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Energie & Management > Europaeische Union - Das europäische Klimapaket steht
Quelle: Shutterstock / 24Novembers
Europaeische Union

Das europäische Klimapaket steht

Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlamentes und des Ministerrates haben sich auf anspruchsvollere Klimaziele und das dazugehörige Instrumentarium verständigt.
Das Klimapaket „Fit for 55“, das die Kommission im Juli 2021 vorgelegt hatte, umfasst vier wesentliche Elemente: eine schnellere Reduzierung der Emissionsobergrenze (cap) im europäischen Emissionshandel (ETS), die Einführung eines davon getrennten ETS2 für die Emissionen aus dem Verkehr, Gebäuden und Kleingewerbe, die Bildung eines Klimasozialfonds (SCF) und die Einführung einer Grenzausgleichsabgabe auf importiertes CO2 (Carbon Border Adjustment Mechanism: CBAM).

Die Industrie und die Elektrizitätswirtschaft, die vom ETS erfasst werden, müssen ihre CO2-Emissionen bis 2030 um 62 Prozent (im Vergleich zu 2005) reduzieren. Erreicht wird das durch einmalige Kürzungen der Versteigerungsmenge 2024 um 90 Millionen und 2026 um 27 Millionen. Tonnen. Bei der jährlichen Kürzung der Versteigerungsmenge (LRF) einigten sich die Verhandlungsführer auf 4,3 Prozent im Zeitraum 2024-27 und danach auf 4,4 Prozent pro Jahr.

Einbezogen in das ETS wird auch der Seeverkehr, erstmalig 2024 mit 40 Prozent seiner Emissionen, vollständig ab 2026. Dafür werden entsprechend zusätzliche Zertifikate zur Verfügung gestellt.

Erhöhung des Innovationsfonds

Müllverbrennungsanlagen sollen ihre Emissionen ab 2028 mit Zertifikaten unterlegen. Die Einzelheiten stehen jedoch noch nicht fest. Die Mitgliedsstaaten müssen in den nächsten Jahren die notwendigen Daten an die Kommission übermitteln, die 2026 einen Vorschlag dazu vorlegen soll.

24 Prozent der Emissionsrechte werden in die Markt-Stabilisierungs-Reseve (MSR) eingestellt, die für das Management des ETS zur Verfügung steht. Eine Kürzung konnte das Parlament nicht durchsetzen. Das gilt auch für die Löschung von Zertifikaten, die durch den Ausstieg aus der Kohle entbehrlich werden. Dies bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen.

Zur Finanzierung der Investitionen, die die Industrie vornehmen muss, werden die dafür bereitgestellten Mittel erhöht. Der Innovationsfonds wird von 450 auf 575 Millionen Zertifikate erhöht, das wären beim heutigen ETS-Preis knapp 50 Milliarden Euro. Die Mittel stehen grundsätzlich allen Mitgliedsstaaten zur Verfügung, sollen aber anteilig auf die Regionen der EU verteilt werden. Der Modernisierungsfonds, der nur die ärmeren EU-Staaten unterstützt, wird von 2 auf 4,5 Prozent der versteigerten Emissionsrechte aufgestockt.

Alle Einnahmen der Mitgliedsstaaten aus der Versteigerung von Emissionsrechten müssen grundsätzlich für den Klimaschutz ausgegeben werden. Sie können davon allerdings auch ihre bereits bestehenden oder geplanten Programme finanzieren, zum Beispiel ihre nationalen Beiträge zum SCF.

Stufenweise Kürzung der Gratiszertifikate

Bis zuletzt umstritten war die Einführung des CBAM, mit dem die Industrie vor dem Wettbewerb aus solchen Ländern geschützt werden soll, die ihren Unternehmen weniger Anstrengungen zur Senkung der Treibhausgase zumuten. Die Einführung des CBAM soll jetzt stufenweise erfolgen. Parallel dazu wird die Zuteilung von Gratiszertifikaten gekürzt:

  • 2026 erstmalig um 2,5 Prozent
  • 2027 um 5 Prozent

  • 2028 um 10 Prozent

  • 2029 um 22,5 Prozent

  • 2030 um 48,5 Prozent

  • 2031 um 61 Prozent

  • 2032 um 73,5 Prozent

  • 2033 um 86 Prozent

  • 2034 um 100 Prozent

Die Abgaben auf die Importe von Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Wasserstoff und Strom werden in den nächsten drei Jahren ermittelt und dann im gleichen Tempo angehoben. Die Kommission wurde beauftragt, vor der Einführung des CBAM eine Bewertung vorzulegen und eventuell zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen, um die Verlagerung von Investitionen und Arbeitsplätzen in den betroffenen Branchen abzuwenden.

Einführung eines zweiten Emissionshandels

Trotz erheblicher Widerstände aus dem Parlament verständigte man sich auch auf die Einführung eines zweiten Emissionshandels für den Verkehr, Gebäude und kleinere Gewerbebetriebe. Auf Erdgas oder Kraftstoffe müssen die Anbieter ab 2027 eine Abgabe entrichten, die sie an ihre Kunden weitergeben dürfen. Der Vorsitzende des Umweltausschusses, Pascal Canfin, geht davon aus, dass Benzin und Diesel dadurch etwa 10 Cent teurer werden.

Sollten die Energiepreise 2026 immer noch so hoch sein wie im Frühjahr dieses Jahres, wird die Einführung des ETS2 um ein Jahr verschoben. Für den Fall, dass der Preis im ETS2 45 Euro/Tonne übersteigt, sollen 20 Millionen Zertifikate zusätzlich versteigert werden. Dieser Preisstabilisierungsmechanismus gilt allerdings nur bis 2030.

Um eine finanzielle Ãœberforderung kleiner Betriebe und sozial schwacher Haushalte zu vermeiden, haben sich die Mitgliedsstaaten und das Parlament auf die Bildung eines Sozialen Klimafonds (SCF) verständigt. Sein Umfang fällt zwar deutlich geringer aus als das Parlament verlangt hat, mit 87 Milliarden Euro ist er jedoch größer als die Mitgliedsstaaten zunächst angeboten hatten. Davon stammen 65 Milliarden Euro aus der Versteigerung von Zertifikaten im ETS2 und 25 Milliarden Euro aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten.

Der Fonds wird 2026 eingerichtet und zunächst aus Einnahmen des ETS finanziert. Er ist bis 2032 befristet, so dass sich die Ausgaben auf acht Jahre verteilen.

Aus dem SCF können zum Beispiel Programme der Mitgliedsstaaten zur Bekämpfung der Energiearmut finanzierte werden, Hilfen für kleine Firmen oder Energiesparmaßnahmen.

Montag, 19.12.2022, 16:11 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Europaeische Union - Das europäische Klimapaket steht
Quelle: Shutterstock / 24Novembers
Europaeische Union
Das europäische Klimapaket steht
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlamentes und des Ministerrates haben sich auf anspruchsvollere Klimaziele und das dazugehörige Instrumentarium verständigt.
Das Klimapaket „Fit for 55“, das die Kommission im Juli 2021 vorgelegt hatte, umfasst vier wesentliche Elemente: eine schnellere Reduzierung der Emissionsobergrenze (cap) im europäischen Emissionshandel (ETS), die Einführung eines davon getrennten ETS2 für die Emissionen aus dem Verkehr, Gebäuden und Kleingewerbe, die Bildung eines Klimasozialfonds (SCF) und die Einführung einer Grenzausgleichsabgabe auf importiertes CO2 (Carbon Border Adjustment Mechanism: CBAM).

Die Industrie und die Elektrizitätswirtschaft, die vom ETS erfasst werden, müssen ihre CO2-Emissionen bis 2030 um 62 Prozent (im Vergleich zu 2005) reduzieren. Erreicht wird das durch einmalige Kürzungen der Versteigerungsmenge 2024 um 90 Millionen und 2026 um 27 Millionen. Tonnen. Bei der jährlichen Kürzung der Versteigerungsmenge (LRF) einigten sich die Verhandlungsführer auf 4,3 Prozent im Zeitraum 2024-27 und danach auf 4,4 Prozent pro Jahr.

Einbezogen in das ETS wird auch der Seeverkehr, erstmalig 2024 mit 40 Prozent seiner Emissionen, vollständig ab 2026. Dafür werden entsprechend zusätzliche Zertifikate zur Verfügung gestellt.

Erhöhung des Innovationsfonds

Müllverbrennungsanlagen sollen ihre Emissionen ab 2028 mit Zertifikaten unterlegen. Die Einzelheiten stehen jedoch noch nicht fest. Die Mitgliedsstaaten müssen in den nächsten Jahren die notwendigen Daten an die Kommission übermitteln, die 2026 einen Vorschlag dazu vorlegen soll.

24 Prozent der Emissionsrechte werden in die Markt-Stabilisierungs-Reseve (MSR) eingestellt, die für das Management des ETS zur Verfügung steht. Eine Kürzung konnte das Parlament nicht durchsetzen. Das gilt auch für die Löschung von Zertifikaten, die durch den Ausstieg aus der Kohle entbehrlich werden. Dies bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen.

Zur Finanzierung der Investitionen, die die Industrie vornehmen muss, werden die dafür bereitgestellten Mittel erhöht. Der Innovationsfonds wird von 450 auf 575 Millionen Zertifikate erhöht, das wären beim heutigen ETS-Preis knapp 50 Milliarden Euro. Die Mittel stehen grundsätzlich allen Mitgliedsstaaten zur Verfügung, sollen aber anteilig auf die Regionen der EU verteilt werden. Der Modernisierungsfonds, der nur die ärmeren EU-Staaten unterstützt, wird von 2 auf 4,5 Prozent der versteigerten Emissionsrechte aufgestockt.

Alle Einnahmen der Mitgliedsstaaten aus der Versteigerung von Emissionsrechten müssen grundsätzlich für den Klimaschutz ausgegeben werden. Sie können davon allerdings auch ihre bereits bestehenden oder geplanten Programme finanzieren, zum Beispiel ihre nationalen Beiträge zum SCF.

Stufenweise Kürzung der Gratiszertifikate

Bis zuletzt umstritten war die Einführung des CBAM, mit dem die Industrie vor dem Wettbewerb aus solchen Ländern geschützt werden soll, die ihren Unternehmen weniger Anstrengungen zur Senkung der Treibhausgase zumuten. Die Einführung des CBAM soll jetzt stufenweise erfolgen. Parallel dazu wird die Zuteilung von Gratiszertifikaten gekürzt:

  • 2026 erstmalig um 2,5 Prozent
  • 2027 um 5 Prozent

  • 2028 um 10 Prozent

  • 2029 um 22,5 Prozent

  • 2030 um 48,5 Prozent

  • 2031 um 61 Prozent

  • 2032 um 73,5 Prozent

  • 2033 um 86 Prozent

  • 2034 um 100 Prozent

Die Abgaben auf die Importe von Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Wasserstoff und Strom werden in den nächsten drei Jahren ermittelt und dann im gleichen Tempo angehoben. Die Kommission wurde beauftragt, vor der Einführung des CBAM eine Bewertung vorzulegen und eventuell zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen, um die Verlagerung von Investitionen und Arbeitsplätzen in den betroffenen Branchen abzuwenden.

Einführung eines zweiten Emissionshandels

Trotz erheblicher Widerstände aus dem Parlament verständigte man sich auch auf die Einführung eines zweiten Emissionshandels für den Verkehr, Gebäude und kleinere Gewerbebetriebe. Auf Erdgas oder Kraftstoffe müssen die Anbieter ab 2027 eine Abgabe entrichten, die sie an ihre Kunden weitergeben dürfen. Der Vorsitzende des Umweltausschusses, Pascal Canfin, geht davon aus, dass Benzin und Diesel dadurch etwa 10 Cent teurer werden.

Sollten die Energiepreise 2026 immer noch so hoch sein wie im Frühjahr dieses Jahres, wird die Einführung des ETS2 um ein Jahr verschoben. Für den Fall, dass der Preis im ETS2 45 Euro/Tonne übersteigt, sollen 20 Millionen Zertifikate zusätzlich versteigert werden. Dieser Preisstabilisierungsmechanismus gilt allerdings nur bis 2030.

Um eine finanzielle Ãœberforderung kleiner Betriebe und sozial schwacher Haushalte zu vermeiden, haben sich die Mitgliedsstaaten und das Parlament auf die Bildung eines Sozialen Klimafonds (SCF) verständigt. Sein Umfang fällt zwar deutlich geringer aus als das Parlament verlangt hat, mit 87 Milliarden Euro ist er jedoch größer als die Mitgliedsstaaten zunächst angeboten hatten. Davon stammen 65 Milliarden Euro aus der Versteigerung von Zertifikaten im ETS2 und 25 Milliarden Euro aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten.

Der Fonds wird 2026 eingerichtet und zunächst aus Einnahmen des ETS finanziert. Er ist bis 2032 befristet, so dass sich die Ausgaben auf acht Jahre verteilen.

Aus dem SCF können zum Beispiel Programme der Mitgliedsstaaten zur Bekämpfung der Energiearmut finanzierte werden, Hilfen für kleine Firmen oder Energiesparmaßnahmen.

Montag, 19.12.2022, 16:11 Uhr
Tom Weingärtner

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