Bild: Fotolia/rogondo
Die gesetzliche Regelungen zu Bürgerbeteiligung bei Erneuerbare-Energien-Projekten werfen verfassungsrechtliche Fragen auf. Eine Erläuterung von Rechtsanwalt Janko Geßner*
Die Akteursvielfalt soll bei der Energiewende erhalten bleiben, so lautet ein erklärtes Ziel des Gesetzgebers. Deshalb sollen sich Bürger und Gemeinden an Erneuerbare-Energien-Projekten beteiligen können. Kurz bevor das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) verabschiedet wurde, hat der Gesetzgeber in letzter Sekunde noch entsprechende Regelungen aufgenommen: Für so genannte Bürgerener
Freitag, 23.09.2016, 09:32 Uhr
Redaktion
© 2024 Energie & Management GmbH