Die vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgeschlagenen Allokationsregeln für CO2-Zertifikate gehen weitgehend vom Grandfathering aus und erlauben eine weitgehende Übertragung der Emissionsberechtigungen auf Ersatzanlagen, um die technologischen Innovationen zu fördern. Kostenlose Zertifikate-Zuteilung soll es auch für neue Anlagen geben, dann allerdings nach Benchmark. Die Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWA) steht aber noch aus.
Die Aufteilung der CO2-Zertifikate auf die einzelnen Anlagen wird der Nationale Allokationsplan regeln, über dessen Mengenrahmen noch in der von Rainer Baake (BMU) und Georg Wilhelm Adamowitsch (BMWA) geleiteten „Staatssekretärsrunde“ mit Spitzenvertretern der Wirtschaft heiß debattiert wird. Das nun vom BMU vorgelegte „Diskussionspapier“ stellt die notwendigen Allokatio
Freitag, 23.01.2004, 08:21 Uhr
Jan Mühlstein
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