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Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat auf zwei wichtige Stichtage für Onshore-Windenergie-Projekte sowie auf Änderungen für Bürgerenergiegesellschaften hingewiesen.
Demnach müssen Genehmigungen zur Errichtung von Windenergieanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, die bis zum 31. Dezember 2016 zugegangen sind, zwingend bis zum 31. Januar 2017 an das Anlageregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Nur dann können die Projekte noch die fortgeschriebene EEG-Vergütung erhalten, die laut den Übergangsregelungen im neuen EEG auf eine Errichtung in den J
Dienstag, 3.01.2017, 12:48 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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