Die Berliner ares Energie-direkt GmbH darf künftig gegenüber Kunden der e.dis Energie Nord AG, Fürstenwalde, nicht mehr behaupten, dass zwischen e.dis-Kunden und ares ein Stromliefervertrag zustande gekommen sei.
Dies hat das Landgericht Berlin in einer einstweiligen Verfügung entschieden. ares hatte in einem Schreiben an e.dis-Kunden diese als neue eigene Kunden begrüßt, obwohl keine Vertragsbeziehung vorlag. Nun wurde es dem Berliner Versorger untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs diesen unzutreffenden Eindruck zu erwecken.
Dienstag, 6.11.2001, 09:31 Uhr
Andreas Kögler
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