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Energie & Management > Stromnetz - Bund zahlt erste Milliarde an die Übertragungsnetzbetreiber
Quelle: Fotolia / Gina Sanders
Stromnetz

Bund zahlt erste Milliarde an die Übertragungsnetzbetreiber

Im Rahmen der Strompreisbremse hat der Staat im Februar eine erste Milliardentranche an die ÜNB ausgekehrt. Im EEG-Konto taucht sie als durchlaufender Posten auf.
Der Bund hat, wie im Strompreisbremsengesetz vorgesehen, im Februar die erste Milliarde Euro an die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) überwiesen, um deren Netzentgelte zu dämpfen und zu vereinheitlichen. Das geht aus dem am 9. März veröffentlichten Saldo des EEG-Kontos hervor.

Demnach verbuchten die ÜNB den Bundeszuschuss zunächst auf dem EEG-Konto als durchlaufenden Posten von 1,07 Milliarden Euro. Dies entspricht der ersten von zwölf Tranchen, in denen der Bund bis Januar 2024 insgesamt 12,84 Milliarden Euro an die ÜNB überweisen muss. Mit dem Geld werden die ÜNB-Netzentgelte in diesem Jahr stabil bei etwa 5 Milliarden Euro gehalten. Im normalen Prozess der regulierten Netzentgelt-Genehmigung wären sie im Zeichen der Energiekrise nach Berechnungen der ÜNB auf grob 18 Milliarden Euro gestiegen.

Die ÜNB-Netzentgelte gehen bei Privathaushalten und Kleingewerbe in den allgemeinen Netzentgelten auf. Sie werden also nicht gesondert ausgewiesen. Derzeit machen sie für sie gut 3 Cent/kWh aus. Im vergangenen Jahr waren das knapp 10 Prozent des Strom-Endpreises. Bei Industriebetrieben, die direkt ans Höchstspannungsnetz angeschlossen werden, können die ÜNB-Netzentgelte indes bis zu einem Drittel der Stromrechnung ausmachen.

Die Bundeshilfe an die ÜNB ist nur ein Teil der Strompreisbremse, für die unter anderem der restliche Corona-Sonderfonds von 60 Milliarden Euro herangezogen wird.

Immer noch 14,6 Milliarden auf der hohen Kante

Das Guthaben auf dem EEG-Konto schrumpfte im Laufe des Februars aus einem anderen Grund, und zwar um 412 Millionen Euro auf 14,6 Milliarden Euro. Laut Kontoauszug standen im Februar den Einnahmen der ÜNB aus der Pflichtvermarktung des fix geförderten Ökostroms von 201 Millionen Euro mehr als dreifache Auszahlungen von EEG-Fördersätzen gegenüber. Diese beliefen sich auf 630 Millionen Euro. Im Februar 2022 war das Verhältnis mit 227 zu 528 Millionen Euro noch günstiger gewesen.

Das EEG-System hat sich seit mindestens 2020 lediglich im August 2022 selbst getragen, als im Strommarkt wegen der Nervosität um das ausbleibende russische Erdgas Allzeithochs erreicht worden waren. Die Markterlöse aus Erneuerbaren waren damals auf mehr als 45 Cent/kWh geklettert und lagen diesen Februar wieder zwischen 11 und 12,3 Cent/kWh (wir berichteten jeweils).

Auch Ü20-Topf schrumpft

Auch der EEG-Topf für ausgeförderte Anlagen (über 20 Jahre alte Ü20-Anlagen) trug sich im Februar nicht mehr selbst, im Gegensatz noch zum Januar. Das Guthaben sank im Laufe des Februar von 4,5 auf 4,3 Millionen Euro.

Freitag, 10.03.2023, 11:23 Uhr
Georg Eble
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Quelle: Fotolia / Gina Sanders
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Bund zahlt erste Milliarde an die Übertragungsnetzbetreiber
Im Rahmen der Strompreisbremse hat der Staat im Februar eine erste Milliardentranche an die ÜNB ausgekehrt. Im EEG-Konto taucht sie als durchlaufender Posten auf.
Der Bund hat, wie im Strompreisbremsengesetz vorgesehen, im Februar die erste Milliarde Euro an die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) überwiesen, um deren Netzentgelte zu dämpfen und zu vereinheitlichen. Das geht aus dem am 9. März veröffentlichten Saldo des EEG-Kontos hervor.

Demnach verbuchten die ÜNB den Bundeszuschuss zunächst auf dem EEG-Konto als durchlaufenden Posten von 1,07 Milliarden Euro. Dies entspricht der ersten von zwölf Tranchen, in denen der Bund bis Januar 2024 insgesamt 12,84 Milliarden Euro an die ÜNB überweisen muss. Mit dem Geld werden die ÜNB-Netzentgelte in diesem Jahr stabil bei etwa 5 Milliarden Euro gehalten. Im normalen Prozess der regulierten Netzentgelt-Genehmigung wären sie im Zeichen der Energiekrise nach Berechnungen der ÜNB auf grob 18 Milliarden Euro gestiegen.

Die ÜNB-Netzentgelte gehen bei Privathaushalten und Kleingewerbe in den allgemeinen Netzentgelten auf. Sie werden also nicht gesondert ausgewiesen. Derzeit machen sie für sie gut 3 Cent/kWh aus. Im vergangenen Jahr waren das knapp 10 Prozent des Strom-Endpreises. Bei Industriebetrieben, die direkt ans Höchstspannungsnetz angeschlossen werden, können die ÜNB-Netzentgelte indes bis zu einem Drittel der Stromrechnung ausmachen.

Die Bundeshilfe an die ÜNB ist nur ein Teil der Strompreisbremse, für die unter anderem der restliche Corona-Sonderfonds von 60 Milliarden Euro herangezogen wird.

Immer noch 14,6 Milliarden auf der hohen Kante

Das Guthaben auf dem EEG-Konto schrumpfte im Laufe des Februars aus einem anderen Grund, und zwar um 412 Millionen Euro auf 14,6 Milliarden Euro. Laut Kontoauszug standen im Februar den Einnahmen der ÜNB aus der Pflichtvermarktung des fix geförderten Ökostroms von 201 Millionen Euro mehr als dreifache Auszahlungen von EEG-Fördersätzen gegenüber. Diese beliefen sich auf 630 Millionen Euro. Im Februar 2022 war das Verhältnis mit 227 zu 528 Millionen Euro noch günstiger gewesen.

Das EEG-System hat sich seit mindestens 2020 lediglich im August 2022 selbst getragen, als im Strommarkt wegen der Nervosität um das ausbleibende russische Erdgas Allzeithochs erreicht worden waren. Die Markterlöse aus Erneuerbaren waren damals auf mehr als 45 Cent/kWh geklettert und lagen diesen Februar wieder zwischen 11 und 12,3 Cent/kWh (wir berichteten jeweils).

Auch Ü20-Topf schrumpft

Auch der EEG-Topf für ausgeförderte Anlagen (über 20 Jahre alte Ü20-Anlagen) trug sich im Februar nicht mehr selbst, im Gegensatz noch zum Januar. Das Guthaben sank im Laufe des Februar von 4,5 auf 4,3 Millionen Euro.

Freitag, 10.03.2023, 11:23 Uhr
Georg Eble

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