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Energie & Management > Windkraft Onshore - Behörde verspricht Projektierer schnelles Verfahren
Quelle: Fotolia / Mellimage
Windkraft Onshore

Behörde verspricht Projektierer schnelles Verfahren

In Mecklenburg-Vorpommern kommen Windpark-Projekte mühsam voran. Jetzt wählte ein Projektierer vor Gericht den Weg der Einigung mit der als untätig kritisierten Genehmigungsbehörde. 
Erst im Februar hatte es das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umweltschutz Westmecklenburg (Stalu WM) von einem Obergericht schriftlich bekommen, untätig zu sein. Als eine von vier Genehmigungsbehörden im Erneuerbaren-Bereich hatte das Amt auch in den Augen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald bei einer beantragten Windenergieanlage zu lange auf Zeit gespielt (wir berichteten). Drei weitere dieser Streitfälle endeten am 5. September nach insgesamt zehnstündigen Verhandlungen nun ohne Spruch.

Denn der Projektierer UKA ließ sich auf eine gütliche Einigung ein, obwohl das OVG in der mündlichen Verhandlung erkennen ließ, dass das beklagte Stalu keine ausreichenden Argumente für den Prüfmarathon hatte. „Die Vergleiche bringen uns am sichersten und schnellsten zum Ziel, die Genehmigungsbescheide zu bekommen“, sagte ein Sprecher von UKA auf Anfrage unserer Redaktion. Das Stalu hat sich in der Einigung bereiterklärt, bis Ende des Jahres über die Anträge für die Windparks Passow und Herzberg I/II zu befinden. 

In Mecklenburg-Vorpommern dauern Windpark-Genehmigungen mit im Schnitt 32,8 Monaten bundesweit am zweitlängsten, so die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind). Nur Hessen braucht noch länger (wir berichteten).

Untätigkeitsklage wegen anderer Windparks läuft weiter

Die drei jetzt verhandelten Parks kommen zusammen auf 17 Windenergieanlagen, deren Turbinen über eine Kapazität von 4,2 MW oder 5,6 MW verfügen. UKA hat allerdings mit der Behörde gerichtlich noch weitere neun Hühnchen zu rupfen, für Windparks in den westmecklenburgischen Eignungsgebieten Granzen, Kreien, Gresse, Boizenburg und Klein Dammerow.

Auch bei diesen Parks lautet der vom Projektierer gemachte Vorwurf auf Untätigkeit der Behörde, die nicht binnen sieben Monaten über vorliegende Anträge entschied, sondern die Genehmigung durch diverse Nachforderungen von Unterlagen über Jahre in die Länge zog. Häufig geht um Fragen des Denkmal- und Vogelschutzes, die das Stalu für nicht ausreichend beantwortet ansieht.

Das Stalu selbst hatte gegenüber unserer Redaktion nach dem Februar-Urteil erklärt, dass auch die Projektierer durch unvollständige Unterlagen in komplexen Verfahren für Zeitverzögerung sorgen würden. Diese Auffassung drang auch diesmal offenbar nicht durch, was sich auch an der Verteilung der Gerichtskosten ablesen lassen kann: In einem Verfahren zahlt die Behörde 80 Prozent, in den beiden anderen sogar 90 Prozent der angefallenen Aufwendungen.

Ob die Einigung Bestand hat, wird sich binnen der nächsten 14 Tage klären. Denn das Stalu hat sie zu „Widerrufseinigungen“ deklariert. Das Amt will in dieser Frist im Austausch mit anderen Institutionen und „Entscheidungsträgern“ klären, ob der ausgehandelte Kompromiss umsetzungsfähig ist. Bleibt es dabei, muss das Stalu den Genehmigungsantrag positiv bescheiden oder abweisen. Widerruft die Behörde die Einigung, muss das OVG über die Untätigkeitsklagen entscheiden und zwingt damit das Stalu gegebenenfalls zu einer Genehmigung.

Mittwoch, 6.09.2023, 16:55 Uhr
Volker Stephan
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Behörde verspricht Projektierer schnelles Verfahren
In Mecklenburg-Vorpommern kommen Windpark-Projekte mühsam voran. Jetzt wählte ein Projektierer vor Gericht den Weg der Einigung mit der als untätig kritisierten Genehmigungsbehörde. 
Erst im Februar hatte es das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umweltschutz Westmecklenburg (Stalu WM) von einem Obergericht schriftlich bekommen, untätig zu sein. Als eine von vier Genehmigungsbehörden im Erneuerbaren-Bereich hatte das Amt auch in den Augen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald bei einer beantragten Windenergieanlage zu lange auf Zeit gespielt (wir berichteten). Drei weitere dieser Streitfälle endeten am 5. September nach insgesamt zehnstündigen Verhandlungen nun ohne Spruch.

Denn der Projektierer UKA ließ sich auf eine gütliche Einigung ein, obwohl das OVG in der mündlichen Verhandlung erkennen ließ, dass das beklagte Stalu keine ausreichenden Argumente für den Prüfmarathon hatte. „Die Vergleiche bringen uns am sichersten und schnellsten zum Ziel, die Genehmigungsbescheide zu bekommen“, sagte ein Sprecher von UKA auf Anfrage unserer Redaktion. Das Stalu hat sich in der Einigung bereiterklärt, bis Ende des Jahres über die Anträge für die Windparks Passow und Herzberg I/II zu befinden. 

In Mecklenburg-Vorpommern dauern Windpark-Genehmigungen mit im Schnitt 32,8 Monaten bundesweit am zweitlängsten, so die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind). Nur Hessen braucht noch länger (wir berichteten).

Untätigkeitsklage wegen anderer Windparks läuft weiter

Die drei jetzt verhandelten Parks kommen zusammen auf 17 Windenergieanlagen, deren Turbinen über eine Kapazität von 4,2 MW oder 5,6 MW verfügen. UKA hat allerdings mit der Behörde gerichtlich noch weitere neun Hühnchen zu rupfen, für Windparks in den westmecklenburgischen Eignungsgebieten Granzen, Kreien, Gresse, Boizenburg und Klein Dammerow.

Auch bei diesen Parks lautet der vom Projektierer gemachte Vorwurf auf Untätigkeit der Behörde, die nicht binnen sieben Monaten über vorliegende Anträge entschied, sondern die Genehmigung durch diverse Nachforderungen von Unterlagen über Jahre in die Länge zog. Häufig geht um Fragen des Denkmal- und Vogelschutzes, die das Stalu für nicht ausreichend beantwortet ansieht.

Das Stalu selbst hatte gegenüber unserer Redaktion nach dem Februar-Urteil erklärt, dass auch die Projektierer durch unvollständige Unterlagen in komplexen Verfahren für Zeitverzögerung sorgen würden. Diese Auffassung drang auch diesmal offenbar nicht durch, was sich auch an der Verteilung der Gerichtskosten ablesen lassen kann: In einem Verfahren zahlt die Behörde 80 Prozent, in den beiden anderen sogar 90 Prozent der angefallenen Aufwendungen.

Ob die Einigung Bestand hat, wird sich binnen der nächsten 14 Tage klären. Denn das Stalu hat sie zu „Widerrufseinigungen“ deklariert. Das Amt will in dieser Frist im Austausch mit anderen Institutionen und „Entscheidungsträgern“ klären, ob der ausgehandelte Kompromiss umsetzungsfähig ist. Bleibt es dabei, muss das Stalu den Genehmigungsantrag positiv bescheiden oder abweisen. Widerruft die Behörde die Einigung, muss das OVG über die Untätigkeitsklagen entscheiden und zwingt damit das Stalu gegebenenfalls zu einer Genehmigung.

Mittwoch, 6.09.2023, 16:55 Uhr
Volker Stephan

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