Deutschland wird ab 1. Juni 2005 nicht über ausreichende Entsorgungs-Kapazitäten für Siedlungs- und Gewerbeabfälle verfügen. Zu diesem Zeitpunkt tritt die neue TA Siedlungsabfall (TASi) in Kraft, nach der Abfälle vor der Ablagerung vorbehandelt (in der Regel verbrannt) werden müssen.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Unternehmens- und Kommunalberatung Deutschen Projekt Union GmbH (DPU). Laut DPU sind deshalb befristete und regional begrenzte Ab- oder Zwischenlagerungen nicht vorbehandelter Siedlungsabfälle oder der heizwertreichen Abfallfraktion nötig. Derartige Ablagerungen entsprechen allerdings nicht der derzeitigen Rechtslage und bedürfen einer Ausnahmegenehmigun
Donnerstag, 18.09.2003, 17:05 Uhr
Cerstin Gammelin
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