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Energie & Management > Windkraft Onshore - Abstandsregel in NRW fällt mit einem Tag Verzug
Quelle: Pixabay / Sebastian Ganso
Windkraft Onshore

Abstandsregel in NRW fällt mit einem Tag Verzug

Zwei Jahre hatte sie Geltungskraft, auf einen Tag mehr kommt es dann nicht mehr an: Die Abstandsregelung für Windkrafträder zur Wohnbebauung in NRW fällt erst am 25. August.
Alles war dafür vorbereitet, dass NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) beim traditionellen Sommerempfang des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE NRW) am Abend des 24. August mit einem besonderen Geschenk aufwartet: Mit der Beseitigung des Gesetzes, das im Baugesetzbuch den Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung auf 1.000 Meter festsetzt. Nun ist aber noch etwas Geduld gefragt, der Landtag wird die Regelung erst am 25. August beerdigen.

Eigentlich war der Fall der umstrittenen Paragrafen genau für den 24. August vorgesehen. An diesem Tag erhielt der Vorschlag der schwarz-grünen Regierung auch in zweiter Lesung erneut die erforderliche Mehrheit im Düsseldorfer Landtag. Zwei Lesungen sind für gewöhnlich ausreichend im nordrhein-westfälischen Gesetzgebungsverfahren. In diesem Fall muss nun eine dritte Lesung herhalten, weil die AfD-Fraktion sie beantragt hatte. Da die dritte parlamentarische Beratung aller Erwartung nach zu keinem anderen Abstimmungsergebnis führen wird, handelt es sich hierbei lediglich um ein Verzögerungsmanöver.

CDU und Grüne hatten sich nach monatelangem Streit zuletzt doch darauf geeinigt, die 1.000-m-Regelung zu streichen (wir berichteten). Sie steht in den Paragrafen 2 und 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches, die ersatzlos entfallen sollen. Eingeführt hatte sie die Vorgängerkoalition aus CDU und FDP im Juli 2021, vorgeblich um darüber die Akzeptanz für die Windenergie zu stärken.

Weil die Liberalen mit diesem Thema aktiv Wahlkampf betrieben hatten, gelten in NRW die Jahre seit dem Machtwechsel 2017 als verlorene Zeit für die Windenergie. Die Windkraftindustrie zwischen Rhein und Weser jedenfalls beklagte große Unsicherheit und Zurückhaltung bei den Projektierern, die aufgrund der strengen Abstandsregelung teils jahrelange Planungen auf Eis legen oder ganz begraben mussten. Christian Mildenberger, Geschäftsführer des LEE NRW, sagte mit Blick auf die ausstehende dritte Lesung, der Verband "begrüßt ausdrücklich die überfällige Abschaffung des unsäglichen 1.000-Meter-Mindesabstandes".

Entsprechend argumentieren nun CDU und Grüne in der Begründung für ihre am 25. August letztlich zu beschließende Gesetzesänderung, dass der Fall der Abstandsregelung „den schnelleren Ausbau der Windenergie ermöglicht“. Vom LEE NRW kam auch dazu erwartbar Lob: "Wir sehen bei der schwarz-grünen Landesregierung eine Reihe von positiven Signalen wie beispielsweise der für 2025 vorzeitig zugesagten Ausweisung von 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung, damit demnächst endlich wieder mehr neue Windenergielagen in Betrieb gehen werden“, so Mildenberger.

An die Stelle der 1.000-m-Regelung treten nun andere Bestimmungen: Um etwa eine optisch bedrängende Wirkung von Windkraftanlagen zu vermeiden, muss laut Baugesetzbuch ein Abstand vom Zweifachen der Höhe einer Anlage eingehalten werden. Das sind bei modernen Anlagentypen an Land häufig etwa 500 Meter.

Donnerstag, 24.08.2023, 16:36 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Windkraft Onshore - Abstandsregel in NRW fällt mit einem Tag Verzug
Quelle: Pixabay / Sebastian Ganso
Windkraft Onshore
Abstandsregel in NRW fällt mit einem Tag Verzug
Zwei Jahre hatte sie Geltungskraft, auf einen Tag mehr kommt es dann nicht mehr an: Die Abstandsregelung für Windkrafträder zur Wohnbebauung in NRW fällt erst am 25. August.
Alles war dafür vorbereitet, dass NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) beim traditionellen Sommerempfang des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE NRW) am Abend des 24. August mit einem besonderen Geschenk aufwartet: Mit der Beseitigung des Gesetzes, das im Baugesetzbuch den Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung auf 1.000 Meter festsetzt. Nun ist aber noch etwas Geduld gefragt, der Landtag wird die Regelung erst am 25. August beerdigen.

Eigentlich war der Fall der umstrittenen Paragrafen genau für den 24. August vorgesehen. An diesem Tag erhielt der Vorschlag der schwarz-grünen Regierung auch in zweiter Lesung erneut die erforderliche Mehrheit im Düsseldorfer Landtag. Zwei Lesungen sind für gewöhnlich ausreichend im nordrhein-westfälischen Gesetzgebungsverfahren. In diesem Fall muss nun eine dritte Lesung herhalten, weil die AfD-Fraktion sie beantragt hatte. Da die dritte parlamentarische Beratung aller Erwartung nach zu keinem anderen Abstimmungsergebnis führen wird, handelt es sich hierbei lediglich um ein Verzögerungsmanöver.

CDU und Grüne hatten sich nach monatelangem Streit zuletzt doch darauf geeinigt, die 1.000-m-Regelung zu streichen (wir berichteten). Sie steht in den Paragrafen 2 und 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches, die ersatzlos entfallen sollen. Eingeführt hatte sie die Vorgängerkoalition aus CDU und FDP im Juli 2021, vorgeblich um darüber die Akzeptanz für die Windenergie zu stärken.

Weil die Liberalen mit diesem Thema aktiv Wahlkampf betrieben hatten, gelten in NRW die Jahre seit dem Machtwechsel 2017 als verlorene Zeit für die Windenergie. Die Windkraftindustrie zwischen Rhein und Weser jedenfalls beklagte große Unsicherheit und Zurückhaltung bei den Projektierern, die aufgrund der strengen Abstandsregelung teils jahrelange Planungen auf Eis legen oder ganz begraben mussten. Christian Mildenberger, Geschäftsführer des LEE NRW, sagte mit Blick auf die ausstehende dritte Lesung, der Verband "begrüßt ausdrücklich die überfällige Abschaffung des unsäglichen 1.000-Meter-Mindesabstandes".

Entsprechend argumentieren nun CDU und Grüne in der Begründung für ihre am 25. August letztlich zu beschließende Gesetzesänderung, dass der Fall der Abstandsregelung „den schnelleren Ausbau der Windenergie ermöglicht“. Vom LEE NRW kam auch dazu erwartbar Lob: "Wir sehen bei der schwarz-grünen Landesregierung eine Reihe von positiven Signalen wie beispielsweise der für 2025 vorzeitig zugesagten Ausweisung von 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung, damit demnächst endlich wieder mehr neue Windenergielagen in Betrieb gehen werden“, so Mildenberger.

An die Stelle der 1.000-m-Regelung treten nun andere Bestimmungen: Um etwa eine optisch bedrängende Wirkung von Windkraftanlagen zu vermeiden, muss laut Baugesetzbuch ein Abstand vom Zweifachen der Höhe einer Anlage eingehalten werden. Das sind bei modernen Anlagentypen an Land häufig etwa 500 Meter.

Donnerstag, 24.08.2023, 16:36 Uhr
Volker Stephan

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