie sowie den Wasserstoff-Hochlauf. Bei Klimaschutzverträgen sichert der Staat hohe Anfangsinvestitionen für die Umstellung auf klimafreundlichere Produktionsweisen ab.

Es gehe bei dieser Transformation auch um viele Arbeitsplätze, so Habeck. Der Klima- und Transformationsfonds sei die Antwort gewesen auf das US-amerikanische Inflationsbekämpfungsgesetz (IRA), mit dem die dortige Regierung milliardenschwere Investitionen in klimafreundliche Technologien fördert.

Donnerstag, 16.11.2023, 16:50 Uhr
dpa
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Habeck: „Muss dann eben anders gehen“
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will an der geplanten Industrie-Förderungfesthalten, trotz des Urteil des Verfassungsgerichts.
Auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichts will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) weiter an der von ihm geplanten Förderung für den klimafreundlichen Umbau der deutschen Industrie festhalten. „Ja, okay, das Urteil des Verfassungsgerichtes sagt ‚So geht es nicht, wie ihr es euch gedacht habt.‘ Aber es muss dann eben anders gehen“, sagte der Grünen-Politiker am 16. November in Berlin.

„Es kann nicht so sein, dass wir sagen: ‚Dann machen wir es eben nicht‘. Jedenfalls ich bin nicht bereit, das zu akzeptieren und das einfach so hinzunehmen, dass dann diese Arbeitsplätze jetzt unter Druck geraten oder aus Deutschland verschwinden“, erklärte Habeck. „Also müssen wir das Geld an anderer Stelle finden beziehungsweise aufbringen.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte untersagt, Corona-Kredite nachträglich für Klimaschutz und die Modernisierung der Industrie umzuwidmen. Es fehlen daher 60 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds, einem wirtschaftlich vom Kernhaushalt getrennten Sondervermögen.

Das Urteil bedeute nicht, wie teils dargestellt, dass nun 60 Milliarden Euro für den Klimaschutz fehlten, sagte Habeck. Das sei „nur in einem ganz kleinen Teil“ die Konsequenz. Denn nun fehle der deutschen Industrie eine große Summe, um die Umstellung zu bewältigen. Es gehe unter anderem darum, die energieintensive Stahlproduktion sowie die chemische Industrie klimafreundlich zu machen und Solartechnologien zu fördern.

Klimaschutz darf nicht zur Vernichtung von Industrie führen

„Natürlich gehen die CO2-Emissionen auch runter, wenn diese Industrien aus Deutschland und Europa verschwinden“, sagte Habeck. „Aber das kann ja nicht der Sinn von Politik sein. Das wäre ja geradezu zynisch, wenn man Klimaschutz mit der Vernichtung von Industrie gleichsetzt.“ Es gehe darum, das Wohlstandsversprechen für Deutschland zu erneuern durch den klimafreundlichen Umbau der Industrie. „Und insofern ist die Konsequenz des Urteils erst einmal ein verschärftes Nachdenken, wie wir dieses Versprechen einhalten können.“

Habeck sagte, es seien mehrere sogenannte Klimaschutzverträge ausgehandelt worden mit der Brüsseler EU-Kommission, die Staatsbeihilfen genehmigen muss. Der Minister nannte in diesem Zusammenhang die Papierindustrie, die Keramikindustrie, die Glas-, Stahl- und Aluminiumindustrie sowie den Wasserstoff-Hochlauf. Bei Klimaschutzverträgen sichert der Staat hohe Anfangsinvestitionen für die Umstellung auf klimafreundlichere Produktionsweisen ab.

Es gehe bei dieser Transformation auch um viele Arbeitsplätze, so Habeck. Der Klima- und Transformationsfonds sei die Antwort gewesen auf das US-amerikanische Inflationsbekämpfungsgesetz (IRA), mit dem die dortige Regierung milliardenschwere Investitionen in klimafreundliche Technologien fördert.

Donnerstag, 16.11.2023, 16:50 Uhr
dpa

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